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Thüringer die ihre Terrasse nicht nur im Sommer und bei Sonnenschein nutzen möchten, können sich mit einer Überdachung einen ganzjährigen Lieblingsplatz schaffen. Doch müssen einige gesetzliche Vorschriften und Verordnungen Beachtung finden, ehe das Bauvorhaben starten kann und die Terrasse ihre Überdachung erhält. Zuerst gilt es zu prüfen, ob für die geplante Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Thüringen nötig ist. § 6 ThürBO, Abstandsflächen, Abstände - Gesetze des Bundes und der Länder. Hierfür liegt die Gesamtfläche in Quadratmetern und die Tiefe zugrunde. Bis zu einer Größe von 30m² und einer Tiefe von 4m darf die Überdachung ohne explizite Genehmigung vom zuständigen Bauamt errichtet werden. Allerdings heißt das nicht, dass es keine anderweitigen Vorschriften gibt. Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück, eine Prüfung des Lageplans und speziellen kommunalen Verordnungen für Anbauten sind zu beachten und einzuhalten. Damit das Grillvergnügen oder ein entspannter Nachmittag auf der überdachten Terrasse nicht bereits in der Bauphase verhindert wird, ist der Gang zum Bauamt auch bei genehmigungsfreien Überdachungen ratsam.
Terrassenvergrößerung im Außenbereich in Thüringen Diskutiere Terrassenvergrößerung im Außenbereich in Thüringen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wir haben ein Haus mit angrenzender Terrasse im Außenbereich. Diese wollen wir nun erneuern und um die Hausseite vergrößern - circa noch... Dabei seit: 15. 06. 2018 Beiträge: 1 Zustimmungen: 0 Hallo. Diese wollen wir nun erneuern und um die Hausseite vergrößern - circa noch einmal 4x6 Meter dazu. Meine Frage: muss man das genehmigen lassen oder Anfragen oder so beim Bauamt? Ich selbst hab im Gesetz nichts gefunden - nur unter genehmigungsfrei. Aber ein Nachbar verunsichert mich ein wenig. Serviceportal Thüringen - Baugenehmigung beantragen (Bauantrag). Lieben Dank 14. 2018 30 8 Eine Terrasse ist nicht genehmigungspflichtig, zumindest bei uns in Bayern nicht (BayBO). Sonst müsste ja jede Hofpflasterung ebenfalls eine Genehmigung benötigen. Mit Terrassenüberdachungen sieht es anders aus. Bei Unsicherheit kann man auch einfach das zuständige Bauamt fragen. 06. 05. 2018 7.
Wer in Thüringen ein Gartenhaus bauen möchte benötigt keine Baugenehmigung in Thüringen wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. In Thüringen kann man Nebengebäude wie Gartenhäuser, Schuppen, Gewächshäuser oder Gerätehäuser ohne eine Baugenehmigung bauen sofern man die Grundfläche von 40 qm nicht überschreitet. Auch wenn Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei ist müssen Sie sich dennoch an die Bauverordnung des Landes Thüringen halten. Sie sollten in jedem Fall vor dem Kauf eines Gartenhauses die Maße beachten welche man bei den meisten Bausätzen findet. Am besten fragt man vor dem Bau in der jeweiligen Gemeinde an welche Unterlagen benötigt werden und ob der Bau vom Gartenhaus wirklich Genehmigungsfrei ist. Gerade in Bezug auf den Denkmalschutz oder dem Naturschutz kann eine Baugenehmigung auch dann erforderlich sein wenn das Gartenhaus die Maße von 40 qm nicht überschreitet. Baugenehmigung in Thüringen für Gartenhäuser über 40 qm Wer eine Gartenhaus Baugenehmigung in Thüringen benötigt weil er die maximale Grundfläche überschreitet kann genaue Informationen auf den Webseiten zur Baugenehmigung von Thüringen einsehen.
Zuständigkeitsfinder zurück Baugenehmigung beantragen (Bauantrag) Leistungsbeschreibung Werden Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen oder wird die Nutzung geändert, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern die Vorhaben nicht verfahrensfrei sind. Kleinere Bauvorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude) können in den Anwendungsbereich des vereinfachten Baugenehmigungsverfahren fallen. Die Baugenehmigung wird schriftlich oder in elektronischer Form erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Die Baugenehmigung wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt. Verfahrensablauf Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört. An wen muss ich mich wenden?