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Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag?? Hallo, ich habe folgendes Problem: In der Zeit vom 03/10 - 05/2010 absolvierte ich ein Praktikum in der Nähe meines Heimatortes und wohnte seit März auch wieder bei meinen Eltern. Ab Mai war ich als Werkstudent weiter bei dem Praktikaunternehmen beschäftigt. Das Bafög Amt möchte nun einen Mietvertrag ab Juni 2010 zwischen mir und meinen Eltern vorgelegt bekommen. Nach Rücksprache mit der Wohnungsgenossenschaft sind Untermietverträge nicht möglich, da ich keine Genossenschaftsanteile zahle. Einen richtigen Mietvertrag gibt es in dem Sinne also nicht, sondern lediglich ein Schriftstück, dass einen Unkostenbeitrag beinhaltet der bar an meine Eltern zu zahlen ist. Wohnen bei eltern ohne mietvertrag de. Mein Förderungszeitraum lief noch bis Sept. 2010. Mittlerweile habe ich das Studium beendet. Was soll ich nun dem Bafög Amt bitteschön mitteilen? Vielen Dank für eure Antworten. Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag?? – Redaktioneller Tipp huba 📅 07. 02. 2011 17:16:53 Re: Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag??
Grundsätzlich müssen deine Eltern alle Mieteinnahmen versteuern, das hat mit dem Mietspiegel überhaupt nichts zu tun. Warum einen Mietvertrag? Frage: Wohnen bei Eltern - kein Mietvertrag ?? - Forum. Kannst doch so bei deinen Eltern wohnen und wenn du willst, ihnen pro Monat eine gewisse Summe in BAR geben, für Strom / Wasser / Abwasser usw. Mietspiegel Neckarsulm 2019 dann kommt es natürlich nocvh auf Lage und Austattung an da Du kein eigenes Bad und keine eigene Küche hast, kann man nicht von einer Wohnung sprechen, Du bewohnst lediglich einige Zimmer im Haus mit Bad- und Küchennutzung (was den Mietpreis natürlich nach unten drückt) Ich kann nicht erkennen, warum Steuernachteile für deine Eltern entstehen sollten. Selbstverständlcih kannst du Dinge zur Mitbenutzung im Mietvertrag angeben. Eine Flächenangabe ist nicht vonnöten. Es reicht die Beschreibung der gemieteten Räume.
Also, die Eltern sollten sich da mal schlau machen:-) # 3 Antwort vom 25. 2005 | 23:36 Von Status: Student (2695 Beiträge, 626x hilfreich) Untermietvertrag ist absolut überflüssig. Wenn der Bekannte über 25 Jahre alt ist und/oder eine abgeschlossene Ausbildung hat, wird er nicht mehr mit seinen Eltern zusammen betrachtet. Die Eltern sollen dann einfach schreiben, dass sie ihn nicht mehr unterstützen und ihn nicht mietfrei wohnen lassen. Sinnvoll wäre allerdings, wenn er seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft seinen Eltern regelmäßig überweist. # 4 Antwort vom 27. 2005 | 06:49 ist "fertig" mit der Ausbildung und sucht seit 11 monaten einen Job. Über 25 ist er solches Schreiben haben wir schonmal per forma angefertigt. Können Zahlungen auch bar erfolgt sein? Muß das Einkommen des Vaters angegeben werden? Mieter darf volljähriges Kind ohne Untermieterlaubnis aufnehmen | Immobilien | Haufe. # 5 Antwort vom 27. 2005 | 18:07 # 6 Antwort vom 28. 2005 | 01:16 Ach Kanale, wo soll denn da ein Finanzamt mitspielen? @Batavusfahrer Zwingend notwendig ist die Überweisung nicht, sie wäre halt nur hilfreich.
Dazu gehört eben auch die Zahlung für den Wohnraum. Auf der anderen Seite meinen Eltern es häufig gut und drücken ein Auge zu - vor allem, wenn sie finanziell gut gestellt sind und nicht zwangsläufig auf die Zusatzeinnahmen angewiesen sind. Geld von den Kindern anzunehmen, dürfte dennoch einigen Eltern schwer fallen. Ein Kompromiss wäre es daher, wenn der Nachwuchs sich stattdessen mehr am Haushalt beteiligt und so die Kosten für seine Unterkunft quasi abarbeitet. Um die Eltern zusätzlich finanziell etwas zu entlasten, könnte der Teenie außerdem vielleicht einfach mal einen Einkauf übernehmen oder statt einer ganzen Monatsmiete die Stromrechnung oder Internet-Kosten bezahlen. Eltern ziehen aus, Kind bleibt in Wohnung - unerlaubte Untervermietung?. Eine allgemein geltende Lösung gibt es also nicht. Aber Kompromisse und Lösungen sind überall, wo ein guter Wille von beiden Seiten ist.
Ich, Mutter, Angestellte und Witwe, mußte dem Sozialamt meine Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheinigung, Auskunft über PKW - Kaufpreis und jetzigen Wert, Hyptheken, Zinseinkünfte, Kredite, Nebenkosten, Kontoauszüge von 3 Monaten vorlegen. Was passiert, wenn ich demnächst sage: Interessiert mich nicht, ihr bekommt von mir keine Auskunft und keine Informationen. Streichen die meinem Sohn die Leistungen???? # 21 Antwort vom 10. 2005 | 09:18 Von Status: Lehrling (1477 Beiträge, 196x hilfreich) Dein Sohn ist unter 25. Zu dem über 25 jährigen: Nur angeben was ihm gehört. Was die Eltern besitzen geht die nichts an! # 22 Antwort vom 10. Wohnen bei eltern ohne mietvertrag in de. 2005 | 19:24 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Re: Batavusfahrer, Wenn ich seinen Beitrag lese, vor allem der Spruch: "Gibst sonst noch Dinge zu beachten? ", wird's mir übel! Welche Dinge sollte es zu "beachten" geben, wenn man wahrheitsgemäße Angaben macht? Oder war gemeint: "Gibst sonst noch was abzuräumen? oder "Wie vermeide ich Missgeschicke? ""
Bild: Haufe Online Redaktion Aufnahme eigener volljähriger Kinder ohne Erlaubnis möglich Ein Wohnungsmieter darf auch ohne Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung volljährige leibliche Kinder in seiner Wohnung aufnehmen. Das gilt auch, wenn das Kind zuvor bereits einen eigenen Hausstand hatte. Hintergrund Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von der Mieterin Räumung, nachdem sie das Mietverhältnis gekündigt hatte. Als Kündigungsgrund führte die Vermieterin mehrere Vertragsverletzungen an, u. a. dass die Mieterin ihre volljährige Tochter in die 3-Zimmer-Wohnung aufgenommen hatte, ohne sie um eine Erlaubnis zur Untervermietung zu ersuchen. Entscheidung Die Räumungsklage hat keinen Erfolg. Die Aufnahme der volljährigen Tochter auch ohne zwingenden Grund (z. Wohnen bei eltern ohne mietvertrag enthaltener kabelanschluss nicht. B. erforderliche Pflegeleistungen) ist keine schuldhafte Pflichtverletzung der Mieterin. Die Aufnahme eigener leiblicher Kinder in die Mietwohnung ist Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs, der auch durch vertragliche Abreden nicht eingeschränkt werden kann.
Info zu weitere Sehenswürdigkeiten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt Adresse melden Im Branchenbuch finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihren Sehenswürdigkeiten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. In nahezu jeder Gemeinde oder Kleinstadt in Deutschland gibt es für Ausflügler und Touristen interessante Sehenswürdigkeiten zu besuchen. Viele dieser Ausflugsziele vermitteln dem Besucher einen überaus interessanten Einblick in historische, kulturelle oder wirtschaftliche Wurzeln eines Ortes oder einer Institution. Ein erster Anlaufpunkt ist vor allem die Kirche im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die in vielen kleineren Gemeinden zugleich die Hauptsehenswürdigkeit darstellt. Sehenswürdigkeiten in Bitterfeld und Umgebung. Insbesondere die Architektur des Gotteshauses kann Auskunft über die lebensweltlichen und politischen Verhältnisse zu der Zeit geben, als die Kirche im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gebaut wurde. Darüber hinaus gibt es in vielen Gemeinden und Dörfern die Möglichkeit, zahlreiche Museen, Park- und Grünanlagen, alte Mühlen oder vergleichbare historische Anlagen zu besuchen.
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Das zweite große Wasserreservoir des Zentrums wurde leer in seinem Ursprungszustand belassen, so lädt es durch seine besondere Akustik zu Soundexperimenten ein. Außerdem finden in ihm regelmäßig Konzerte statt. Wir waren im Wasserzentrum Bitterfeld viel länger, als wir eigentlich gedacht hätten. Bei schönem Wetter lädt zudem der angrenzende Goitzsche-See zum Baden oder Spazieren ein. Link zum Wasserzentrum Bitterfeld: Routenplaner zum Wasserzentrum Bitterfeld: Karte wird geladen - bitte warten... Wasserzentrum Bitterfeld 51. 623600, 12. 323900 2. 5/5 (2)