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Ausschließlich in besonderen wirtschaftlichen Notlagen bestünde unter Umständen im Einzelfall die Möglichkeit, beim SAFP eine Stundung zu beantragen. Soweit die Umlage also weiterhin zu zahlen ist, handelt es dabei um laufende Kosten, welche weiterhin entstehen würden und damit unter die Mindereinnahmen nach § 150 SGB XI (aufgrund Wegfall der Einnahmen aus dem PflBG-Refinanzierungszuschlag) fallen. Die neue Pflegeausbildung | Sächsischer Ausbildúngsfonds Pflegeberufe. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Kempe Fachreferent
Demnach gilt für die Tagespflege folgendes: Die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen und die Ersatzkassen in Sachsen verzichten für die Leistungsmonate März und April 2020 auf eine vorliegende Unterschrift auf den Leistungsnachweisen, wenn der/die üblicherweise Unterschreibende (Bevollmächtigte oder Betreuer) für Sie nur mit hohem Aufwand erreichbar ist und dieser bisher den Leistungsnachweis unterschrieben hat. Bei Betreuern, bei denen in der Vergangenheit der Leistungsnachweis zum Beispiel durch den Pflegedienst per Fax übermittelt und auf dieser Basis unterschrieben wurde, ist dieses Verfahren weiterhin anzuwenden. Sachsen: Schulgeld für Pflegeausbildung soll ab nächstes Jahr wegfallen. Der Leistungsnachweis darf nur in diesen Ausnahmefällen vorübergehend ohne Unterschrift eingereicht werden und muss mit einem Vermerk (Bsp. : Bevollmächtigter nicht erreichbar: Corona Ausnahmeabsprache) gekennzeichnet werden. Ohne diesen Vermerk wäre seitens der Abrechnungsbereiche der Pflegekassen mit einer Abweisung der Leistungsnachweise zu rechnen. Die weiteren Regelungen/ Erfordernisse zum Leistungsnachweis wie z.
Aktuelle Hinweise zum Umgang mit Unterschriften auf den Leistungsnachweisen und zur Zahlung der Umlage nach dem Pflegeberufegesetz an den Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich auch im Bereich der Tagespflege Fragen, die die Abwicklung der Abrechnung und Zahlungspflichten betreffen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen zwei Hinweise in Bezug auf den Umgang mit den Leistungsnachweisen und zur Zahlung der Umlage nach dem Pflegeberufegesetz geben. Leistungsnachweise: Unterschriften der Tagespflegegäste In Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten für die Leistungsnachweise häufig keine Unterschriften der Tagespflegegäste bzw. Aktuelles. deren gesetzlichen Betreuern oder Bevollmächtigten eingeholt werden. Für diese Fälle lassen die Landesverbände der Pflegekassen in Sachsen die mit Schreiben vom 27. 03. 2020 getroffenen Aussagen zu den Unterschriften durch Pflegebedürftige/Betreuer/Bevollmächtigte auf Leistungsnachweisen der ambulanten Pflege auch für die Leistungsmonate März und April 2020 für die Leistungsnachweise der teilstationären Pflegeeinrichtungen gelten sich gelten.
Finanziert wird der Ausgleichsfond durch eine Umlage von allen Pflege-einrichtungen und Krankenhäusern und zwar unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden oder nicht sowie vom Freistaat Sachsen und der Pflegeversicherung. Dafür müssen sich alle Schulen, Krankenhäuser, und Pflegeeinrichtungen auf dem Webportal des SAFP anmelden und die voraussichtlichen Schüler- und Ausbildungszahlen sowie die beschäftigten Pflegekräfte angeben, damit die Umlage berechnet werden kann. Nähere Einzelheiten sind auf der Website des SAFP aufgeführt: Der Bund hat im Oktober 2018 mit dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) und den darauf aufbauenden Ausbildungs- und Finanzierungsverordnungen eine neue generalistische Pflegeausbildung geschaffen. Diese löst die bisherigen getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Kranken- sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ab. Quelle: Medienservice Sachsen vom 21. 07. 2019
Für Sachsen soll ab nächstem Frühjahr die Pflegeausbildung ohne Schulgeld beginnen. Diese hat das sächsische Gesundheitsministerium in Dresden mitgeteilt. So soll in Zukunft diese von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegediensten und der Pflegeversicherung refinanziert werden. Dabei spielt es bei der Finanzierung keine Rolle ob die Einrichtung selbst ausbildet oder nicht. Die Altenheime, Pflegedienste und Kliniken müssten sich unabhängig davon an der Finanzierung beteiligen, ob sie selbst ausbilden oder nicht. Ein Sächsischer Ausbildungsfond wird für die Pflegeberufe gebildet. Der Ausbildungsfond wird dabei von den Rentenversicherung Mitteldeutschland verwalten und organisiert. Dieser soll für die Umlagen die Höhe festlegen, die von den Pflegediensten, Heimen, Krankenhäusern und der Pflegeversicherung zu Finanzierung des Ausbildungsfonds benötigt werden. Hierzu müssen sich alle Krankenhäuser, Schulen, Pflege- und Pflegeheime bei dem Fonds im Internet anmelden. Desweiteren werden dann die Anzahl der Schüler und Ausbildungszahlen, sowie die Pflegekräfte gebraucht, um die Umlage berechnen zu können.
Im ersten Schuljahr, das 2020 beginnen wird, sollen die Pflegeschulen aus dem Ausgleichsfonds einheitlich 7650 Euro im Jahr für jeden Schüler erhalten. Im Jahr darauf seien es 100 Euro mehr. Die Ausbildungsbetriebe bekämen für jeden Auszubildenden eine Pauschale in Höhe von 7550 oder 8100 Euro je nach Kostenaufwand für die Praxisanleiter. Im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde bundesweit festgelegt, dass ab Januar 2020 das Schulgeld entfallen muss. (sve)
Hauptinhalt 21. 07. 2019, 10:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) In Sachsen kann ab dem Frühjahr 2020 die generalistische Pflegeausbildung starten. Die Ausbildungskosten werden künftig durch einen Ausgleichsfonds finanziert, der in Sachsen vom Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe (SAFP) bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland organisiert und verwaltet wird. Auch die Budgets für die schulische und praktische Ausbildung stehen jetzt fest. Für das Schuljahr 2020/21 erhalten die Pflegeschulen aus dem Ausgleichsfond einheitlich 7650 Euro im Jahr für jeden Schüler. Im Jahr darauf sind es 100 Euro mehr. Die Ausbildungsbetriebe erhalten für jeden Auszubildenden eine Aufwandspauschale in Höhe von 8. 100 bzw. 7. 550 Euro je nach Kostenaufwand für die Praxisanleiter. "Damit haben wir die Rahmenbedingungen für den Beginn der neuen Pflegeausbildung im Freistaat Sachsen ab Frühjahr 2020 geschaffen. Dies ist ein wichtiges Signal an alle Akteure in der Pflege, um die Qualität in der Pflege zu steigern und dem Fachkräftemangel zu begegnen", sagte Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.