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o) Gewerblicher Rechtsschutz: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5, dabei aus jedem dieser drei Bereiche jeweils mindestens 5 Fälle. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein. p) Handels- und Gesellschaftsrecht: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Gebieten der Bereiche des § 14i Nr. 1 und 2, davon mindestens 40 Fälle, die gerichtliche Streitverfahren, Schieds- oder Mediationsverfahren und/oder die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. Von diesen 40 Fällen müssen mindestens 10 Fälle gerichtliche Streitverfahren oder Schieds- oder Mediationsverfahren und mindestens 10 Fälle die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben. q) Urheber- und Medienrecht: 80 Fälle aus allen Bereichen des § 14j Nr. 1 bis 6.
An wen richtet sich die Fortbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht? Das Seminar eignet sich für alle im Handels- und Gesellschaftsrecht tätigen Juristen. Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht erhalten am Ende der Veranstaltung einen Nachweis nach § 15 FAO auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrecht zur Vorlage bei ihrer Rechtsanwaltskammer. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme an den Online-Seminaren Welche technischen Voraussetzungen sind für das Seminar zum Handels- und Gesellschaftsrecht zu erfüllen? Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir die Software "GoToWebinar", welche sich in den letzten Jahren zu einer Standardanwendung in diesem Bereich entwickelt hat. Die Anwendung funktioniert auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit ihrem Tablet oder Smartphone an dem Webinar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store. Über den Audio-Ausgang sowie das (mittlerweile standardmäßig verbaute) interne Mikrofon können Sie mit dem Dozenten interagieren und ihre Fragen stellen.
Sie bieten zudem konkrete Handlungsempfehlungen an. Erweitern Sie Ihr berufliches Netzwerk und diskutieren Sie mit den anwesenden Teilnehmern über aktuelle Fragen im Gesellschafts- und Handelsrecht. Unsere Seminare für Handels- und Gesellschaftsrecht werden auch als Live-Webinare angeboten. Beck Akademie Seminare: Gesellschafts- und Handelsrecht kompakt erklärt! Nehmen Sie an unseren gesellschaftsrechtlichen Seminaren teil, sichern Sie sich damit FAO-Stunden und erweitern Sie Ihr Fachwissen. Nutzen Sie außerdem unsere innovativen e-Learning-Formate, mit denen Sie 5 FAO-Stunden im Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO online absolvieren können. Mit dem Spezialtarif der Deutschen Bahn gelangen Sie bequem und günstig zu unseren Veranstaltungen. Profitieren Sie zudem von unseren Preisvorteilen. Bei Interesse an weiteren Informationen kontaktieren Sie uns gerne: oder 089 38 189 503. Wir freuen uns auf Sie!
Wir sind bestrebt, das Seminar im Handels- und Gesellschaftsrecht so aktuell wie möglich zu gestalten. Um kurz vor Seminarbeginn aufkommenden Rechtsprechungen, Gesetzgebungen und Diskursen bestmöglich begegnen zu können, veröffentlichen wir die ausführlichen Seminarinhalte deshalb erst später im Jahr. So profitieren Sie von einem top-aktuellen Seminar im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Sie erfüllen bestmöglich Ihre Pflicht zur Fortbildung nach § 15 FAO. Fortbildungspflicht nach § 15 FAO bestmöglich nachkommen Fachanwälte müssen den Überblick über ihr Fachgebiet behalten und über neue Rechtsthemen und Gesetzgebungen im Rechtsgebiet immer informiert sein. Um dies zu gewährleisten, hat die Bundesrechtsanwaltskammer die Fortbildungspflicht nach § 15 der Fachanwaltsordnung eingeführt. Juristen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, müssen jährlich im jeweiligen Fachgebiet an einer Fortbildung teilnehmen. Auch Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht müssen ein Seminar zur Weiterbildung nach § 15 FAO besuchen.
18. 05. 2022 Online Gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vorständen und Aufsichtsräten (6 FAO -Stunden) Gesellschaftsrechtliche und strafrechtliche Haftung sind bei Unternehmensorganen zwei Seiten derselben Medaille. Häufig beschäftigen sich Fortbildungen nur mit einem der beiden Bereiche. Allerdings werden die zahlreichen Parallelen und gegenseitigen Bezüge – gerade auch in der Rechtsprechung – erst bei einer gemeinsamen Betrachtung wirklich verständlich. Denn Fragen der Pflichten, Pflichtendelegationen, Verantwortungszurechnungen, rechtsgebietsübergreifender Akzessorietät und Sanktionierung sind letztendlich von übergreifender Natur. Prof. Grigoleit und Prof. Knauer werden die praxisrelevanten Fragen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Organhaftung im Dialog miteinander und den Teilnehmenden gemeinsam vorstellen und anhand konkreter Beispiele unter Einbeziehung höchstrichterlicher Rechtsprechung verdeutlichen. Hans Christoph, Prof. Dr. Grigoleit / Prof. Christoph Knauer Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH 6 15 merken Onlineseminar Obergerichtliche Rechtsprechung zu aktuellen Themen des Handels- und Gesellschaftsrechts Regelmäßige Fortbildung ist selbstverständlich für jede Anwältin und jeden Anwalt.
2022 Mehr zum Baurecht Mallorca Okt. 2022 Mehr zum Erb-/Gesellschafts-/Steuerrecht Mallorca Okt. 2022 Mehr zum Familienrecht Mallorca Okt. 2022 Mehr zum Mietrecht Mallorca Okt. 2022 Mehr zum Verkehrs-/Medizinrecht Mallorca Okt. 2022 Mehr zum Versicherungsrecht Mallorca Okt. 2022
Haftung Haftung eines Vorstandsmitglieds – Zustimmung des Alleinaktionärs oder des Aufsichtsrats, Haftung des Aufsichtsrats – Verjährung, Schutzgesetzverletzung, Zahlungen nach Insolvenzreife – Ressortaufteilung III. Kaduzierung Haftung der übrigen Gesellschafter IV. Beschlüsse Anfechtung eines Wahlbeschlusses, Beschlussanfechtungsbefugnis in der AG V. Kapitalaufbringung Genehmigtes Kapital bei der AG, Bezugsrechtsausschluss, existenzvernichten-der Eingriff durch Verschmelzung VI. Kommanditgesellschaft Darlegung durch den Insolvenzverwalter, actio pro socio VII. Register Vereinseintragung, Namensfortführung VIII. Gesellschafterliste Legitimationswirkung bei Einziehung, Treu und Glauben IX. Publikumspersonengesellschaft Auslegung einer Mehrheitsklausel, Befugnis des Abwicklers X. Insolvenz, Auflösung und Liquidation Feststellung einer Gewinnbeteiligung, Auseinandersetzung Innengesellschaft XI. Gesellschaftsrechtlich basierte Prospekthaftung XII. Unternehmensverträge XIII. Statusverfahren XIV.