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Zwei oder drei Mamas arbeiten (inkl. Fahrzeit) weniger als ich (25 Std. /Woche ohne Fahrzeit) und die bekommen trotzdem einen Platz. Bei uns hat es genügt, die Arbeitszeit pro Woche anzugeben, nicht die Verteilung auf die einzelnen Tage. Ist bei mir sowieso manchmal flexibel, von daher reicht die Wochenarbeitszeit. Ich arbeite "nur" 15 Std. /Woche an 3 Tagen je 5 Std. und habe auch einen Ganztagsplatz. Wenn ich um 9. 00 bei der Arbeit bin, wäre das reine reine Arbeitszeit bis 14. 00 Uhr. Dann mach ich ja mal ne Pause und bleibe mal ein bisschen länger um mein Stundenkonto für Kind-Krank-Tage aufzufüllen und schon ist das locker bis 14. Bestätigung arbeitszeit für kita online. 30 oder 15. Dann noch die Heimfahrt von 20 Min. Also ich brauch auch einen Ganztagsplatz, ich arbeite ja nicht direkt neben der KiTa. Werbung gelöschter User schrieb am 11. 2013 14:51 Kann man denn bei euch auch einzelne Tage buchen? Ginge bei uns gar nicht. D. h. bei drei Arbeitstagen müssten logischerweise trotzdem fünf Tage gebucht werden, auch wenn bei zweien die Mindestzeit reichen würde.
LG, Arianchen Re: Frage wegen Arbeitszeitenbescheinigung für Ganztagesplatz Kita maschu schrieb am 11. 12. 2013 10:09 Registriert seit 08. 04. 10 Beiträge: 8. 539 Bei uns (Land Brandenburg) wird der zeitliche Anspruch vom Jugendamt festgelegt und dazu brauchen diese tasächlich eine Bescheinigung vom AG über Arbeitszeit. Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz wird natürlich auch berücksichtigt (bei mit 50km). Finde ich jetzt legitim und keine Schikane, sonst könnten ja welche, die ganztägig zu hause sind, auch eine 40-50h/Woche beantragen... Übrigens ist in Berlin auch die Kita kostenfrei und wir hier (50km entfernt) zahlen einkommensabhängig den Höchstsatz, allerdings "nur" 540, 00 für 2 Leben ist manchmal Wenn du die Zeit nun mal arbeitest bzw. unterwegs bist, ist es doch kein Problem, diese Bescheinigung zu erstellen. Eltern brauchen Nachweis vom Arbeitgeber für Kita-Platz - München - SZ.de. 2 mal bearbeitet. Zuletzt am 11. 13 10:39 von maschu. Bei unserer Kita wird auch eine Arbeitsbescheinigung verlangt. Die Anfahrtszeit wird natürlich auch berücksichtigt. Es gibt hier Eltern, die arbeiten weniger, andere mehr.
1 Hi Kurze Frage: Wieso brauchst du eine Bescheinigung für den Kita-Antrag??? Bekommst du keine monatliche Abrechnung??? Da steht alles drauf, was das Jugendamt dazu wissen muss. Ansonsten muss dein Chef dir eine schreiben und bestätigen, dass du so-und-soviel Stunden pro Woche arbeitest. Da gibts keine Musterbescheinigungen für. Lg Diana 3 Hallo! Ich hab sowas auch für die Kiga-Anmeldung gebraucht. Bei uns ging es darum, dass man nur einen Ganztagskiga-Platz bekommt, wenn beide Eltern arbeiten. Wer muss Überstunden nachweisen: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? | MDR.DE. Also es ist einfach ein Nachweis für den Kiga, das beide Eltern arbeiten und die notwendigen Betreuungzeiten des Kindes nicht mit einem Halbtagsplatz abgedeckt werden können. LG janamausi 5 Na ja kann eventuell wieder sein, dass das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Also falls ich mich geirrt habe, sorry. Aber hier in Hamburg brauchte ich sowas nicht vorlegen, musste nur die Einkommensnachweise beider Eltern vorlegen (wirtschaftliche Verhältnisse). Ansonsten brauchen wir da nix vorzulegen.
In zweiter Instanz bestätigt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hannover: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, nicht nur die geleistete Mehrarbeit zu beweisen, er muss auch belegen, dass der Arbeitgeber diese angeordnet oder zumindest gebilligt hat. Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber das aber bestritten. Allein die pauschale Behauptung des Klägers, keine Pausen gemacht zu haben, reicht als Grund für die Überstundenvergütung nicht aus. Bestätigung arbeitszeit für kita. Einmaliges Fehlverhalten in der Jugend rechtfertigt nicht Ausschluss von Bewerbungsverfahren für Polizeidienst Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4 S 3920/21) Marco Marschmann* will Polizeiarzt werden. Dafür braucht der 20-Jährige ein grundständiges Medizinstudium. Das Abitur dafür hat er schon in der Tasche. Er muss aber auch eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten durchlaufen. Also bewirbt er sich dafür. Das Land Baden-Württemberg schließt den jungen Mann aber vom Verfahren aus, mit der Begründung, dass er im Alter von 14 Jahren eine geringe Menge Marihuana erworben hatte - zu lesen in seinem Führungszeugnis.
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