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II. Eigengeschäftsführungswille Weiterhin verlangt die unechte, angemaßte GoA einen Eigengeschäftsführungswillen. Als B das Fahrzeug veräußerte, tat er dies für sich und handelte somit auch mit Eigengeschäftsführungswillen. III. Bösgläubigkeit Ferner fordert die unechte, angemaßte GoA auch die Bösgläubigkeit des Geschäftsführers. Vorliegend hatte B aufgrund des Diebstahls auch Kenntnis davon, dass er ein fremdes Geschäft führt und war folglich auch bösgläubig. IV. Rechtsfolge 1. Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB Die unechte, angemaßte GoA hat als Rechtsfolge Schadensersatz nach den allgemeinen Regeln. Unberechtigte goa schema 2. Neben dem Anspruch, welche die unechte, angemaßte GoA zur Folge hat, stehen A gegen B zudem Ansprüche aus EBV zu (§§ 989, 990 I; §§ 992, 823 I; §§ 992, 823 II i. § 246 BGB). Insbesondere war A Eigentümer und B Besitzer zum Zeitpunkt der Veräußerung. Auch handelte B schuldhaft und war bösgläubig. 2. Erlösherausgabe Zuletzt stehen A gegen B noch Ansprüche auf Erlösherausgabe zu. Wiederum liegt eine unechte, angemaßte GoA vor, die zu einem Anspruch auf Erlösherausgabe nach den §§ 687 II, 681 S. 2, 667 BGB führt.
Ansprüche des Geschäftsführers Aufwendungsersatz aus berechtigter GoA, §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB Aufwendungsersatz aus unberechtigter GoA, §§ 677, 684 Satz 2, 818 BGB Aufwendungsersatz aus angemaßter GoA, §§ 687 Abs. 2 Satz 2, 684 Satz 1, 818 Abs. 3 BGB Ansprüche des Geschäftsherrn Herausgabeanspruch bei berechtigter GoA, §§ 677, 683 Satz 1, 667 BGB Herausgabeanspruch bei unberechtigter GoA, §§ 677, 684 Satz 1 BGB Ansprüche aus angemaßter GoA, §§ 687 Abs. 2 Satz 1, 677, 678, 681 Satz 2 BGB (i. V. m. §§ 666 ff. BGB) Anspruch auf Verletzergewinn, §§ 687 Abs. 2 Satz 1, 681 Satz 2, 667 BGB Schadensersatz bei Ausführungsverschulden, §§ 677, 280 BGB Schadensersatz bei Übernahmeverschulden, § 678 BGB Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Echte berechtigte GoA | Jura Online. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2. 0. Außerdem mag er Katzen.
V. m. §§ 666 ff. BGB) Anspruch auf Verletzergewinn, §§ 687 Abs. 1, 681 S. 2, 667 BGB Schadensersatzanspruch aus Übernahmeverschulden, §§ 687 Abs. 1, 678 BGB Sonderprobleme Handeln des Geschäftsführers aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung Pflichtgebundener Geschäftsführer Selbstaufopferung im Straßenverkehr