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Zum Hauptinhalt springen Oben ohne baden Ist Bern bereit für blanke Busen? Die «Oben ohne»-Diskussion hat die Stadt Bern erreicht. Linke Politikerinnen befürworten, dass Frauen, Lesben und Nonbinäre in den Badis ohne Oberteile verweilen. Publiziert heute um 17:21 Uhr Mehr textile Freiheit für alle: Politikerinnen lancieren die «Oben ohne»-Debatte auch in Bezug auf die städtischen Freibäder. Foto: Adrian Moser Die «Free the boobs»-Bewegung hat die Stadt Bern erreicht. Sprich, weibliche Brüste sollen von Büstenhaltern befreit werden. Just zum Start der Badesaison ist eine Debatte über das Ausziehen von Bikinioberteilen gestartet. Die Diskussion in der Schweiz lanciert hat SP-Nationalrätin Tamara Funiciello. Dies, nachdem im deutschen Göttingen eine nonbinäre Person ein Hausverbot in der Badeanstalt bekommen hatte, weil sie ihr Oberteil auszog. Die dortige Badi reagiert nun progressiv und lässt als Pilotversuch zu, dass an den Wochenenden alle sich ihrer Oberteile entledigen dürfen. Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.
Naturbad Aura: nie mit Nachdruck diskutiert Auch im Naturbad Aura ist "oben ohne nicht zulässig", die Badeordnung sehe das nicht vor, so der Bürgermeister der Gemeinde, Thomas Hack (CSU), der auch als Pressesprecher fürs Terrassenschwimmbad sprach. "Für Aura kann ich auch definitiv sagen, da ist nichts geplant. " Auch wenn es kürzlich wieder einen Anlass zur Diskussion gegeben hatte, sei das Thema ja kein neues. Im Gemeinderat habe man das bisher nie mit Nachdruck diskutiert.
Seit 40 Jahren dürfen Frauen in Berner Freibädern straffrei «oben ohne» baden. 1978 entschieden die Justizbehörden, das «Entblössen der weiblichen Brüste» in Freibädern fortan nicht mehr zwingend als «schwere Missachtung des Sittlichkeitsgefühls» zu verfolgen. Badi Tiefenbrunnen in Zürich am 2. August 1978. Bild: KEYSTONE Die Abkehr vom prüden Zeitalter besiegelte die Anklagekammer des Berner Obergerichtes am 23. Januar 1978. In einem Schreiben an die «Sehr geehrten Herren» des Polizeikommandos rieten die Oberrichter angesichts der «doch etwas gewandelten Rechtsauffassung» davon ab, Frauen mit «oberteillosen» Badekleidern von Amtes wegen zu verfolgen. «Gesunder Menschenverstand» Damit rückten die Oberrichter von einer Weisung aus dem Jahr 1964 ab, wonach das Entblössen der weiblichen Brust als unzüchtige Handlung zu ahnden sei. Den Frauen könne man allenfalls noch ein «unanständiges Benehmen» vorwerfen. Diese neue Rechtsauffassung wollten die Oberrichter zwar nicht als Präjudiz für ein allfälliges Strafurteil verstanden wissen.
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