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Wir empfehlen gerne und ganz gezielt unsere Absolventinnen und Absolventen. Berufliche Reha im BFW 84% der Teilnehmenden haben innerhalb von sechs Monaten nach einer zweijährigen Reha wieder eine Arbeit. * *Jeweils 6 Monate nach Abschluss befragen wir unsere Absolventen, die an unseren Standorten eine zweijährige Qualifizierung erfolgreich beendet haben, ob sie einen Arbeitsplatz gefunden haben. "Ich hätte niemals damit gerechnet, dass dieser kleine Unfall solch massive Auswirkungen hat. " "Mit 55 noch mal zur Schule gehen? Im ersten Moment war die Motivation bei null, muss ich ehrlich sagen. A-Z Betreuungen: Eilige Betreuung / vorläufige Betreuung. " "Das war mit der Osteoporose einfach nicht mehr möglich. "
WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET? Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und von der betroffenen Person, oder der Person, die die Anregung stellt (wenn die Person selbst nicht den Antrag stellt), unterschrieben werden. Anschließend sollte der Brief an das entsprechende Amtsgericht verschickt werden, wo es dann bearbeitet wird. RELEVANTES RECHT Relevantes Recht sind die §§ 1896 bis 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 271 bis 273 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG), Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2), Kostenverzeichnis (KV) Nr. 11101 und 11102 sowie in der Vorbemerkung 1 Absatz 2. DIE VORLAGE ÄNDERN? Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt. Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Berufliche Rehabilitation • Ablauf • Beratung | BFW. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Bei der Auswahl der Betreuungsperson sollen die Wünsche der betroffenen Person – so weit sie deren Wohl nicht zuwiderlaufen – berücksichtigt werden. Folgen einer rechtlichen Betreuung Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann bestimmte Folgen für die betroffene Person mit sich tragen. Durch die Anordnung der Betreuung (Betreuerbestellung) tritt keine Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ein. Die betroffene Person kann weiterhin höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung nicht möglich ist (z. B. Heirat, Testamentserrichtung, Wahlrecht, Kirchenaustritt), selbst vornehmen. Einzige Bedingung ist, dass die betroffene Person den Umfang und die Bedeutung ihrer Erklärung erfassen und nach dieser Erkenntnis auch handeln kann. Hinzu kommt, dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. Diese sind: Volljährigkeit: eine rechtliche Betreuung kann nur für Volljährige angeordnet werden. Krankheit, Behinderung und Hilfsbedürftigkeit: eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung muss die betroffene Person daran hindern, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise allein zu regeln, einer dritten Person eine Vollmacht zu erteilen oder die Tätigkeit der bevollmächtigten Person zu kontrollieren.
Außerdem legen Sie Kopien Ihrer Krankenkassenkarte und Ihres Sozialversicherungsausweises bei. Eine Ausfüllhilfe für den Antrag finden Sie zum Beispiel auf der Website. In unserer Offenen Sprechstunde können wir Sie beraten, wenn Sie unsicher sind, welcher Träger für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass wir Sie in diesem Rahmen leider nicht beim Ausfüllen des Antrags unterstützen können. An wen schicke ich den ausgefüllten Antrag? Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an den für Sie zuständigen Reha-Träger. Wer die Kosten für Ihre Reha trägt, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ob Sie wegen einer Berufskrankheit schon in ärztlicher Behandlung waren. 3 Gesetzliche Grundlagen & Kosten Die gesetzliche Grundlage für die berufliche Rehabilitation oder die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist das IX. Sozialgesetzbuch und hier insbesondere die §§ 49 und 51. Dabei regelt § 49, was genau Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind.