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(Vollzeit oder... Facharzt / Assistenzarzt (m/w/d) Anästhesie Facharzt / Assistenzarzt (m/w/d) Anästhesie Facharzt / Assistenzarzt (m/w/d) Anästhesie Aufklärungsgespräch vor der Operation Versorgung der Patienten im OP,...
Die von der Stiftungsverwaltung, verwalteten Stiftungen fördern bedürftige Nürnberger, die seit mindestens vier Jahren einen Wohnsitz in der Stadt nachweisen können. Die Zuwendungsberechtigung wird in Abhängigkeit vom Einkommen der Antragsteller geprüft. Beihilfen für bedürftige Nürnberger - Referat für Finanzen, Personal und IT. Die Antragstellung erfolgt über den allgemeinen Sozialdienst im Jugendamt (ASD) oder den Sozialpädagogischen Fachdienst: Für Antragsteller mit Kindern im Haushalt ist der ASD im Jugendamt zuständig. Kontakt: Allgemeiner Sozialdienst (ASD), Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg 0911/231-2686 Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Für Antragsteller ab 21 Jahren ohne Kinder im Haushalt ist der Sozialpädagogische Fachdienst im Sozialamt zuständig. Kontakt: Sozialpädagogischer Fachdienst, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg 0911/231-8103 Sozialpädagogischer Fachdienst
Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort bis einschließlich 20. Dezember über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Flur des Stadtplanungsamtes im zweiten Stock des Mitteltrakts des Rathauses montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung informieren und während dieser Frist zur Planung äußern. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt auf den Seiten des Stadtplanungsamtes eingesehen werden.