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Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten auch 1. Aufschüttungen und Abgrabungen, 2. Ausstellungs-, Abstell- und Lagerplätze, 3. Camping- und Zeltplätze, 4. Stellplätze. Eine Stützmauer ist in BW bis 2m Höhe genehmigungsfrei, ebenso wie Einfriedungen. Siehe LBO unter Anhang (zu § 50 Abs. 1) Verfahrensfreie Vorhaben Einfriedigungen, Stützmauern 45. Absturzsicherung stützmauer baden württemberg in stabiler. Einfriedigungen im Innenbereich, 46. offene Einfriedigungen ohne Fundamente und Sockel im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, 47. Stützmauern bis 2 m Höhe; Eine Stützmauer ist eine Stützmauer, eine Einfriedung eine Einfriedung. Ihre Stützmauer wird nicht über Ihr Gelände herausragen, sondern Ihr Grundstück zum Nachbarn hin abstützen. Damit hat sie mit der Höhe der geplanten Einfriedung (Zaun) nichts zu tun. Dieser wiederum ist im Innenbereich genehmigungsfrei.
Er o. sie wird dann vielleicht feststellen, dass dem jähen Abgrund (1m) jedwede Absturzsicherung fehlt und deren Errichtung nachfordern. Denn in Baden-Württemberg heißt's: §3 Umwehrungen.... (1) In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen: 1. Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen; Heißt für mich: sind es irgendwo mehr als 1, 00m -> Geländer. Absturzsicherung stützmauer baden württemberg dhbw. #35 Da doch eh ein Architekt den Carport geplant hat, lass ihn doch die Ansicht ergänzen und gut ist. Die Behörde hat dann die vollständigen Unterlagen und alle sind zufrieden. 1 2 Seite 2 von 2
Sie müssen eben die Vorgaben des NRG oder auch der Ortsbausatzung, des Bebauungsplans etc. beachten. Die Höhe des Zauns messen Sie von der Oberkante Ihres Geländes. LBO und mehr finden Sie unter Downloads.
Vielen Dank für die Antwort! Verzeih, es muss in deinen Augen etwas schwer vorzustellen sein, der Entwurf- mit so wenig Information meinerseits. Knapp gesagt: -fast quadratischer Baugrund, 50x50m etwa. -Strasse etwa entlang der oberen Höhenlinie, Gelände fällt von oben nach unten ca. 20 Höhenmeter ab. (gleichmäßig steil, Kehle auf 2/3-Punkt des Grundstücks) -oben auf Plateau drei Blobs (2 verschmolzen, einer frei, 3 Generationen-Wohngebäude), dazu Terassen, Pool- & Spabereich alles topografisch versetzt. Dieser Teil nimmt etwa 1/4 der Höhe (als Schnitt gesehen, beginnend bei 0. 00) in Anspruch und schiebt sich 2/5 des Grundstücks (von der Bebauungsgrenze Strasse aus) aus dem Hang -> schräg gestützt. Der Rest des Geländes wird mit Treppe und sich am Hang entlangschlängelnder Rampe gestaltet. Absturzhöhe bei Abböschen + Stützmauer. (Sicht-)Beton als Erdmaterial -> Stein, schräg und kurvig passt in den grünen Berg. Stein im Hang als natur-harmonisches Gestaltungsmittel. Für die schrägen Grünflächen gibts Mittel und Wege (pflegeleicht, abschwemmsicher muss es natürlich sein), die steileren sind aber eh als "herausragende" Steinflächen gedacht.
(1) 1 Soweit Böschungen und Stützmauern, die zum Schutz der Straße und zugleich für die ordnungsmäßige Nutzung eines angrenzenden Grundstücks notwendig sind, bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht im Eigentum des Trägers der Straßenbaulast stehen und dieser zum Erwerb des Eigentums auf Grund von § 12 Abs. 5 nicht verpflichtet ist, sind sie weiterhin von demjenigen zu unterhalten, der bisher zu ihrer Unterhaltung verpflichtet war. Absturzsicherung stützmauer baden württemberg 2021. 2 Abweichende Vereinbarungen sind zulässig. (2) 1 Soweit Böschungen öffentlicher Waldwege nach § 62 Abs. 1 Satz 2 * vom Eigentumsübergang ausgenommen waren, sind sie von dem Eigentümer zu unterhalten. 2 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.