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Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) oder Ihre Einnahmenüberschussrechnung und alle jährlich wiederkehrenden Steuererkärungen. Die bei der Bilanzierung und Bewertung bestehenden Wahlrechte, sowie steuerliche Optimierungsmöglichkeiten werden in Abstimmung mit Ihnen genutzt. Gerne werden wir in einer Bilanzbesprechung die steuerlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens betrachtet. Wir erstellen für Sie die Buchführung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine BWA inkl. Vorjahresvergleich. Wir prüfen die Höhe der Steuervorauszahlungen und weisen Sie auf Schwachpunkte hin. Außerdem verwalten wir Ihr Anlagevermögen. Datev unternehmen online einnahmenüberschussrechnung site. Gerne arbeiten wir mit Ihnen zusammen auch mit DATEV Unternehmen Online. Die Lohnbuchhaltung unterliegt einem ständigen gesetzlichen Wandel. Wir führen für Sie die Lohnbuchhaltung unter Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten, Termine und Änderungen durch. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir steueroptimierte Konzepte im Hinblick auf Ihre individuellen persönlichen und betrieblichen Verhältnisse.
Sie sind Freiberufler oder müssen aufgrund anderweitiger Rechtsvorschriften eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen? Sie wissen jedoch nicht, wie diese erstellt wird oder wie Sie damit Ihre Steuerlast so gering wie möglich halten? Gewinnermittlung Ermittlung Ihrer Einnahmen und Ausgaben Auswertung Auswertungen für Ihre individuellen Bedürfnisse Steueroptimierung Beratung über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten Zukunftspläne Abstimmung Ihrer steuerlichen Situation auf Ihre unternehmerischen und privaten Zukunftspläne Im Rahmen der Erstellung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung erfüllen wir nicht nur zuverlässig Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern beraten Sie über verschiedene steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten. Datev unternehmen online einnahmenüberschussrechnung 2021. Zudem erhalten Sie Auswertungen als Informationsgrundlage für Ihr unternehmerisches Handeln – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Fragen zur Einnahmenüberschussrechnung Bei der Erstellung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung verwenden wir die digitale Lösung "DATEV Unternehmen online".
Wenn eine Rechnung bereits im vergangenen Kalenderjahr gestellt, aber erst im neuen Jahr beglichen wurde, dürfen Unternehmen den Betrag erst in der nächsten EÜR aufnehmen. Regelmäßig wiederkehrende Beträge wie Miete oder Versicherungsbeiträge bilden die Ausnahme: Werden diese Ausgaben bis zu zehn Tage vor oder nach dem 31. Dezember geleistet, werden sie für dasjenige Kalenderjahr erfasst, in das sie wirtschaftlich gehören.
Wir unterstützen Sie bei deren Umsetzung und erstellen die notwendigen Erklärungen gegenüber der Finanzverwaltung. Existenzgründer begleiten wir bei der Antragstellung bis zur Erfüllung aller steuerlichen Anforderungen und geben Ihnen Sicherheit bei allen Entscheidungen. Auch helfen wir Ihnen dabei die Entwicklungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens zu optimieren, Steuerstrategien im Rahmen der Gestaltungsberatung zu entwickeln oder Risiken zu entdecken und zu überwachen.
Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien comfort (Art. - Nr. 65550). Autor(en) Dr. Johannes Riepolt Diplom-Kaufmann (Univ. ), Steuerberater Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig. DATEV Unternehmen online. Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig. Stephan Greulich LL. M. Unternehmensteuerrecht Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht und Rechnungswesen in Nürnberg und Köln. Bei DATEV verantwortet er den Bereich Produktstrategie und Anforderungsmanagement für das Geschäftsfeld Rechnungswesen.
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen. Berufsgruppe auswählen Lädt... Startseite Presse Im Fokus Themenreihen Bücherschau Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EstG, 2.
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