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Diese müssen den Anforderungen des § 6 WO entsprechen: Angabe der einzelnen Bewerber in erkennbarer Reihenfolge und unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung; schriftliche Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in die Liste; Angabe des Listenvertreters, der berechtigt und verpflichtet ist Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand anzunehmen und abzugeben; Bewerberliste und Liste der Stützunterschriften müssen eine einheitliche zusammenhängende Urkunde darstellen. Hinweis: Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Stützunterschrift leisten. Bei Mehrfachnennung zählt im Zweifel die zuerst eingereichte Liste. Bewerber, deren Namen auf mehreren Listen stehen werden im Zweifel von allen Listen gestrichen (§ 6 Abs. Stützunterschriften / Betriebsrat / Poko-Institut. 5, 7 WO). Durch den zuletzt durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz geänderten § 14 Abs. 4 BetrVG sind in Betrieben mit bis zu 20 Wahlberechtigten keine und in Betrieben mit 21 bis 100 Wahlberechtigten mindestens zwei Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag notwendig.
06. 1965 - 1 ABR 2/65). Quelle BAG, Beschluss vom 6. 11. 2013 Aktenzeichen 7 ABR 65/11 Lesetipp der AiB-Redaktion: »Die weiteren Schritte nach Erlass des Wahlausschreibens - Wie der Wahlvorstand Fallstricke vermeidet« von Melanie Maussner in »Arbeitsrecht im Betrieb« 10/2013, S. 568–572. © (ck)
Nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz dürfen alle ab dem 16. Lebensjahr wählen (§ 7 BetrVG). Bisher ging dies erst ab dem 18. Lebensjahr. Nicht wahlberechtigt sind Unternehmensinhaber, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Wer dazu gehört, ist oft streitig. Leitender Angestellter ist nur, wer berechtigt ist, Personal selbständig einzustellen und zu entlassen. Stützunterschriften br wahl model. Hinweis: Die Neuerungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz haben wir für Sie farblich hervorgehoben. 2. Wie kommt es zu Kandidat:innen und was sind Stützunterschriften? Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen und die Gewerkschaften können Kandidat:innen vorschlagen. Damit nur solche Bewerber:innen auf die Wählerliste kommen, die eine Chance auf Erfolg haben, mussten für jeden Vorschlag (außer er kommt von der Gewerkschaft) bisher sogenannte Stützunterschriften gesammelt werden (§ 14 Abs. 4 BetrVG). Das Verfahren war kompliziert und hat durchaus einige davon abgehalten, eigene Kandidat:innen aufzustellen.
Die Listenwahl war bisher nur obligatorisch für Betriebe, in denen mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind; kleinere Betriebe müssen immer eine Mehrheitswahl durchführen. Die zuletzt reformierte Wahlordnung sieht jedoch vor, dass eine Listenwahl in Betrieben, in denen mehr als fünf Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, erfolgen soll. Das jedenfalls sofern nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbart haben.
Stützunterschriften für den gesamten fertigen Vorschlag Es ist diese Sammlung an Kandidaten einer Partei/Gruppierung, welche die Stützunterschriften benötigt. Selbst, wenn im Betrieb sich alle einig sind und es nur eine gemeinsame Interessengruppe gibt, so ist auch dies immer noch eine Partei, eine Einheitspartei, wenn man so will. Das Gesetz sagt nun ganz klar, dass diese Gruppierung, gleichgültig, aus wie vielen Kandidaten sie besteht, die Stützunterschriften insgesamt für sich sammeln muss. Was bei Wahlvorschlägen zu beachten ist. Wie in der Politik auch, muss aber jeder Wähler erkennen können, welcher Kandidat für welche Partei/Liste kandidiert, wofür er steht bzw. mit welchen Kandidaten jede Partei ins Rennen geht. Wenn ich den Lafontaine will, muss ich dann SPD oder Linke wählen? Keine Änderung nach erster Stützunterschrift – Vertragscharakter! Damit ist es zwingende Voraussetzung, dass eine solche Vorschlagsliste vollständig und abgeschlossen ist, bevor nun die ersten Stützunterschriften gesammelt werden dürfen. Man kann ohne weiteres sagen, dass zwischen Kandidaten und Stützern ein Vertrag besteht, bei dem der Block an Kandidaten ein Produkt ist, zB.
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Ich würde sie jederzeit wieder kaufen. von Susanne M. aus Fuerth 18. 08. 2020 Bewerteter Artikel: Farbe: teint, Größe: 35-38 Findest du diese Bewertung hilfreich? Bewertung melden
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