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Eine spätere Änderung bleibt vorbehalten. Der Aufbau von Plus-oder Minussalden lässt den arbeitsvertraglichen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts unberührt. Soweit gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen [2], können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch vereinbaren, dass aufgebaute Plussalden als Mehrarbeit oder Überstunden regelmäßig oder im Einzelfall ausgezahlt werden. In der betrieblichen Praxis ist insoweit aber Vorsicht geboten, da derartige Auszahlungsklauseln und -praktiken Anreizwirkungen für höheren Zeitverbrauch entfalten können. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen, nach denen der Arbeitnehmer aufgelaufene Plussalden zu bestimmten Stichtagen auf ein weiteres Zeitkonto (z. B. Zeitwertkonto) übertragen kann (sog. "Überlaufmodelle"). Soweit Arbeitszeit oder Entgelt als Wertguthaben i. S. d. § 7b SGB IV verbucht werden soll (Wertguthaben- oder Zeitwertkonten) bedarf dies gem. § 7b Nr. Home-Office-Vereinbarung - Zusatz zum Arbeitsvertrag - Formular Vorlage Word & PDF. 1 SGB IV einer schriftlichen Individualvereinbarung. In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine Bezugnahme auf die jeweiligen tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen zu vereinbaren oder eine gesonderte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abzuschließen.
Arbeitsvertrag: Welche Zusatzvereinbarungen sinnvoll sein können - Zum Inhalt springen Es kann sich als sinnvoll erweisen, ergänzend zu den Hauptbestandteilen eines Arbeitsvertrages einige Zusatzpunkte zu regeln: Dienstwagen: Umfang der Privatnutzung klären Der Arbeitnehmer ist nur dann berechtigt, seinen Dienstwagen privat zu nutzen, wenn es der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt. Die Rahmenbedingungen einer privaten Nutzung sollten genau definiert werden. Wichtige Vertragspunkte sind: Bezeichnung des Fahrzeugs: Typ, Marke, Ausstattungselemente, Neuwagen oder Gebrauchtwagen Überlassungszeitraum Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte (z. B. Zusatzvereinbarung zum arbeitsvertrag in nyc. nahe Angehörige des Mitarbeiters: ja; andere Personen: nein) Haftung Versicherung Pflege und Reparaturen Benzinkosten (bei Privatfahrten) Der Arbeitgeber kann es sich vorbehalten, die Privatnutzung des Dienstwagens später zu widerrufen. Den Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufs hält die Rechtsprechung jedoch für unwirksam. Es sind daher dezidiert Widerrufsgründe festzulegen wie beispielsweise: Kündigung des Mitarbeiters Entzug der Fahrerlaubnis Änderung des Tätigkeitsfeldes Internetnutzung: genaue Ausgestaltung festhalten Ohne Erlaubnis des Arbeitgebers sind Mitarbeiter nicht berechtigt, die unternehmenseigene Internetverbindung für private Zwecke zu verwenden.
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