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ᐅ Muss Hundesitter beim Ordnungsamt Auskunft über den Besitzer erteilen? Dieses Thema "ᐅ Muss Hundesitter beim Ordnungsamt Auskunft über den Besitzer erteilen? " im Forum "Tierrecht" wurde erstellt von Hinundweg, 3. Mai 2022. Hinundweg Senior Mitglied 03. 05. 2022, 09:31 Registriert seit: 18. Januar 2013 Beiträge: 365 Renommee: 12 Muss Hundesitter beim Ordnungsamt Auskunft über den Besitzer erteilen? Hallo, folgender fiktiver Fall: A hat einen Dalmatiner und betreut gelegentlich einen zweiten Dalmatiner. Es handelt sich hier nicht um ein kommerzielles Hundesitting. Der betreute Dalmatiner springt über den Gartenzaun und beißt einen anderen Hund. A zahlt die Tierarztrechnung. A erhält daraufhin einen Anhörungsbogen vom Ordnungsamt, da der Halter des gebissenen Hundes Anzeige gegen A erstattet hat. Ist A verpflichtet den Namen des Besitzers herauszugeben? Gibt es da Unterschiede ob eine enge Verwandtschaft besteht? Welche Konsequenzen hat es für A, wenn er den Namen nicht weiter gibt? MfG hambre V. ᐅ Muss Hundesitter beim Ordnungsamt Auskunft über den Besitzer erteilen?. I. P.
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03. 2022, 18:00 10. November 2010 12. 078 1. 498 AW: Muss Hundesitter beim Ordnungsamt Auskunft über den Besitzer erteilen? Wurde A denn dazu aufgefordert, das zu tun? Schließlich hat A den Anhörungsbogen bekommen, d. h. A ist der Beschuldigte. 03. 2022, 18:20 A wurde um eine Stellungnahme gebeten. kommischonaer 03. 2022, 19:08 10. September 2014 7. 767 564 A - als Zeuge - braucht sich selber nicht zu belasten und kann schweigen, wenn er durch die Aussage einen in 52 Absatz 1 StPO benannte Person belastet. Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2022 Gammaflyer 03. 2022, 19:39 22. August 2014 6. 412 951 Als Beschuldigter könnte er das auch ohne Grund/Verwandtschaft. 03. 2022, 19:43 Ja klar. Hab oben meinen Gedanken dazu ergänzt! 04. 2022, 08:43 Wieso sollte A den Status Zeuge haben? A hat einen Anhörungsbogen erhalten und ist damit Beschuldigter. Das ist auch logisch, da A zum Zeitpunkt des Vorfalls die Aufsicht über den Hund hatte. Es ist auch nicht erkennbar, wie A in dem Sachverhalt den Besitzer des Hundes belasten könnte.
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