actionbrowser.com
Mit einem Dokumentenakkreditiv verpflichtet sich eine Bank, gegen Erfüllung genau festgelegter Bedingungen, eine Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an einen Begünstigten zu leisten. Dies kann sofort oder nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Frist passieren. Akkreditive sind unabhängig von Kauf- oder anderen Verträgen. Es gibt verschiedene Formen von Dokumentenakkreditiven. Folgende Dokumente müssen immer vorliegen: die Rechnung, die Packliste, das Transportdokument. Avis - Wirtschaftslexikon. Beispiel Dokumentenakkreditiv Das widerrufliche Akkreditiv Das widerrufliche Akkreditiv begründet keine rechtlich bindende Zahlungsverpflichtung der Bank. Das Akkreditiv kann in diesem Fall jederzeit und ohne vorherige Mitteilung an den Begünstigten geändert oder annulliert werden. Der Begünstigte hat also bei einem widerruflichen Akkreditiv keine große Sicherheit. Ein widerrufliches Akkreditiv muss vertraglich eindeutig als solchen benannt werden. Ist dies nicht der Fall, gilt ein Akkreditiv automatisch als unwiderruflich.
(2) Die Bank des Exporteur s teilt dem Exporteur die Akkreditiv-Bedingungen mit. (3) Der Exporteur reicht darauf die Dokumente seiner Hausbank ein, die nach Prüfung auf Übereinstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen an den Exporteur zahlt. (4) Häufig akzeptiert die Hausbank des Exporteur s oder des Importeur s einen vom Exporteur auf sie gezogenen Wechsel, wodurch der Aussteller einen diskontierungsfähigen Wechsel erhält ( Rembourskredit). Oft ist das Akkreditiv auch mit einem Negoziationskredit verbunden. Die Vorteile des Akkreditivs für den Exporteur liegen darin, dass er bereits gegen die Dokumente die beanspruchten Zahlungsmittel erhält, unabhängig davon, ob die Güter sich noch auf dem Transport befinden, und dass das Kreditinstitut ein weiterer potentieller Schuldner ist, der für die Bezahlung garantiert. Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betrieb e, 8. Aufl., Wiesbaden 1990, S. 323 ff. Wöhe, G. /Bilstein, Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. Avis an bank des begünstigten compte. 233 f. Siehe auch: Dokumentenakkreditive Vorhergehender Fachbegriff: Akkreditierung | Nächster Fachbegriff: Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
9. Zwischen Importeur und Exporteur findet der Austausch von Waren gegen Dokumente statt. Beispiel 2: Die landwirtschaftliche Firma "Traktorrismo" mit ihrem Sitz in Venezuela, Importeur, bestellt zwei Mähdrescher bei der deutschen Firma "Landwirtschaftgo", Exporteur. Die Geschäftspartner haben keine Geschäfte in der Vergangenheit getätigt und vereinbaeren deshalb eine Zahlung unter einem Akkreditiv. Somit eröffnet die Firma Traktorrismo einen Akkreditiv zugunsten Landwirtschaftgo. Die Firma Traktorrismo beauftragt ihre Hausbank mit der Eröffnung eines Akkreditives. Die Bank veranlasst dies und sendes das Akkredivit an die Hausbank der Landwirtschaftsgo. Die Hausbank avisiert nun das Akkreditiv an die Firma Langschaftsgo. Avis an bank des begünstigten 1. Sobald Langschaftsgo die Akkreditivavisierung erhalten hat, veranlasst diese die Verschiffung der Mähdrescher nach Venezuela. Zur gleichen Zeit werden die geforderten Dokumente von Landschaftsgo an die Hausbank eingereicht. Nach Prüfung der Dokumente schreibt die Bank Landschaftsgo den Dokumentengegenwert gut.
Wird der Geldbetrag ohne besondere Gegenleistung des Begünstigten ausgezahlt, dann spricht man von einem Barakkreditiv. Hängt wie im Regelfall - die Auszahlung durch das Kreditinstitut davon ab, dass der Akkreditierte (im Normalfall ein Exporteur) mit Hilfe von Dokumente n (z. Versicherungsschein, Verschiffungsdokument) den Nachweis erbringt, dass die Lieferung erfolgt ist, dann liegt ein Dokumenten-Akkreditiv vor. Fremdwährung und Auslandsüberweisung - Commerzbank. Gewöhnlich enthalten die Akkreditive die Vereinbarung, dass das Kreditinstitut gegen Vorlage der Dokumente zahlt. Akkreditive sind besonders gebräuchlich im Aussenhandel. Die Abwicklung erfolgt nach den "Einheitlichen Richtlinie n und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive ", die in fast allen Ländern von Bankenverbände n oder einzelnen Banken angenommen wurden. Die Vorgehensweise ist - vereinfacht dargestellt - die folgende: (1) Ein Importeur (Akkreditiv-Steller) beauftragt seine Bank (Akkreditiv-Bank), zugunsten des Exporteur s (Dritter, Akkreditierter, Begünstigter) bei dessen Bank (avisierende Bank) ein Akkreditiv zu eröffnen.
Das Akkreditiv kann auch als Kreditmittel eingesetzt werden. Nach ERA 600 Art.