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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine. " # 3 Antwort vom 15. 2009 | 17:52 Von Status: Unbeschreiblich (30383 Beiträge, 16387x hilfreich) Hi, nehmen wir mal an, es ist Betrug: Dann kann man nur was zur Strafe sagen, wenn Sie mal was zur Höhe der Summe und Ihren eventuellen Vorstrafen sagen würden. Gruß vom mümmel " " # 4 Antwort vom 15. 2009 | 18:09 Von Status: Richter (8347 Beiträge, 1473x hilfreich) Es wurde ja schon gesagt: Es kommt auf den Zeitpunkt der Eingehung des Kreditvertrages an: Wenn Sie schon zu dem Zeitpunkt absehen konnten, dass Sie den Kredit nicht würden zurückzahlen können und das dem Kreditgeber verschwiegen haben, haben Sie ihn getäuscht und es läge im Ergebnis ein Betrug vor. Anzeige wegen betrug geld zurück en. Wenn Sie allerdings davon ausgingen - und aufgrund der Situation auch ausgehen durften -, dass Sie zurückzahlen können und sich die Zahlungsunfähigkeit erst später einstellte (Wieso können Sie eigentlich nicht zahlen? Wie wäre es mit Raten? Hartz IV befreit nicht automatisch von jeder Zahlungsverpflichtung), haben Sie nicht getäuscht und es läge dann kein Betrug vor.
Welche Strafe kann ich erwarten? Danke # 1 Antwort vom 9. 2009 | 13:35 Von Status: Beginner (58 Beiträge, 18x hilfreich) # 2 Antwort vom 9. 2009 | 14:30 Von Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 1975x hilfreich) Darf man bei einer Strafanzeige selbst (ohne Anwalt) die Sache klären bzw. sich selbst verteidigen? # 3 Antwort vom 9. 2009 | 14:35 Von Status: Schüler (487 Beiträge, 301x hilfreich) # 4 Antwort vom 9. 2009 | 14:43 # 5 Antwort vom 9. 2009 | 14:55 Von Status: Beginner (66 Beiträge, 26x hilfreich) Du hast keine Daten vom Käufer und kannst ihn auch nicht ausfindig machen. Du hast nur den Namen, sonst nichts. Sage das der Polizei. Nichts mit vergessen und so weiter. Die Polizei gibt Dir die Anschrift des Anzeigenerstatters und Du gibst ihm das Geld am Besten persönlich. Dann bittest Du ihn recht höflich die Anzeige zurückzuziehen. Das ganze kannst Du aber bei der Polizei schon klären. Keine Ware und kein Geld zurück. Was nun? Anzeige/Mahnverfahren/oder Klage? - Verbraucherschutz.de. Denke daran: Du konntest nicht bezahlen, weil Du keine Daten hattest. # 6 Antwort vom 9. 2009 | 15:38 # 7 Antwort vom 9.
Zwei Jahre taube Ohren Mitte 2020 griff die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Problem bereits auf, als sich die Absagen für Veranstaltungen allmählich häuften. Bereits vor knapp zwei Jahren bemängelte man die fehlende Kommunikation seitens Eventim und mahnte, der Ticketverkäufer müsse die einbehaltenen Gebühren exakt begründen. Bis heute kam Eventim dieser Aufforderung nicht nach. Anzeige wegen betrug geld zurück te. Auch Gutscheine sind von den intransparenten Abzügen betroffen, obwohl das entsprechende Gesetz vorsieht, dass der Wert eines Gutscheins den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen muss. Seit dem 1. Januar 2022 ist es möglich, Gutscheine bei Eventim und Ticketmaster wieder zu Geld zu machen. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Artikel. #Themen CTS EVENTIM Konzertpause Corona-Beschränkung Covid-19-Pandemie