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Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bzw. zum Zahnmedizinischen Fachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildung erfolgt im "dualen System", das heißt in der Zahnarztpraxis und in der Berufschule und dauert in der Regel drei Jahre. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein guter Haupt- oder Realschulabschluss; bei vorliegendem Abitur lässt sich die Ausbildungszeit auf Antrag auf zwei Jahre verkürzen. Selbstverständlich ist dieser krisensichere und qualifizierte Beruf im Gesundheitsbereich auch eine interessante Alternative für junge Männer, die sich nach und nach verstärkt für dieses Berufsbild interessieren. Im ersten Ausbildungsjahr vermittelt die Ausbildung eine berufsfeldbreite Grundbildung. Mit dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres legen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ab. Zwischenprüfung zfa übungsaufgaben. Sie ist Zulassungsbedingung für die Abschlussprüfung, die von der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg abgenommen wird. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen und praktischen Teil.
Informationen dazu bietet Ihnen der nebenstehende Flyer "Die alternative zum Studium, In 3, 5 Jahren zur/zum Dentalhygieniker/in". Erstellt von: Dietmar Sorg, 30. 09. 2015 Aktualisiert von: Kerstin Frankenberger, 05. 05. 2022 Seite drucken
Der reine kalendarische Zeitablauf genügt nicht. Die Ausbildung muss tatsächlich auch absolviert worden sein. Bei Fragen dazu in Einzelfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnärztlichen Bezirksverband. Grundsätzlich unterliegt die Zulassung zum jeweiligen Prüfungstermin bei regulären Ausbildungsverhältnissen einer Stichtagsregelung. Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 31. 3. eines Jahres endet, können zu Abschlussprüfung im Januar zugelassen werden. Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis bis zum 30. 9. eines Jahres endet, können zur Abschlussprüfung im Juni/Juli zugelassen werden. Prüfungen. Beginnt das Ausbildungsverhältnis nicht mit dem allgemeinen Beginn des Berufsschuljahres, kann dies dazu führen, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung erst zum nächstmöglichen Termin nach dem Ende des Ausbildungsverhältnisses erfolgen kann. Zulassung in besonderen Fällen Auszubildende können auch vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Die Zwischenprüfung wird ausschließlich schriftlich durchgeführt. Das Ergebnis der Zwischenprüfung fließt nicht in die Bewertung der Abschlussprüfung ein. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Das heißt auch, mit ihr soll festgestellt werden, ob zum Erreichen des Ausbildungszieles (Bestehen der Abschlussprüfung) eine Erweiterung und/oder Intensivierung von Ausbildungsmaßnahmen angezeigt ist. Die Zwischenprüfung findet jährlich im April statt. Beispiele: Zwischenprüfung 2013, Zwischenprüfung 2020 Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung kann (§ 14 Abs. Prüfungsfragen ZFA - Abschlusspruefung.de. 8 Prüfungsordnung ZFA) durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn das für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die Abschlussprüfungen finden zweimal jährlich statt – im Januar und im Juni/Juli.
Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen und an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Vorbereitung auf die Prüfungen Neben der Erfüllung des Ausbildungsrahmenplanes in der Praxis und des regelmäßigen Berufsschulbesuches liegt es auch in der Verantwortung der/des Ausbildenden, die/den Auszubildende/n auf die Prüfungen vorzubereiten. Dies kann durch zusätzliche Übungsaufgaben in der Ausbildungspraxis erfolgen oder durch Lernzeiten, die im Rahmen der Praxistätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung Liste mit Lehrbüchern und Lernmaterial zur Prüfungsvorbereitung anfordern Zeugnisse/Urkunden Mit der Bekanntgabe über das gesamte Prüfungsergebnis erhält die/der Auszubildende eine Bescheinigung. Diese enthält das Datum des Bestehens oder Nichtbestehens der Abschlussprüfung. Dieser Tag gilt als letzter Ausbildungstag. Die Bescheinigung ist der Praxis unverzüglich vorzulegen. Prüfung ZFA | Bayerische Landeszahnärztekammer. Vom Zahnärztlichen Bezirksverband werden nach Bestehen der Abschlussprüfung das Prüfungszeugnis und die Urkunde ausgestellt.