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An einem gerichtlichen Betreuungsverfahren können neben der rechtlich zu betreuenden Person noch weitere Personen beteiligt sein. Wir erklären, was es zu beachten gilt. © Lebenshilfe/David Maurer Gerade Angehörige kennen den rechtlich zu betreuenden Menschen sehr gut und können dem Gericht wichtige Hinweise zu seiner Biografie und seinem Alltag geben. Angehörige eines volljährigen Menschen haben jedoch nicht von vornherein ein Beteiligungsrecht am Betreuungsverfahren. Beteiligung von Angehörigen im Betreuungsverfahren | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.. Dies haben sie nur, wenn sie als Beteiligte zum Verfahren hinzugezogen werden. Aus dem "Hinzuziehungsakt" des Gerichts muss deutlich hervorgehen, dass Angehörige auf das gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen dürfen. Die Bereiterklärung allein genügt nicht zur rechtlichen Beteiligung Der Bundesgerichtshof entschied hierzu in seinem Beschluss vom 13. 03. 2019 – Az: XII ZB 523/18, dass die bloße Anregung zur Einleitung eines Verfahrens auf Betreuerwechsel und die Erklärung des Angehörigen gegenüber dem Sachverständigen, die rechtliche Betreuung übernehmen zu wollen, nicht ausreiche.
Beantragen Sie den Wechsel schriftlich und beschreiben Sie die Gründe dafür möglichst genau. Sie können sich durch das Betreuungsgericht einen neuen Betreuer zuteilen lassen. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie selbst einen engen Vertrauten als Betreuer bestimmen. Antrag auf betreuerwechsel mac. Wenn diese Person als Betreuer geeignet ist, sind die Chancen hoch, dass das Gericht Ihrem Vorschlag nachkommt. Der Entscheidung des Gerichts können sowohl Sie als auch der Betreuer widersprechen. Wenn das Betreuungsgericht also Ihrem Antrag zunächst nicht nachkommen will, kann es helfen, gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen. Videotipp: Hindernisse bei der Reparatur von Haushaltsgeräten Was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Betreuung ablehnen wollen, erfahren Sie in diesem Artikel. Aktuell viel gesucht Aktuell viel gesucht
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Vielmehr ist dann die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betreute wünscht. Unberücksichtigt kann der Wille des Betreuten nur dann bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will, etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät ( BGH, Beschluss vom 15. 02. 2017 – XII ZB 510/16 –). Schlägt der Betroffene niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann, so ist nach § 1897 Abs. Antrag auf betreuerwechsel see. 5 BGB bei der Auswahl des Betreuers Rücksicht zu nehmen, auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Betroffenen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten.
Oder die von Ihnen ausgewählte Person hat die Aufgaben unterschätzt und fühlt sich der Verantwortung nicht mehr gewachsen. Auch wenn Ihr Betreuer seinen Wohnort wechselt und weiter weg zieht, kann er sich vermutlich nur noch schwer um Ihre Angelegenheiten kümmern. Das gilt auch, wenn es berufliche oder familiäre Veränderungen im Leben des Betreuers gibt, die eine weitere Betreuung schwierig bis unmöglich machen. Betreuung - Betreuerwechsel. Es gibt verschiedene Gründe, einen Betreuer zu wechseln. (Bild: Pixabay/Alterio Felines) So können Sie Ihren Betreuer wechseln Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich um wichtige Angelegenheiten zu kümmern, können Sie eine gesetzliche Betreuung beantragen. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass ein solcher Betreuer von Amts wegen eingesetzt wird. Wenn Sie mit Ihrem Betreuer unzufrieden sind, kann es sinnvoll sein, ihnzu wechseln. Wenn Sie Ihren Betreuer wechseln möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Betreuungsgericht mitteilen. Dieses wird den Antrag dann prüfen und wird Ihrem Wunsch in aller Regel auch nachkommen.
3 Die Sätze 1 und 2 gelten für den Behördenbetreuer entsprechend. (5) Der Verein oder die Behörde ist zu entlassen, sobald der Betreute durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. 06. 2011 ( BGBl. I S. Antrag auf betreuerwechsel in english. 1306), in Kraft getreten am 06. 07. 2011 Gesetzesbegründung verfügbar Vorherige Gesetzesfassungen
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