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Der internationale Standard DIN ISO 4309 »Krane – Drahtseile – Wartung & Instandhaltung, Inspektion und Ablage« (ISO 4309:2010) gibt umfangreiche und sehr detaillierte Hinweise für die Wartung, Instandhaltung, Inspektion und Ablegereife von Drahtseilen. Das wichtigste der zahlreichen Ablegekriterien, neben zahlreichen anderen, die die Norm ausführlich behandelt, ist die Anzahl sichtbarer Drahtbrüche. Die Tabellen 3 und 4 benennen, abhängig von der Seilkonstruktion (»Rope category number RCN« nach Anlage G), der Kraneinstufung M1 bis M8 und der konkreten Seilanwendung wie Ein- und Mehrlagenwicklung, die Anzahl der sichtbaren Drahtbrüche, der sichtbaren Drahtbrüche auf einer Referenzlänge von 30xd oder von 6xd, die das Erreichen der Ablegereife bedeuten.
Falls der Anhänger, der das Anschlagseil kennzeichnet und die Tragfähigkeit angibt, sich ablöst und die notwendigen Informationen nicht auf dem Aufhängeglied oder auf andere Weise angegeben sind, muss das Anschlagseil abgelegt werden. Mängel, die zur Ablegereife führen, siehe Abschnitt 4. 4 Drahtseile unter 8 mm Durchmesser dürfen nicht als Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke verwendet werden. In DIN EN 13 414-1 "Anschlagseile aus Stahldrahtseilen, Sicherheit; Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke" sind deshalb keine Seile unter 8 mm Durchmesser genormt. 5 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden. Angaben über die Tragfähigkeiten bei verschiedenen Anschlagarten siehe Tabellen im Anhang. Ablegereife – Wikipedia. 6 Als Anschlag-Drahtseile, die über längere Transportwege um die Ladeeinheit geschlungen bleiben, dürfen nur neue oder vor der Verwendung geprüfte Anschlagseile mit Presshülsen als Endverbindung verwendet werden. Die Drahtseile dürfen hierbei weder durch die Art des Gutes noch durch die Lagerung während des Transportes beschädigt werden.
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DGUV-Information 209-013: Anschläger, 23. Verschleiß, Ablegereife sowie Kontrolle vor dem Gebrauch 23. Verschleiß, Ablegereife sowie Kontrolle vor dem Gebrauch Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige bewährte Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Die BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2. 8 Ziffer 3. 15 gibt hierzu weitere Hinweise. Unabhängig von der regelmäßig erforderlichen Prüfung der Anschlagmittel durch eine befähigte Person muss der Anschläger vor dem jeweiligen Gebrauch das Seil, die Kette oder das Hebeband kontrollieren und sich davon überzeugen, dass sein "Arbeitsmittel" in Ordnung ist. A 3.7 Anschlagmittel - BG RCI. Durch Einwirkung äußerer Gewalt oder Überlastung seit der letzten regelmäßigen Prüfung können Anschlagmittel inzwischen so beschädigt worden sein, dass ihre Weiterverwendung zum Bruch und zum Absturz von Lasten führen kann (Bild 23-1).
1. 1 Vor der ersten Benutzung des Anschlagseiles sollte sichergestellt werden, dass das Herstellerkennzeichen und das Kennzeichen für die Tragfähigkeit auf dem Anschlagseil mit den Angaben auf der Herstellerbescheinigung übereinstimmen. Es wird empfohlen, alle Einzelheiten über das Anschlagseil in einem Register, z. B. Prüfbuch, Karteikarte oder EDV-Datenblatt, für Anschlagseile aufzuzeichnen, damit für die Dokumentation der Prüfungen entsprechend § 11 "Aufzeichnungen" der Betriebssicherheitsverordnung eine Grundlage besteht. Hier sollte auch die Herstellerbescheinigung einbezogen werden. 2 Vor dem Einsatz sind die geeigneten Anschlag-Drahtseile entsprechend der vorgesehenen Anschlagart und der erforderlichen Tragfähigkeit auszuwählen. Siehe Kennzeichnung auf dem Tragfähigkeitsanhänger. 3 Anschlag-Drahtseile müssen ohne augenfällige Mängel sein, sie sollten vor jeder Verwendung auf offensichtliche Anzeichen von Verschleiß hin untersucht werden. Falls Zweifel an der Sicherheit des Anschlagseiles bestehen, sollte es abgelegt oder einer gründlichen Untersuchung durch einen Sachkundigen unterworfen werden.
Ablegereife bei Ladungssicherungs- und Anschlagmitteln bedeutet, dass festgelegte Verschleißmerkmale erreicht worden sind und das Sicherungsmittel deshalb nicht mehr verwendet werden darf. Die Ablegereife ist in der Ladungssicherung und Anschlagtechnik ein Fachausdruck, der für Sicherungsmittel verwendet wird, die kein zeitliches Ablaufdatum besitzen, sondern so lange genutzt werden dürfen, bis die in der DIN EN 12195 2-4 beschriebenen Verschleißgrenzen erreicht worden sind. Die DIN EN 12195 ist die europaweit gültige Norm zur Ladungssicherung.