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Es besteht eine Gesamtabnahmeverpflichtung. Band 1: Grundlagen und unionsrechtlicher Rahmen des Lauterkeitsrechts. §§ 1-7 UWG Band 2: §§ 7a-20 UWG, Geschäftsgeheimnisgesetz Sonderband: Lauterkeitsstrafrecht (§§ 16-20 UWG) Der Großkommentar erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge. Vorzugspreis bei Gesamtabnahme; auch Abnahme einzelner Bände möglich. Band 4: GVG, EGGVG, EMRK, EGStPO, EGStGB, ZSHG, StrEG, JGG, G10, AO, BZRG, DolmetscherG, VerSanG Der Großkommentar zum StGB erläutert in 6 Bänden das gesamte StGB und in 3 weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Münchener kommentar 5 auflage e. Eine präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur und realitätsnahe Lösungsvorschläge zeichnen diesen Großkommentar aus. Vorzugspreis bei Gesamtabnahme; auch Abnahme einzelner Bände möglich. Band 7: JGG (Auszug), Nebenstrafrecht I Band 9: Nebenstrafrecht III, Völkerstrafgesetzbuch Der neue Großkommentar beleuchtet praxisnah und mit wissenschaftlicher Tiefe die modernen Entwicklungen des Straßenverkehrsrechts und überzeugt durch realistische Lösungsvorschläge.
Simon Hohoff (Beck-Online) zum Wettbewerb der Online-Datenbanken., 2. März 2011, abgerufen am 16. März 2011: "Hohoff: Wir haben inzwischen viele Kooperationen, alleine fast 40 Content-Partnerschaften, die unterschiedliche Informationen an uns liefern, darunter der Staudinger-Kommentar. – Buchreport: Über den Sie aktuell exklusiv verfügen. …" ↑ Staudinger ab 2011 exklusiv bei beck-online., 9. November 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010. ↑ Dr. Otto Schmidt übernimmt Sellier Verlagskontor., 7. Dezember 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010: "Die Kölner Verlagsgruppe Dr. Otto Schmidt hat das Unternehmen Dr. Arthur L. Sellier & Co. KG Wissenschaftliches Verlagskontor mit seinen Beteiligungen an der Sellier/de Gruyter oHG und der sellier. european law publishers GmbH erworben. Sellier/de Gruyter verlegen den Kommentar zum BGB "Staudinger". " ↑ Dietrich Pannier: Sellier+Staudinger-online, quo vadis. Münchener Kommentar zum Aktiengesetz: AktG | 5. Auflage | | beck-shop.de. 17. Dezember 2010, archiviert vom Original am 26. Januar 2016; abgerufen am 17. Dezember 2010 (Bib-Jur Mailingliste): "... für die Abonnenten von juris und Lexisnexis (die den Staudinger verlieren), von beck-online (die die Exklusivität auch exklusiv bezahlen sollen) und Legios (die das eines Tages bekommen wollen) bleibt die Informationsversorgung ihrer Nutzer spannend. "
Nur ein Pfand wird fällig. Neben monatlichen Picknick-Konzerten ist ein Festival mit elektronischer Musik geplant. Auch ein inklusives Sommerfest in Kooperation mit der Pfennigparade ergänzt das Programm des umfunktionierten Freibads. Clara Kronberger, Bäderleitung der SWM, lobt das Konzept: "Das schöne Freigelände wollen wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Münchener kommentar 5 auflage videos. Ein vielfältiges und niederschwelliges Angebot wie dieses passt da bestens. " Nach der Zwischennutzung: Das geschieht mit dem Bad Georgenschwaige Nach dem Brand des Gerätehauses im März 2021 und der vorzeitigen Schließung des Bades startet die Zwischennutzung des Geländes damit in die zweite Runde. Kritik aus dem Premieren-Sommer habe man ernst genommen, versprechen die Veranstalter um Michi Kern, Lissie Kieser und Gregor Wöltje – unter anderem bekannt als Betreiber des "Sugar Mountain". Auf lärmgeplagte Anwohner werde diesmal mehr Rücksicht genommen. Mit Sonnenuntergang werde das Gelände geschlossen – geöffnet ist täglich von 7 bis 22 Uhr.
Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (5. Auflage) Band 4: Drittes Buch. Handelsbücher § 238-342e HGB (4. Auflage) Band 5: Viertes Buch. Handelsgeschäfte §§ 343-406, CISG. Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften. Zweiter Abschnitt: Handelskauf. Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft. Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf - CISG (5. Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, Band 5: Beihilfenrecht | 4. Auflage | 2022 | beck-shop.de. Auflage) Band 6: Bankvertragsrecht (4. Auflage) Band 7: Transportrecht (4. Auflage) Dieser Großkommentar zur Insolvenzordnung erläutert ausführlich und aktuell die geltende Insolvenzordnung in vier Bänden umfassend und tiefgreifend dank hochqualifizierter Autoren aus Praxis, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Steuerrecht. Es besteht eine Gesamtabnahmeverpflichtung für die Bände 1-3; die Bände 4 und 5 sind auch jeweils als Einzelband zu beziehen. Band 1: §§ 1-79, Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) Band 3: §§ 217-359 (mit Art. 103a-110 EGInsO), Insolvenzsteuerrecht Band 4: Art. 102/102a EGInsO, EuInsVO, Länderberichte Band 5: StaRUG, §§ 1-101: InsO Der Großkommentar bietet eine umfassende wissenschaftlich fundierte Kommentierung des gesamten Lauterkeitsrechts inklusive der Kommentierung der UGP-Richtlinie.
Die umfassende Darstellung beantwortet alle relevanten Rechtsfragen zum Anfechtungsgesetz fundiert und praxisnah. Parallelen und Unterschiede zur Insolvenzanfechtung sind ebenso behandelt wie die Anfechtung im Zusammenhang mit Zwangsverwaltungen. Diese Werk ist zum einen eine eigenständige Kommentierung des gesamten Bilanzrechts, zum anderen stellt er aber auch eine Ergänzung zum MüKo Aktiengesetz und zum MüKo GmbHG dar. Es besteht eine Gesamtabnahmeverpflichtung. Band 2: Bilanzrecht §§ 238-342 e HGB Die 9. Auflage vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Einheitlicher systematischer Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Münchener Kommentare im Überblick - Schweitzer Online. Es besteht eine Gesamtabnahmeverpflichtung.
↑ Staudinger Online ab 2015 exklusiv bei juris. Intensivierung der Zusammenarbeit um die juris Allianz ↑ Staudinger BGB: Eckpfeiler des Zivilrechts. Archiviert vom Original am 14. August 2012; abgerufen am 17. Juli 2012.