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#2 In den Kursunterlagen sind keine Fälle drin. Und außerdem darf daraus aus urheberrechtl. Gründen nichts kopiert werden. Einsendearbeiten und Kurseinheiten kann man im Studienzentrum einsehen. #3 Stimmt, man kann sowohl Klausuren als auch Skripte da einsehen, war zb gestern vor Ort in München. Leider sind oft keine Lösungen dabei und wenn man das Modul nicht belegt hat, woher kann man dann die Lösungen bekommen? Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.3 Verstoß gegen die guten Sitten | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Danke LExi #4 Auch Beleger haben keine Lösungen zu alten Klausuren Ich persönlich halte es für suboptimal, wenn man die EAs nicht machen muß aber die Klausur schreibt. Man kennt das Skript nicht, die EAs nicht und fischt im Trüben. Da hätte ich lieber das Geld ausgegeben und das Modul normal belegt und die EAs zur Übung gemacht. #5 Ich habe das Modul belegt und auch die EAs gemacht. Aber in meinen vorherigen Klausuren hat das nie shalb habe ich nun für Arbeitsvertragsrecht mir 2 Bücher besorgt. Einmal Gitter/Michalski/ Frotscher 50 Fälle mit Lösungen und Joachim Gruber Standardfälle Arbeitsrecht.
Für einen Überblick über das Arbeitsrecht finden Sie einiges am Ende dieser Seite. Damit Sie schnell den Einstieg in das Thema finden, das Sie beschäftigt, sind im Folgenden Stichworte alphabetisch aufsteigend angeordnet. Themen: • Arbeitnehmerhaftung > Wann und in welcher Höhe haften Arbeitnehmer für Schäden beim Arbeitgeber? • Arbeitsunfall > Arbeitsunfall bei Probearbeit – Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft? Arbeitsvertragsrecht fall und lösungen in english. • Arbeitsverträge > Arbeitsverträge schließen – schriftlich oder mündlich? > Arbeitsverträge beenden – schriftlich oder mündlich? • Ausschlussklauseln > Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Gehaltsansprüche nach einiger Zeit verfallen, kann es dennoch Geld geben • Befristete Arbeitsverträge > befristete Arbeitsverträge – Wann sind sie (un-)wirksam und was bedeutet das? • Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM > Eingliederungsmanagement und Mitbestimmung des Betriebsrates > BEM – Wann hält das betriebliches Eingliederungsmanagement im Kündigungsschutzprozess • Betriebliche Übung > Betriebliche Übung – generell und bei außertariflichen Angestellten • Betriebsgeheimnisse > Schutz, wenn Mitarbeiter den Arbeitgeber wechseln; Compliance; Whistleblower; Hacker; Spionage • Betriebsrat, Einigungsstelle > Wann ist die Schriftform von Betriebsvereinbarungen oder Einigungsstellenspruch eingehalten?
#4 Super, vielen Dank. Die werde ich jetzt die nächsten Tage mal anschauen. Wer noch EAs mit Lösungen braucht, ich habe mir die vor einer Weile mal abgespeichert. Jetzt gibt es die ja irgendwie nicht mehr. #5 Hi Caro, ich wäre sehr interessiert. Möchte die Klausur mitschreiben im SS 16, habe jedoch leider keinen moodle-Zugriff. Es wäre also nett, wenn du mir da was kredenzen könntest. Die 39 wichtigsten Fälle - Arbeitsrecht. Danke #6 Wenn es dir ums SS geht, müsstest du das Modul doch noch als wiederholer nachbelegen können?! #7 Leider nein, da ich dieses Modul in den letzten 7 Semestern nicht kostenpflichtig belegt habe. Ich müsste, um moodle zu nutzen, erneut bezahlen. #8 Schick mir mal bitte per Nachricht deine Mailadresse #9 Caro, hast du meine email Adresse bekommen? #10 Ja, hab die Mail gerade rausgeschickt. Viel Erfolg beim Lernen #11 @Schnecke: ich wollte mir gerade die Fälle 1-10 die du eingestellt hast herunterladen aber irgendwie funktioniert der Link bei mir nicht. Wenn ich Ihn anklicke kommt nur "404-Error" weil die Seite nicht gefunden werden kann.
Ausgehend von dieser Grundüberlegung kann es sich als sittenwidrig darstellen, wenn der Arbeitnehmer durch arbeitsvertragliche Klauseln gleichwohl mit unternehmerischen Risiken belastet wird. So hat das BAG darauf erkannt, dass die Vereinbarung einer Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers jedenfalls dann sittenwidrig ist, wenn dafür kein angemessener Ausgleich erfolgt. [1] Ebenso ist eine arbeitsvertragliche Bestimmung, nach der die Vergütung allein vom Gewinn eines Unternehmens abhängt, jedenfalls dann sittenwidrig, wenn während der Beschäftigungszeit kein Gewinn erzielt wurde und auch keine Aussicht darauf bestand. [2] Aus demselben Grund kann die Vereinbarung einer ausschließlich provisionsabhängigen Vergütung ohne Fixum und ohne Provisionsgarantie sittenwidrig sein. Wer könnte mir die Fälle entgeltlich kopieren und zusenden | Studienservice. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen gar nicht in der Lage ist, den monatlichen Provisionsabschlag zu verdienen. [3] Für die Sittenwidrigkeit ist es ohne Bedeutung, ob sich der Handelnde der Vorwerfbarkeit seines Verhaltens bewusst ist.
In Arbeitsverträgen wird des Öfteren eine Pauschalierung von Überstunden- bzw. Mehrarbeitsvergütungen vereinbart, zum Beispiel durch die Formulierung: "Im Gehalt ist die Vergütung für Überstunden (ggf. auch: bis zu 10 Stunden monatlich o. Ä. Arbeitsvertragsrecht fall und lösungen 2. ) enthalten. " Auch solche Klauseln können sich im Einzelfall als sittenwidrig erweisen! Die Vereinbarung eines Pauschalbetrags zur Abgeltung geleisteter Mehrarbeit wird zwar ausgehend von dem Grundsatz der Vertragsfreiheit als zulässig erachtet. Ihre Grenze findet eine solche Abrede aber in § 138 BGB. [4] Hierbei lässt sich freilich allein aus dem Umstand, dass die Pauschale niedriger ist als die Mehrarbeitsvergütung bei Einzelberechnung, ein Schluss auf die Nichtigkeit der Pauschalvereinbarung noch nicht herleiten. Denn jede Pauschalierung bringt das Risiko mit sich, dass der pauschale Anspruch geringer ist als der, der sich bei exakter Abrechnung ergeben würde. Die Grenze ist erst überschritten, wenn die Pauschale im Verhältnis zu der zu leistenden Mehrarbeit derart niedrig ist, dass ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht.