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Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V. Georg-Nerlich-Straße 2 01307 Dresden Telefon: 0351/ 2 10 48 55 Telefax: 0351/ 2 10 48 56 e-Mail: info(at) Website:
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) eine neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der ambulanten und stationären Versorgung getroffen. Veranstaltungen - Ärzte für Sachsen. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie ersetzt die vorherige Vereinbarung zwischen der DKG und den GKV-Spitzenvberbänden über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vom 01. Januar 2010. Förderung der allgemeinmedizinischen Facharztweiterbildung Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht, gefördert.
Finanzielle Förderung ambulanter Weiterbildungsabschnitte Ansprechpartner Claudia Hahne Tel. : 0391 627-6447 Fax: 0391 627-8436 Die KVSA fördert die ambulanten Weiterbildungsabschnitte zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Die Förderung in Höhe von 5. 000 € pro Monat (40 Stunden/Woche) zahlt die KVSA auf Antrag an den weiterbildenden Arzt. Förderungen sind darüber hinaus möglich in Höhe von: 500 €/Monat bei Weiterbildung in unterversorgten Regionen bzw. Allgemeinmedizin - KVSA. 250 €/Monat bei Weiterbildung in drohend unterversorgten Regionen. Die von der KVSA gezahlte monatliche Förderung ist in voller Höhe ohne Abzüge (Bruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteil) an den Arzt in Weiterbildung zu zahlen. Für alle Fachgebiete unabhängig von einer Förderung: Dem weiterbildenden Arzt wird zur Finanzierung der Lohnnebenkosten ein monatlicher Aufstockungsbetrag von 1. 000 € gezahlt. Die Zahlung erfolgt je genehmigten Arzt in Weiterbildung in Vollzeit.
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V., SMS Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, SAB Sächsische Aufbaubank, GS WBV Geschäftsstelle zur Förderung der Weiterbildungsverbünde
V. ) beantragt. Förderung - GS Weiterbildungsverbünde. Die Antragsunterlagen können bei der zentralen Registerstelle der DKG angefordert werden oder von deren Interntseite heruntergeladen werden. Die Fördersumme im stationären Bereich beträgt: Förderbetrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle im Gebiet Innere Medizin mit ihren Spezialisierungen: 1. 420 EUR Förderbeitrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle für das Krankenhaus, wenn der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung ableistet 2. 440 EUR