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Nächstes Projekt Zurück zur Übersicht Das Haus der Wirtschaft in Ahrensburg entstand nach Gewinn eines beschränkten Architektenwettbewerbes und vereint als Solitärkonzept öffentliche und private Institutionen in exponierter Lage.
Eine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Haus der wirtschaft ahrensburg pa. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Antragstellung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 2 GastG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung. Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen: Antrag auf Gaststättenerlaubnis Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der örtlich zuständigen Behörde entnehmen. Die Bewilligung und auch die Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Stelle. § 13 Absatz 3 Nr. Vhs Ahrensburg: Französisch. 2a, 2b und 2c Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 13 Absatz 4 und 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Sie finden die Rechtsgrundlage im Internet auf der Seite Gesetze im Internet Eine Genehmigung für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie im schriftlichen Verfahren beantragen. - Sie füllen das betreffende Antragsformular vollständig aus und senden es an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen. - Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert. - Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
Nr. 99025002005000 Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis. Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung. Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen. Haus der wirtschaft ahrensburg park. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betrieb grundsätzlich jedermann zugänglich ist. Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen.
- Je nach örtlich zuständiger Behörde wird Ihnen der Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. - Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Postfach 302822, 20310 Hamburg Telefon: +49 40 42837-2112 E-Mail: Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. Gewerbeimmobilien zur Miete in Ahrensburg - Mai 2022. Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn: - die gesetzlich vorgeschriebene Inventur durchgeführt werden soll und nicht an einem Werktag durchführbar ist (1 Sonntag pro Jahr), - im Handelsgewerbe besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen (z. für Haus- und Ordermessen, die ausschließlich für gewerbliche Wiederverkäufer veranstaltet werden) an 10 Sonn- oder Feiertagen, - in einem Betrieb besondere Verhältnisse auftreten, die einen unverhältnismäßigen Schaden hervorrufen. Besondere Verhältnisse liegen beispielsweise vor, wenn unerwartet viele Beschäftigte gleichzeitig erkranken oder Material verspätet angeliefert wird und dadurch ein Auftrag nicht rechtzeitig erledigt werden kann (an 5 Sonntagen).