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Du solltest Deinen Umzug und die neue Postadresse der alten Agentur für Arbeit papierschriftlich nachmelden und dann abwarten, wie reagiert wird. Telefonierer- und Emailerei mit Behörden ist rechtlich für den Allerwertesten. Recht, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt Für die Tage des nicht gemeldeten Umzugs gibt es keine Leistungen und wenn diese schon vorläufig eingestellt sind, dann gibt es den Restanspruch erst nach Klärung des Sachverhalts, also nach der Anhörung, sollte dann alles geklärt sein. Dann wird eine bereits fällige Zahlung im Regelfall gleich angewiesen und sollte dann innerhalb von 3 - 5 Werktagen auf dem Konto sein. Ich wüsste jetzt echt nicht, was ein Grund sein könnte einen Umzug nicht mitzuteilen. Vermutlich bekommst du für den Zeitraum, in dem die Agentur nicht wusste wo du dich aufhältst kein Geld. Sollten sie aus irgendeinem guten Grund (was ich mir echt nicht vorstellen kann) den Zeitraum doch bezahlen, wird er sobald die Einstellung aufgehoben wurde nachbezahlt. Einfach vergessen ist jedoch kein guter Grund.
L 5 AL 21/08] entschieden, dass eine Sperrzeit entfällt, wenn Sie selbst sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigt gewesen wären. Dies müssen Sie allerdings konkret nachweisen. Dies ist z. B. möglich, wenn der Arbeitgeber wiederholt unpünktlich ist oder zu wenig Lohn gezahlt hat. Laut Landessozialgericht Hessen [18. Juni 2009, Az. L 9 AL 129/08] wird ebenfalls keine Sperrzeit vom ALG 1 verhängt, wenn Sie nachweislich überfordert sind. Dazu empfiehlt sich vor allem ein medizinisches Attest, welches Sie der Agentur für Arbeit vorlegen können. Beim Arbeitslosengeld 1 die Sperrzeit zu umgehen ist außerdem möglich, wenn Sie eine Erziehungsgemeinschaft gründen wollen, um sich mit Ihrem Partner gemeinsam um die Betreuung der Kinder zu kümmern. Steht die Kündigung im Interesse des Kindeswohls, hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 17. Oktober 2007 [Az. B 11a/7a AL 52/06 R] entschieden, dass dies als Grund von der Agentur für Arbeit anerkannt wird. Interessant: Kündigen Sie aus privaten Gründen, beispielsweise weil Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit vom ALG 1.
Die Agentur für Arbeit kann in einem solchen Fall eine Arbeitslosengeld-1-Sperre von bis zu zwölf Wochen verhängen. Generell bekommen Sie dann kein Arbeitslosengeld für diese Zeit. Außerdem wird die Sperrfrist vom ALG 1 auf die Bezugsdauer angerechnet, sodass Sie insgesamt auch weniger Geld erhalten. Haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld und Ihnen droht eine Sperrzeit vom ALG 1 für drei Monate, können Sie insgesamt nur neun Monate lang Geld von der Agentur für Arbeit beziehen. Sofern Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen, überprüft die Agentur für Arbeit immer, ob sie eine Sperrzeit vom ALG 1 gegen Sie verhängt. Dies ist dann möglich, wenn Sie ohne nachweisbaren und wichtigen Grund Ihr Arbeitsverhältnis beendet haben. Gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III haben Sie dann die Arbeitslosigkeit durch Ihr Verhalten selbst herbeigeführt. Hat der Arbeitgeber Ihnen allerdings betriebs- oder personenbedingt ordentlich gekündigt, müssen Sie keine Sperrzeit vom ALG I befürchten.
Folgendermaßen kann ein Widerspruch aussehen: Absender: Vorname Nachname Straße Hausnummer PLZ Wohnort Empfänger: Agentur für Arbeit XY Straße Hausnummer PLZ Ort Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kündigten mir im oben genannten Bescheid eine Sperrzeit von XX Wochen an. Mit dieser bin ich nicht einverstanden. Begründung: ________________________________________________________________ Aus diesem Grund lege ich Widerspruch gegen den von Ihnen ausgestellten Bescheid ein und bitte um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Bildnachweise: Photography, Warsinsky ( 80 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 11 von 5) Loading...
ich gehe davon aus, dass Du für Zeit der fehlenden Verfügbarkeit kein Geld bekommst... Alg1 heißt eben auch, dass Du der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen musst ich kann auch nicht verstehen warum sowas nicht vorher mitteilt... die Wohnung wirst Du schließlich auch nicht über Nacht bekommen haben... naja, so ein Umzug ist wie ein Brief zukleben, kann man ja mal vergessen😂😂
Die Klage hatte in diesem Fall keinen Erfolg - Arbeitgeber sollten dennoch bei den Vertragsverhandlungen die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen im Blick haben. Aufhebungsvertrag: Nur schriftlich abgefasst wirksam Der Aufhebungsvertrag und seine inhaltliche Ausgestaltung sind gesetzlich nicht gesondert geregelt. Es gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Inhalt der Schuldverhältnisse. Damit der Aufhebungsvertrag auch formal wirksam ist, muss er schriftlich abgefasst werden. Wie bei einer Kündigung bedarf es der Schriftform, § 623 BGB. Eine Vereinbarung per Fax oder E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können strengere Formvorschriften für Aufhebungsvereinbarungen vorsehen, etwa indem sie die schriftliche Niederlegung der Gründe verlangen. Welchen Inhalt muss der Aufhebungsvertrag haben? Den Inhalt des Aufhebungsvertrags können Arbeitgeber und Arbeitnehmende grundsätzlich frei gestalten. Üblicherweise sollten bestimmte Mindestregelungen getroffen werden: über den Beendigungszeitpunkt, über die Freistellung von der Arbeit unter Anrechnung auf den Urlaub beziehungsweise über die Urlaubsabgeltung, über eine Abfindung, über offene Vergütungsansprüche einschließlich etwaiger Gratifikationen über ein Arbeitszeugnis.
Was würde passieren wenn die die Begründung nicht als ausreichend sehen? Die Stelle ist jetzt eh schon nicht weg. #2 Du hättest dich bewerben sollen, das ist keine Begründung. Das kann man alles wieder lernen. #3 Hallo, muss man darauf überhaupt antworten wenn man ohnehin keine Leistungen vom Amt erhält? Und ganz ehrlich, du hast ja auch keine vernünftige Antwort die du äußern könntest, außer das du keine Lust zum arbeiten hast. #4 Solange du keine Leistungen von der Arbeitsagentur / Jobcenter erhälts, können deine Leistungen nicht gesperrt / sanktioniert werden. Daher ist die Anhörung für die Tonne. #5 Aber die melden für mich die Rentenanwartschaft. #6 Naja, wenn man sich oft bewirbt und meistens nur Absagen bekommt, frustriert das einen vielleicht auch. Und was bringt mir ein Job bei dem ich mich nicht wohlfühle? Dann bin ich schneller wieder arbeitslos als man denkt. #7 Ja kennst dich wahrscheinlich nicht in dem Bereich aus oder? Das kann man nicht einfach so wieder lernen. Hab mich schon bei anderen Stellen fürs Notariat beworben und habe auch Absagen bekommen, weil ich keine Berufserfahrung dadrin habe.