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Rechtsanwalt Hummel vertritt Ihre EMRK-Beschwerde. Herzlich willkommen auf der Homepage der Kanzlei Abamatus, Ihrem Anwalt für Verfassungsrecht, Grundrechte und internationales öffentliches Recht. Rechtsanwalt Thomas Hummel und sein Team vertreten Sie gerne auch bei Ihrer Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Auf dieser Homepage haben wir einige erste Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Menschenrechtsbeschwerde zusammengestellt. Auch zu den in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, englisch: ECHR) niedergeschriebenen Grundrechten erfahren Sie das Wichtigste. Anwalt für menschenrechte fur. Die Kanzlei Abamatus erhält daher häufig Anfragen nicht nur aus dem Großraum München oder aus Bayern, sondern aus ganz Deutschland. Durch moderne Kommunikationsmittel ist es ohne Weiteres möglich, Menschenrechtsbeschwerden ohne persönliche Treffen zu bearbeiten – egal, ob Sie nun aus Berlin, Hamburg, Köln oder Australien kommen. Insoweit sind Rechtsanwalt Hummel und seine Mitarbeiter gerne bundesweit für Sie tätig.
1 I GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 I, 28 I GG); prinzipielle Gleichheit aller Menschen i. S. d. Art. 3 GG und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ( AGG); bundesverfassungsrechtliche Einführung des Anspruches auf rechtliches Gehör nach Art. 103 GG; bundesverfassungsrechtliche Abschaffung der Todesstrafe gem. 102 GG; Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege), § 1 StGB (Art. dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 28 I GG); verbotene Vernehmungsverbote im Strafprozess gem. Menschenrechte - Deutscher Anwaltverein. § 136a StPO; insbesondere: Quälerei und sonstige ungerechtfertigte körperliche Eingriffe, Täuschung sowie Hypnose; Einschränkungen beim Einsatz von sog. Lockspitzeln. Eröffnung des Schutzbereichs der Menschenwürde Persönlich Jedermann, also alle Menschen können sich auf die Menschenwürde berufen (also nicht nur alle "Deutschen"). Nicht geschützt sind alle juristische Personen, da der Schutz des Art. 1 GG seinem Wesen nach nicht auf sie anwendbar ist (vgl. dazu Art. 19 III GG). Es gilt jedoch zu beachten, dass eine mögliche Rechtsverletzung der natürlichen Personen hinter der juristischen Person unberührt bleibt.
In Deutschland ist dafür das Bundesverfassungsgericht zuständig, bei dem Sie als Privatperson eine Verfassungsbeschwerde einlegen können. Sollten die nationalen Gerichte keinen ausreichenden Schutz gewährleisten, kann sich jede Person Hilfe auf internationaler Ebene holen – allerdings nur, wenn die Verletzung der Menschenrechte durch den Staat geschehen ist und nicht durch Unternehmen oder Privatpersonen. Hierfür sind wiederum die nationalen Gerichte zuständig. Überdies darf man sich nur ein Mal pro Fall an einen UN-Ausschuss oder ein europäisches Gericht wenden und kann danach nicht noch einmal gegen das Urteil vorgehen. Außerdem muss der Staat den jeweiligen Menschenrechtsvertrag mit Beschwerdemöglichkeit vollständig angenommen haben. Letztentscheid: Keine Entschädigung für Pflegekind - steiermark.ORF.at. Eine Beschwerde muss per Post an das Sekretariat des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte in Genf geschickt werden: Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) Petitions Team United Nations Office 1211 Geneva 10, Switzerland