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Der Fall In unserem Fall wurde das Strafverfahren aus rechtlichen Gründen gemäß § 170 II StPO von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da die behandlungsfehlerhaften Sorgfaltspflichtverletzungen der beteiligten Ärzte und Pfleger nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen "mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" bewiesen werden konnten. Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche werden nun von unserer Kanzlei mit erheblicher Zeitverzögerung zivilrechtlich geltend gemacht. Zwar sind Straf- und Zivilverfahren grundsätzlich voneinander unabhängig, in der Praxis wird sich der Arzt jedoch auf ein eingestelltes Strafverfahren berufen und auch eine zivilrechtliche Haftung ablehnen. Fazit Der auf Patientenvertretung spezialisierte Fachanwalt für Medizinrecht muss seinem Mandanten grundsätzlich von der Durchsetzung seiner Ansprüche im Strafprozess abraten. Zivilrechtliche haftung krankenhaus. Anderenfalls könnte ihm sogar ein anwaltlicher Kunstfehler vorgeworfen werden. In Einzelfällen kann eine Strafanzeige bei Behandlungsfehlern mit tödlichem Ausgang jedoch ausnahmsweise sinnvoll sein, wenn beispielsweise eine ordnungsgemäße Obduktion durch einen Rechtsmediziner gewährleistet und die (selten objektive) Beurteilung durch den Krankenhaus-Pathologen verhindert werden soll.
Das würde bedeuten, dass stets eine 2. Kraft in der Begleitung von Patienten hinzuziehen wären. Der Patientin wurde daher ein Mitverschulden über 50% zur Last gelegt. Da nicht auszuschließen ist, dass Patienten auch gegen einen entsprechenden Hinweis des Pflegepersonals allein aufstehen, muss jedoch sichergestellt sein, dass Bremseinrichtungen an Liegen nicht wegrutschen können. Eine Haftung des Krankenhausträgers wurde jedoch aus dem Grund angenommen, dass dieser für keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen gesorgt hatte, um das Wegrutschen der Bremseinrichtungen an der Liege zu verhindern. Zivilrechtliche haftung krankenhaus immanuel diakonie group. Ein Wegrutschen hätte leicht verhindert werden können, indem die Liege schlicht mit der Breitseite an die Wand oder an ein ähnliches Gegengewicht platziert werde. Könne eine Liege seitlich wegrutschen, wenn sich die Patientin beim Aufstehen mit einer Hand auf sie aufstütze, sei sie entweder nicht richtig arretiert oder nicht sicher gestellt – was eine Haftung begründe. Professionelle Beratung Haben Sie sich bei einem Sturz in einem Krankenhaus Verletzungen zugezogen?
Arzthaftungsrecht bei Dokumentationsfehlern Wird ein Betroffener medizinisch versorgt, wird in aller Regel eine Patientenakte angelegt. Diese soll sämtliche therapeutischen Maßnahmen, Untersuchungsergebnisse (beispielsweise Leberwerte) und abzuklärende Fragen dokumentieren. Sie dient weiterhin als Beweismittel für die geleistete Arbeit des Arztes. Daher ist dieser verpflichtet, die Akte stets auf den neusten Stand zu bringen. Dies ist essentiell, falls ein anderer Arzt die Behandlung übernimmt. Bei mangelnder Dokumentation könnte es zu folgenschweren Fehlern kommen. Es gibt noch weitere Pflichtverletzungen, die gemäß Arzthaftungsrecht zu einem Schadenersatzanspruch führen können. Dies sind beispielsweise eine zu späte Einweisung ins Krankenhaus oder sonstige Fälle, in denen der Mediziner seinen Organisationspflichten nicht nachkam. Zivilrechtliche haftung krankenhaus in deutschland. Arzthaftungsrecht: Fälle und Urteile Arzthaftungsrecht: Wir stellen Urteile vor, an denen Sie sich orientieren können. Es zeigt sich, dass unterschiedliche Vorfälle einen Anspruch gemäß Arzthaftungsrecht begründen können.
Werden diese bei einem Mediziner vorstellig, muss eine umfassende Aufklärung stattfinden, bevor beispielsweise operative Eingriffe durchgeführt werden. Der Patient hat ein Recht darauf, insbesondere über die Risiken und mögliche Folgeschäden so informiert zu werden, dass er sich selbst ein Bild von der Behandlung machen kann und ggf. Medizinische Versorgungszentren: Die Haftungsrisiken im Blick. die Möglichkeit hat, darüber nachzudenken und sie im Zweifelsfall abzulehnen. Dabei soll der Mediziner möglichst einfache Sprache nutzen und nicht mit Fachbegriffen um sich werfen, welche für den Laien nur schwer verständlich sind. In aller Regel muss vor jedem Eingriff ein entsprechendes Dokument vom Patienten unterzeichnet werden, welches belegt, dass er umfassend aufgeklärt wurde. Übrigens: Handelt es sich um eine Notoperation und der Verletzte ist nicht ansprechbar, kann auf die Aufklärung verzichtet werden, die Pflicht entfällt folglich. Da es sich in aller Regel um eine lebensrettende Maßnahme handelt, besteht im Anschluss kein Anspruch gemäß Arzthaftungsrecht.