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Kontaktieren Sie dafür einfach das nächstgelegene IKK Service-Center oder schreiben Sie uns über die IKK Onlinefiliale. Stationäre Vorsorgekur Der Weg zur stationären Vorsorgekur Sollten ambulante medizinische Leistungen zur Vorbeugung beziehungsweise Vorsorge nicht ausreichen, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Vorsorgeleistung. Möchte Ihr Arzt eine solche Leistung für Sie anregen, stellt er Ihnen ein Muster 61 Teil A (Beratung zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation beziehungsweise zu weiteren Leistungen der Krankenkasse) oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei der IKK classic aus. Sie erhalten dann umgehend die notwendigen Antragsunterlagen von uns. Sobald Ihr Antrag bei uns vorliegt, klären wir gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob und in welcher Einrichtung Sie die Leistung durchführen können. Voraussetzung: Eine ambulante Vorsorgekur ist nicht ausreichend. Ihr Arzt stellt Ihnen ein Muster 61 Teil A oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer IKK classic aus.
Übersicht Produkte Kassenärztliche Formulare Formulare für die vertragsärztliche Versorgung Zurück Vor Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen... mehr Produktinformationen Teil A: Beratung zu medizinischer Rehabilitation / Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers (4. 2020) Teil B bis D: Verordnung von medizinischer Rehabilitation (4. 2020) Format: DIN A4 4 Sätze à 2 Blatt: Muster 61 (Teil A)a: Ausfertigung für den Vertragsarzt Muster 61 (Teil A)b: Ausfertigung zum Verbleib bei der Krankenkasse Muster 61(Teil B bis D)a: Ausfertigung zum Verbleib bei der Krankenkasse Muster 61(Teil B bis D)b: Ausfertigung zum Verbleib beim Vertragsarzt selbstdurchschreibend kopfverleimt verpackt zu 100 Stück Originalformular der Kassenärztlichen Vereinigung Abgabe nur an Ärzte. Wir weisen darauf hin, dass der Missbrauch strafbar ist.
22. 03. 2018 ·Nachricht ·Kassenabrechnung | Die Ausstellung einer Verordnung von medizinischer Rehabilitation auf Vordruck-Muster 61 ‒ abzurechnen mit der EBM-Nr. 01611 ‒ wird ab dem 01. 04. 2018 extrabudgetär vergütet. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss verständigt. Bisher erfolgte die Vergütung dieser Leistung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, in einigen KVen als qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV). | Anlass dieser Änderung ist die im vergangenen Jahr durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Rehabilitations-Richtlinie. Danach können jetzt auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen Rehabilitation verordnen. Bereits zum 01. 2016 ist das zweistufige Verordnungsverfahren von Reha-Maßnahmen und damit auch das Formular 60 (Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten) entfallen. Details hierzu in AAA 03/2016, Seite 12.
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Falls medizinisch erforderlich, ist im Allgemeinen nach drei Jahren erneut eine solche Vorsorgeleistung möglich. Rehabilitationskuren Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Mehr erfahren Mutter-/Vater-Kind-Kur Wir bieten unseren Versicherten spezielle Leistungen für Familien in hierfür geeigneten Einrichtungen an. Sonderform: Die Kompaktkur Die ambulante Vorsorge können Sie auch in Kompaktform, der so genannten Kompaktkur, durchführen. Dabei werden Gruppen von maximal 15 Teilnehmern mit gleichen oder ähnlichen gesundheitlichen Krankheitszuständen gebildet, die über die gesamte Dauer bestehen bleiben (zum Beispiel bei Osteoporose, Arthrosen, Tinnitus). Der Kurarzt und andere Leistungserbringer (zum Beispiel Krankengymnasten) behandeln Sie nach einem strukturierten Therapiekonzept, welches speziell für bestimmte Erkrankungen entwickelt wurde. Auf die Motivation zu gesundheitsgerechtem Verhalten wird besonders Wert gelegt. Weitere Informationen über aktuelle Kompaktkuren erhalten Sie von uns.