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Zweite Änderungsverordnung 2020 Mit der zweiten Änderungsverordnung, die zum 1. August 2020 in Kraft trat, wurde die Ausbildungsverordnung an veränderte Praxis-Anforderungen angepasst. Pal industriemechaniker abschlussprüfung teil 2.5. Die PAL bietet nach zweiter Änderungsverordnung erstmalig an: Abschlussprüfung Teil 1 im Sommer 2022 Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023 Da die zweite Änderungsverordnung keine Auswirkungen auf die Inhalte der gestreckten Abschlussprüfungen Teil 1 hat, ist die vom zuständigen PAL-Fachausschuss entwickelte Themenliste in der Version 3 (Stand: Januar 2018) inhaltlich weiterhin gültig, wird für die zweite Änderungsverordnung aber als Version 1 (Stand: Januar 2021) geführt. Der zuständige PAL-Fachausschuss hat die von ihm entwickelte Themenliste für den schriftlichen Teil der gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 an die Vorgaben aus der zweiten Änderungsverordnung angepasst. Diese Version 1 (Stand: Januar 2021) der Themenliste ist erstmals gültig für die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2023 und soll als Orientierungshilfe für ausbildende Betriebe und berufliche Schulen dienen.
Abschlussprüfung Teil 2 für die Technischen Produktdesigner und die Technischen Systemplaner Für den Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" haben Ausbildungsbetrieb und Auszubildender die Option, entweder einen betrieblichen Auftrag oder eine zentral erstellte Prüfungsaufgabe (PAL) zu wählen. Der Unterschied ist, dass es sich beim betrieblichen Auftrag um eine im Betrieb individuell generierte Prüfungsaufgabe handelt. Bei der zweiten Prüfungsvariante handelt es sich um eine vom Fachausschuss der PAL erstellten Aufgabe. Betrieblicher Auftrag Bei dem betrieblichen Auftrag muss ein Antrag zur Genehmigung online bereitgestellt werden. Die Einreichung des Antrages in Papierform entfällt. Für das Einloggen erhalten die Prüfungsbewerber von der IHK mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 Ihre Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort. Pal industriemechaniker abschlussprüfung teil 2.0. Nach dem ersten Einloggen wird vom Prüfungsbewerber die E-Mailadresse erfragt. Die angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da der Prüfungsbewerber alle Informationen bezüglich des betrieblichen Auftrages per E-Mail erhält.
gemäß PAL-Bereitstellungsunterlagen Seite 3 bis 5 Als Bausatz bestehend aus: 41883 I Halbzeuge für jeden Prüfling 41834 II Normteile für jeden Prüfling 41843 III Weitere Baugruppen, Baugruppe 3 für jeden Prüfling 34413 III Weitere Baugruppen, Baugruppe 4 für jeden Prüfling 48066 IV Neue Halbzeuge und Normteile für jeden Prüfling