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Johann Peter von Spreckelsen (* 14. Dezember 1722 in Hamburg; † 10. Februar 1795 ebenda) war ein deutscher Jurist und Hamburger Ratsherr. Herkunft und Familie [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Spreckelsen war ein Sohn des Hamburger Kaufmanns Jürgen von Spreckelsen (1695–1739) aus dessen Ehe mit Anna Elisabeth Boon (1703–1741). Am 20. Mai 1764 heiratete er Elise Agatha Tamm (1744–1814), Tochter des Kaufmanns und Ratsherrn Simon Tamm († 1761). Peter von spreckelsen pdf. Von seinen Töchtern wurde Anna Elisabeth (1765–1848) im Jahr 1804 die zweite Ehefrau des Kaufmanns und Oberalten im Kirchspiel Sankt Nikolai Walther Philipp Schlüter (1754–1823) [1] und Dorothea (1771–1812) heiratete 1793 den Pastor an Sankt Severini in Kirchwerder Christian Gottlob Knauth (1759–1815). Leben und Wirken [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] "Johann Peter von Spreckelsen", Friedhof Ohlsdorf In Hamburg geboren, besuchte Spreckelsen die Gelehrtenschule des Johanneums und das Akademische Gymnasium. Er studierte Jurisprudenz und schloss sein Studium am 6. Juni 1749 als Doktor der Rechte an der Universität Göttingen ab.
Nach seinem Studium ließ er sich in Hamburg als Advokat nieder, war 1759 und 1760 Richter am Hamburger Niedergericht und wurde am 27. September 1768 zum Ratsherrn gewählt. Spreckelsen war seit dem Gründungsjahr 1765 Mitglied der Hamburgischen Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe. [2] Auf dem Ohlsdorfer Friedhof wird auf der Sammelgrabmalplatte Senatoren (I) des Althamburgischen Gedächtnisfriedhofs unter anderen an Johann Peter von Spreckelsen erinnert. Schriften (Auswahl) [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bei dem Tode seines nunmehr in Gott ruhenden geliebten Vaters, welcher am 19. Aug. 1739 in seinem Erlöser sanft und seelig entschlief. Hamburg 1739. Ausstellungs-Highlights im Mai - wien.info. Dissertatio de remedio ex lege ult. Cod. de edicto Hadriani tollendo. Schultz, Göttingen 1749 ( eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Hans Schröder: von Spreckelsen (Johann Peter, J. U. Dr. ). In: Lexikon der hamburgischen Schriftsteller bis zur Gegenwart.
1844. Henning Ringgaard Lauridsen (Hrsg. ): Viborgs historie. Viborg 1998, ISBN 87-986605-0-0. Svend Sørensen: Viborg und Umgebung. Kopenhagen 1997, ISBN 87-14-20545-9. Peter von spreckelsen berlin. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ a b Statistikbanken -> Befolkning og valg -> BY1: Folketal 1. januar efter byområde, alder og køn (dänisch) Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Offizielle Website der Stadt (dänisch) Geschichte von Viborg (dänisch) Skovgaardmuseum ( Memento vom 28. April 2003 im Internet Archive)
Ratzke antwortet: Wie vor, wir stimmen zu. Wiederum kein Piepser von der Handwerkskammer, und schon steht es im Protokoll. 3. Akt Um die Sache zu vereinfachen, schlägt die vorsitzende Richterin vor, dass die Mandanten auch gleich in die Handwerksrolle eingetragen werden sollten. Beide nicken, und schon stehts im Protokoll, beide brauchen nicht einmal mehr einen Antrag stellen, nichts vorlegen.
Eingereichte Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse und andere Nachweise können berücksichtigt werden. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer oder die Prüferin wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen. Ausnahmebewilligung nach 8 hwo se. Erforderliche Unterlagen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung Personaldokument Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltsgenehmigung oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten Nachweise der Sachkunde Nachweis der Sachkunde in dem zulassungspflichtigen Handwerk, für das die Ausnahmebewilligung beantragt wird durch Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen, o. Ä. Zuständige Behörden Die Ausnahmebewilligung ist bei der für die gewerbliche Hauptniederlassung zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Ist diese noch nicht bekannt, kann die Eintragung auch bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.
(1) 1 In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. 2 Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung einer Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach für ihn eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. 3 Ein Ausnahmefall liegt auch dann vor, wenn der Antragsteller eine Prüfung auf Grund einer nach § 42 dieses Gesetzes oder § 53 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat. Handhabung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 HwO. (2) Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem in der Anlage A zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe gehören; in diesem Fall genügt der Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
(3) 1 Die Ausnahmebewilligung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 und des § 1 Abs. 2 erteilt. 2 Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen, wenn der Antragsteller ausdrücklich zustimmt. 3 Sie hat ihre Stellungnahme einzuholen, wenn der Antragsteller es verlangt. 4 Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass abweichend von Satz 1 an Stelle der höheren Verwaltungsbehörde eine andere Behörde zuständig ist. 5 Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen. (4) Gegen die Entscheidung steht neben dem Antragsteller auch der Handwerkskammer der Verwaltungsrechtsweg offen; die Handwerkskammer ist beizuladen. Zu § 8: Geändert durch G vom 24. 12. 2003 (BGBl I S. 2934) und 23. Handwerk - Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle als Deutscher mit meisterähnlichen Kenntnissen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de. 3. 2005 (BGBl I S. 931).