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V. m. § 67 Nr. 5 bzw. 6 SGB VI). Als Hinterbliebene im Sinne des SGB VI gelten auch überlebende Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ( § 46 Abs. 4 SGB VI). Für die Witwen-/Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten gibt es kein Sterbevierteljahr ( § 255 Abs. Anträge der Pflegeversicherung | KNAPPSCHAFT. 2 SGB VI). Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Renten-Service Sterbegeld Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Renten Service der Deutschen Post AG: Formular zur Antragstellung auf das Sterbevierteljahr Deutsche Rentenversicherung: Formularpaket Witwenrente zum Download
schnelle Auszahlung im Leistungsfall: Die Auszahlung der Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten erfolgt im Falle Ihres Todes bereits nach wenigen Tagen, in der Regel ohne auf einen Erbschein warten zu müssen, nachdem uns der Sterbefall angezeigt und die notwendigen Unterlagen eingereicht wurden.
Das Sterbevierteljahr (manchmal auch Sterbequartal oder Sterbeüberbrückungszeit genannt) ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Es bezeichnet den Zeitraum, in dem die Witwen- oder Witwerrente nach dem Tod eines Versicherten noch in der Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, die der Versicherte erhalten hätte. Hat er bereits Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen, ist deren Rentenhöhe auch während des Sterbevierteljahrs der Witwen- oder Witwerrente maßgeblich. Dies ist der Zeitraum vom Todestag des Versicherten bis zum dritten Kalendermonat nach dem Monat, in dem der Versicherte gestorben ist. Die danach gesetzlich vorgesehene Verringerung der Hinterbliebenenrente auf 55 bzw. 60 Prozent bei einer großen Witwen-/Witwerrente oder auf 25 Prozent bei einer kleinen Witwen-/Witwerrente erfolgt also erst ab dem vierten Kalendermonat. Der erhöhte Rentenbetrag soll für den Hinterbliebenen den finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse nach dem Tod des Ehepartners erleichtern.