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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem zum Schutze von Kindern (Alter < 14 Jahre) und Jugendlichen (Alter < 18 Jahre) in der Öffentlichkeit. Es legt Altersgrenzen & Uhrzeiten fürs Ausgehen sowie für den Alkohol-, Tabak- und Medienkonsum fest bzw. schreibt die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten vor. Anmerkung: Im privaten Bereich findet das Jugendschutzgesetz keine direkte Anwendung, sollte jedoch zumindest als Richtlinie beachtet werden. Zudem stellen die Ausführungen auf dieser Seite keine Rechtsberatung da. Im Einzelnen regelt das Bundesgesetz den Verkauf, Verleih, Abgabe bzw. Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas, Alkohol, Filmen und (Computer-) Spielen. Auch der Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken), Spielhallen etc. ist geregelt. Ohne jede Ausnahme ist verboten, Minderjährigen (also Personen die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben) folgendes zu gestatten bzw. zu ermöglichen. Abgabe/Verzehr von Spirituosen (Alkoholgehalt > 15% (14% Eierlikör) Vol. Jugendschutzgesetz. )
(3) Hat ein Film oder ein Spielprogramm nach Einschätzung der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 einen der in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Inhalte oder ist es in die Liste nach § 18 aufgenommen, wird es nicht gekennzeichnet. Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die auf einen Verstoß gegen § 15 Abs. § 17 JArbSchG ⚖️ Jugendarbeitsschutzgesetz.net. 1 schließen lassen, der zuständigen Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen. (4) Ist ein Film oder ein Spielprogramm mit einem in die Liste nach § 18 aufgenommenen Medium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, ist die Kennzeichnung ausgeschlossen. Über das Vorliegen einer Inhaltsgleichheit entscheidet die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste vorliegen. In Zweifelsfällen führt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 eine Entscheidung der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei.
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Er muss zudem immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Weitere Anforderung, wie die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bekannt gemacht werden, macht der Gesetzgeber nicht. Theoretisch könnten die Vorschriften also auch händisch (immer noch gut leserlich) abgeschrieben werden. Ein Vordruck bietet sich aber eher an. Und diesen finden Veranstalter in der "Sicherheitsmappe für Veranstaltungen". Die Mappe enthält zudem praktische Checklisten, Muster und Merkblätter, die bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen sehr hilfreich sind. Quellen: Bundesanzeiger Verlag, "Sicherheitsmappe für Veranstaltungen" Sie wollen mehr Fachwissen, Praxistipps und kostenlose Arbeitshilfen zum Bereich Kommunales erhalten? Dann melden Sie sich gleich zu unserem kostenlosen Fach-Newsletter an! Das könnte Sie auch interessieren