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V. m. § 43 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP NRW.. Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 47. 1. 3 Laurentiusstrasse 1 59817 Arnsberg Bezirksregierung Detmold Dezernat 47. 3 Leopoldstrasse 15 32756 Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 47. 3 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf Bezirksregierung Köln Dezernat 47. 3 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Bezirksregierung Münster Dezernat 47. 3 Albrecht-Thaer-Str. 9 48147 Münster Viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen! !
15. Novelle des Arzneimittelgesetzes Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 23. 07. 2009 wurde auch das Arzneimittelgesetz ( AMG) novelliert. Damit entfiel die bisherige, in § 4a Satz 1 Nr. 3 AMG formulierte Ausnahmeregelung für Ärzte, nach der das Herstellen von Arzneimitteln und die Anwendung am Patienten unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des anwendenden Arztes nicht den Bestimmungen des AMG unterlag. Gemäß § 13 Abs. 1 AMG ist zur berufsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln die Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Jedoch sind Ärzte hiervon freigestellt, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden ( § 13 Abs. 2b Satz 1 AMG). § 13 AMG Nach dem Entfallen des Ausnahmetatbestandes sind Ärzte nun der allgemeinen Anzeigepflicht nach § 67 AMG unterworfen und müssen die (erlaubnisfreie) Herstellung von Arzneimitteln der zuständigen Behörde, das heißt in Nordrhein der Bezirksregierung Düsseldorf oder Köln, anzeigen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf wird von der Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher geleitet. Die Bezirksregierung gliedert sich in fünf Abteilungen. Die Aufgaben und Organisationsstrukturen der Abteilungen (und der ehemals zur Bezirksregierung Düsseldorf gehörigen Vergabekammer) sind in den Seiten erläutert, die Sie über die Hyperlinks auf der rechten Seite erreichen. Ein ausdruckbarer Organisationsplan ist unten als PDF-Dokument angefügt. Der Organisationsplan gibt graphisch die Aufbaustruktur der Bezirksregierung in Form der Dezernate und Abteilungen sowie die Behördenleitung nebst einiger Stabsstellen wieder. Ihm sind darüber hinaus alle Dezernenten, Hauptdezernenten und Abteilungsleiter sowie weitere Informationen über die Dezernate zu entnehmen, wie die Büroleitungen (mit "x" versehen) die Telefonnummern die ständig erreichbaren Anschlüsse (direkt unter der Dezernatsbezeichnung) die Faxnummern Datum: 05. 05. 2021 Der Organisationsplan der Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 47 ist zuständig für die Personal- und Stellenplanangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter an den öffentlichen Schulen, den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, der Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, der Schulaufsichtsbeamtinnen und –beamten in den staatlichen Schulämtern, der im Landesdienst stehenden Schulpsychologinnen und –psychologen, Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten sowie Schulsozialarbeitskräfte -auch im Anerkennungsjahr- im Regierungsbezirk Düsseldorf. Diese Aufgabe umfasst alle Personalangelegenheiten, die zwischen Einstellung in den Landesdienst und Beendigung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses denkbar sind. Alle Berufsgruppen machen zusammen ca. 57. 000 Personen aus. Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 47 Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf
Checkliste für Lehramtsinhaberinnen und Lehramtsinhaber Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber! Sie bewerben sich für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Checkliste sowie unsere Kurzanleitung soll Ihnen und uns die Arbeit erleichtern. Bei der Bewerbung und der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen sind deshalb bitte die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten: Bewerbungen sind im Ausschreibungs- und/oder Listenverfahren möglich. Falls Sie sich erstmalig bewerben, sind alle erforderlichen Daten, Nachweise, Zeugnisse etc. einer Bezirksregierung zu übersenden (dies gilt nicht, wenn Sie bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer Daten im Lehrereinstellungsverfahren online erklärt haben (Ausnahme: ggf. Erweiterungsprüfungen, Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid)). Wenn sich Ihre Daten nach der erstmaligen Bewerbung geändert haben und Sie bereits in der Bewerbungsdatei gespeichert sind, müssen Sie nur Änderungen zum Nachnamen und zum Grad der Behinderung schriftlich nachweisen.
Eine Bewerbung per Mail oder CD ist ungültig! * Lehramtsanwärter reichen die Zeugnisse nach Erhalt unverzüglich nach. Bitte richten Sie je nach Bewerbungsschwerpunkt die Unterlagen für die Bezirksregierung an eine der folgenden Postadressen. Nur an diese Bezirksregierung senden Sie künftige Mitteilungen über die Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen oder sonstige Unterlagen, Änderungen etc. Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer Daten aus dem Vorbereitungsdienst erteilt und eine Kurzbewerbung abgegeben haben, müssen bei der Bezirksregierung grundsätzlich keine Unterlagen mehr einreichen. Ausnahmen: ggf. Erweiterungsprüfungen und / oder Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid. Falls Sie am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, sind die oben aufgeführten Unterlagen zusätzlich fristgerecht an die ausschreibende Schule zu richten. Wichtiger Hinweis zur Berechnung der Note 1. (Staatsprüfung): Die Note 1. (Staatsprüfung) in dem Datenblatt LID 110 l ist der Mittelwert aus Bachelor- und Masterprüfung oder die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung vgl. hierzu § 6 Abs. Ziffer 2 Lehrerausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen LABG NRW 2009 i.