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Zu den zentralen Aufgaben unserer Berater für Kinderschutz gehören die Sensibilisierung für die Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen und die Realisierung ihrer Teilhabe und Beteiligung in allen Belangen, die sie betreffen. Gerne möchten wir die Eltern selbst als "Kinderschützer" aktivieren und auch für Ihr Wohl mit Sorge tragen. Pressemitteilungen - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. In den komplexen Problemfeldern der Gewalt an Kindern, wie z. der physischen und psychischen Misshandlung, des sexuellen Kindesmissbrauchs und der emotionalen Vernachlässigung sowie der Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (Mobbing, Bullying, Handygewalt, Grenzverletzungen und sexualisierte Übergriffe) unterstützen wir die jungen Menschen, ihre Eltern und zuständigen Fachkräfte bei der Klärung und Aufarbeitung der Konflikte. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bieten wir für MitarbeiterInnen – auch kurzfristig – Fachberatungen durch unsere "insoweit erfahrene Fachkraft" bei Kindeswohlbelangen. Als Fachberatungsstelle für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beraten wir Fachkräfte aus allen Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, insbesondere im Umgang mit Verdacht von sexuellem Kindesmissbrauch und begleiten sie bei der Klärung der Gefährdung.
2022 2021 In der Krise noch sensibler für den Kinderschutz: Editorial Von Matthias Bergediek, Helia Schneider, Carolin Küstner Das Kinderschutzkonzept als Leitungsaufgabe: Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Aus diesem Recht folgt auch der Schutzauftrag an pädagogische Fachkräfte in Kitas. Preventive kinderschutz in der kita mit. Die Leitung muss sicherstellen, dass Kinderschutz ein eigenes Konzept in der Einrichtung hat oder bekommt. Von Jörg Maywald Ein Kinderschutzkonzept erarbeiten - wie geht das? : Eine Fachbegleitung berichtet Von Jutta Heim Den Weg zum Kinderschutzkonzept begleiten: Eine Supervisorin berichtet Von Heike Baum Datenschutz: Was darf wem erzählt werden? : Was unsere Rechtsexpertin rät Stellen Sie sich vor, Eltern vertrauen Ihnen wichtige Informationen an und bitten Sie, diese für sich zu behalten. Dürfen Sie sie trotzdem an die Kita-Leitung oder das Jugendamt weitergeben?