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Nach Ansicht des Senats stehe auch das vorbehaltene Rückforderungsrecht dem Fristbeginn nicht entgegen. Hier stellten die Richter darauf ab, dass die Ausübung des Rückforderungsrechtes nicht alleinig vom Willen des Erblassers/Schenkers abhinge, sondern es noch eines Zutuns des Beschenkten bedürfe. Anmerkung: In aller Regel werden solche Rückforderungsrechte für den Fall der Verarmung des Beschenkten oder dessen Insolvenz bestellt. Diese Entscheidung ist konsequent: Der Vollerwerb des Beschenkten ist mit dessen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch vollzogen. Mit diesem grundbuchrechtlichen Akt ist die verschenkte Immobilie der Erbmasse entzogen. Lebenslanges Wohnrecht und 10-Jahresfrist - frag-einen-anwalt.de. Es wäre eine Aushöhlung der Entscheidungsfreiheit des Erblassers, wenn man lediglich auf Grund vorbehaltener Rechte des Erblassers den Beginn der wertmäßigen Abschmelzung in der vorstehenden Konstellation verneinen wollte. Die Entscheidung führt jedoch für die Pflichtteilsberechtigten dazu, dass diesen nach Ablauf der 10-Jahresfrist keinerlei Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen der Schenkung mehr zustehen.
Wenn ein umfassendes Wohnrecht eingeräumt wird, "gilt" die 10-Jahres-Frist nicht... Staat die Schenkung nicht mehr rückgängig machen kann, die Kinder also beruhigt sein können.. Die Eltern sollen also ihr Vermögen verschenken um dann auf Staatskosten zu leben. Hauptsache die Kinder sind beruhigt... Kinder also beruhigt sein können. Weshalb soll ich den Aufenthalt Eurer Eltern im Pflegeheim finanzieren? -- Editiert von cruncc1 am 26. 2015 19:22 # 3 Antwort vom 26. 2015 | 19:28 Kannst Du bitte erklären, was Du mit der Aussage zum Wohnrecht hinsichtlich der 10 Jahresfrist genau meinst? Schenkung wohnrecht 10-jahresfrist. Bekommen die Eltern ein solches, spielen dann also die 10 Jahre eine Rolle, so dass man schnellstmöglich aktiv werden sollte oder ist das dann hinfällig? # 4 Antwort vom 27. 2015 | 23:01 Von Status: Unbeschreiblich (42444 Beiträge, 15171x hilfreich) Bei echten Schenkungen gilt die 10-Jahresfrist. Wenn jedoch die Schenkung durch Wohn- oder Nießbrauchrecht in der Praxis nur auf dem Papier erfolgt ist, dann gilt diese Frist nicht.
G. v. U. aus Feldafing Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen. D. K. aus Augsburg Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen. E. R. aus Teneriffa, Spanien Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt. K. H. aus Marktsteft Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Pflichtteilsergänzung bei Schenkung unter Vorbehalt Wohnrecht. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht.
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