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Positionsanzeige Sie sind hier: Startseite Mandanten-Info Steuernews für Mandanten November 2016 Inhalt Sachzuwendung Ein Unternehmer schenkt einem Kunden zur silbernen Hochzeit einen Korb mit Blumen und Pralinen im Wert von € 59, 00 (brutto). Handelt es sich hier um ein Geschenk oder eine Aufmerksamkeit? Die Finanzverwaltung versteht unter Aufmerksamkeit solche Sachzuwendungen, die einem "Empfänger aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden" (vgl. R 19. 6 Absatz 1 Lohnsteuer-Richtlinien sowie BMF-Schreiben vom 19. 5. 2015, IV C 6, S 2297-b/14/10001). Weil der Geschenkkorb anlässlich der silbernen Hochzeit geschenkt worden ist, gilt er folglich als Aufmerksamkeit. Die steuerliche Konsequenz daraus ist, dass dieses Geschenk aus besonderem persönlichen Anlass nicht der Pauschalsteuer zu unterwerfen ist. Da die Aufmerksamkeit allerdings den Wert von € 35, 00 netto übersteigt, ist ein Betriebsausgabenabzug beim Unternehmer nicht gestattet (§ 4 Abs. 5 Nr. Geschenk oder Aufmerksamkeit? - Dr. Kley Steuerberater. 1 Einkommensteuergesetz - EStG).
Sachzuwendung Ein Unternehmer schenkt einem Kunden zur silbernen Hochzeit einen Korb mit Blumen und Pralinen im Wert von € 59, 00 (brutto). Handelt es sich hier um ein Geschenk oder eine Aufmerksamkeit? Die Finanzverwaltung versteht unter Aufmerksamkeit solche Sachzuwendungen, die einem "Empfänger aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden" (vgl. R 19. 6 Absatz 1 Lohnsteuer-Richtlinien sowie BMF-Schreiben vom 19. 5. Duden | Aufmerksamkeit | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. 2015, IV C 6, S 2297-b/14/10001). Weil der Geschenkkorb anlässlich der silbernen Hochzeit geschenkt worden ist, gilt er folglich als Aufmerksamkeit. Die steuerliche Konsequenz daraus ist, dass dieses Geschenk aus besonderem persönlichen Anlass nicht der Pauschalsteuer zu unterwerfen ist. Da die Aufmerksamkeit allerdings den Wert von € 35, 00 netto übersteigt, ist ein Betriebsausgabenabzug beim Unternehmer nicht gestattet (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Geschenke Fehlt es an einem besonderen persönlichen Ereignis, stellt eine Sachzuwendung im Regelfall ein Geschenk dar.
Übersteigt dieses den Wert von € 35, 00 (netto), kann der Schenker keinen Betriebsausgabenabzug vornehmen (der Betrag gilt pro Person und Jahr). Ausnahme: Das Geschenk ist betrieblich veranlasst und der Empfänger muss die Zuwendung als notwendiges Betriebsvermögen behandeln (z. B. Gläser mit Brauereiaufdruck, die die Brauerei einem Gastwirt schenkt). Sicher ans Ziel: Sturm und Starkregen: So kommen Autofahrer sicher durch. Der Schenker kann einen Betriebs-ausgabenabzug vornehmen. Der Geschenke empfänger muss jedes Geschenk grundsätzlich als Betriebseinnahme verbuchen. Eine Versteuerung als Betriebseinnahme entfällt nur dann, wenn der Schenker die Pauschalsteuer (Steuersatz 30%, § 37b Einkommensteuergesetz) abführt. Betriebliche Verwendung Verwendet der Empfänger das Sachgeschenk für seinen Betrieb, kann er das erhaltene Wirtschaftsgut abschreiben. Handelt es sich bei dem Sachgeschenk um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (im Wert von nicht mehr als € 410, 00) kann er dieses sofort abschreiben. Dadurch neutralisiert sich ein etwaiger Ansatz als Betriebseinnahme, falls der Schenker keine Pauschalsteuer zahlt.
Fazit Aufmerksamkeiten bis zu € 60, 00 können als Betriebsausgabe abgezogen werden und brauchen vom Beschenkten nicht versteuert werden. Geschenke können hingegen nur bis zu € 35, 00 als Betriebsausgabe abgezogen werden und sind beim Beschenkten grundsätzlich Betriebseinnahmen. Geschenke sind für den Empfänger steuerfrei, wenn der Schenker die Zuwendung pauschal versteuert. Stand: 27. Oktober 2016
Übersteigt dieses den Wert von € 35, 00 (netto), kann der Schenker keinen Betriebsausgabe nabzug vornehmen (der Betrag gilt pro Person und Jahr). Ausnahme: Das Geschenk ist betrieblich veranlasst und der Empfänger muss die Zuwendung als notwendiges Betriebsvermögen behandeln (z. B. Gläser mit Brauereiaufdruck, die die Brauerei einem Gastwirt schenkt). Der Schenker kann einen Betrieb s-ausgabenabzug vornehmen. Der Geschenkeempfänger muss jedes Geschenk grundsätzlich als Betriebseinnahme verbuchen. Eine Versteuerung als Betriebseinnahme entfällt nur dann, wenn der Schenker die Pauschalsteuer ( Steuersatz 30%, § 37b Einkommensteuergesetz) abführt. Betriebliche Verwendung Verwendet der Empfänger das Sachgeschenk für seinen Betrieb, kann er das erhaltene Wirtschaftsgut abschreiben. Handelt es sich bei dem Sachgeschenk um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (im Wert von nicht mehr als € 410, 00) kann er dieses sofort abschreiben. Dadurch neutralisiert sich ein etwaiger Ansatz als Betriebseinnahme, falls der Schenker keine Pauschalsteuer zahlt.
Durch die Abschreibung würde sich der genannte Ansatz als Betriebseinnahme neutralisieren – wenn der Schenker keine Pauschalsteuer für das Geschenk bezahlt. Aufmerksamkeit vs. Geschenk Zusammenfassend gilt: Aufmerksamkeiten können bis zu 60. - EUR brutto als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und brauchen vom Empfänger nicht versteuert werden. Auch nicht als Pauschalsteuer nach EStG § 37b. Dafür muss aber ein besonderer persönlicher Anlass für das Geschenk vorliegen. Geschenke hingegen können nur bis 35. - EUR netto angesetzt werden und sind beim Beschenkten eine Einnahme. Sie sind für den Beschenkten nur dann steuerfrei, wenn der Schenker die Zuwendung pauschal nach EStG § 37b versteuert. Versteuert der Schenker nicht pauschal, muss das Geschenk beim Empfänger als Betriebseinnahme versteuert werden, sofern es betrieblich genutzt wird. Dafür kann es im Gegenzug abgeschrieben werden. Autor: Ralf Eisenmenger, Dipl. -Betriebswirt (FH), Steuerberater
Aktuelles, Blog, Ortspolitik, Presseartikel, Slider Bebauungsplan, Bürgerbeteiligung, Wohnungsbau 14. Februar 2017 Neubaugebiete werden mit einem Bebauungsplan entworfen, zu dem ein Flächennutzungsplan gehört, und die Regionalplanung muss auch passen. Das kann man gerade noch verstehen. Denn bei allen Prozessen gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslage aller Akten im Rathaus und Ankündigung im Roßdörfer Anzeiger. Die letzte Entscheidung trifft dann die Gemeindevertretung. Viel schwieriger wird es bei der innerörtlichen Bebauung. Da gibt es meistens die "§34-Gebiete", für die es überhaupt keine Bauleitplanung der Gemeinde gibt, sondern nur die Richtschnur der Hessischen Bauordnung, die wir frei so übersetzen: "es muss ins Umfeld passen". Wie funktioniert das? Die Grünen hatten zur Erläuterung den in Roßdorf bestens bekannten Robert Ahrnt eingeladen, der das "Amt für Stadtentwicklung und Umwelt" der Stadt Viernheim leitet. Bebauungspläne von Roßdorf. Er erläuterte uns das Baurecht vor allem an Hand des "Paragrafen 34" der Hessischen Bauordnung, der bei geschätzt 70% der Bauvorhaben in Roßdorf eine zentrale Rolle spielt.
Durch die geplante Erschließungssystematik mit der Unterteilung in unterschiedliche Nutzungszonen entsteht eine gute Durchmischung. Es sind Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf geplant. Beste Voraussetzungen für einen Wohngenuss mit hohen Qualitätsstandards. BAURECHT Für das Baugebiet "Im Münkel" hat die Gemeinde Roßdorf einen Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht, der die Nutzung, die Art und das Maß der Bebauung der einzelnen Grundstücke festsetzt. Im Wohngebiet sind danach vorwiegend Einfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschossnutzung vorgesehen. Je nach Grundstückslage sind dort freistehende Häuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser möglich. Die Grundstücksgrößen betragen zwischen 250 m² für zweckmäßige Bebauung und 550 m² für großzügige Einfamilienhäuser.