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Medizinische Gutachter werden im ZSEG und JVEG als "Sachverständige" bezeichnet. Sie erhalten ein Honorar, das sich unter anderem nach den Stunden "erforderlicher Zeit" für die Erstellung des Gutachtens richtet. Der erste Konflikt ist damit vorprogrammiert: Nicht der tatsächliche, sondern der "erforderliche" Aufwand wird vergütet. Dazu mehr weiter unten. Amtsärztliches Gutachten | REHADAT. Der - für alle Stunden einheitlich - anzusetzende Stundensatz beträgt dabei nach ZSEG "für jede Stunde der erforderlichen Zeit 25 bis 52 Euro". Zitat aus dem Gesetz: "Für die Bemessung des Stundensatzes sind der Grad der erforderlichen Fachkenntnisse, die Schwierigkeit der Leistung, ein nicht anderweitig abzugeltender Aufwand für die notwendige Benutzung technischer Vorrichtungen und besondere Umstände maßgebend" (§ 3 Abs. 2 ZSEG). Da diese Kriterien unklar formuliert sind und reichlich Interpretationsspielräume lassen, ist der zweite Konflikt vorprogrammiert. Genau an diesen Punkten setzt regelmäßig die Kritik der Gerichtsrevisoren an: Sie kürzen den Stundensatz und die Anzahl der in den Rechnungen angegebenen Arbeitszeit.
Medizinische Sachverständigen-Gutachten für Staatsanwaltschaften und Gerichte Ihnen als Staatsanwaltschaft liegt eine Anzeige vor wegen ärztlicher Fehlbehandlung in Zusammenhang mit Medikamenten. Nun muss die Arzneimittel-Therapie aus pharmakologischer und toxikologischer Sicht beurteilt werden und zahlreiche Fragen fachärztlich beantwortet werden: War das eingesetzte Medikament in diesem individuellen Fall indiziert? Lag evtl. ein "off-label-use" außerhalb der zugelassenen Indikation vor? War die verabreichte Dosis / das Dosierintervall korrekt? Lagen Anzeichen für eine Kontraindikation vor? Wurden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten beachtet? Wurden bereits bekannte Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung beachtet? Ärztliches gutachten für gericht. Gab es Alternativen zu dem eingesetzten Medikament? Hätten zusätzliche Untersuchungen vor der Wahl des Medikamentes dessen Auswahl beeinflusst? Wurden aktuelle Leitlinien zur Therapie beachtet? Wurden die Standards der "Evidenz basierten Medizin" eingehalten? Zur Rechtfindung unterstützen wir Staatsanwaltschaften und Gerichte als medizinische Sachverständige mit fachärztlichen Gutachten Für die Klärung dieser Fragen und für die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage stehen wir Ihnen mit fachärztlicher Kompetenz und aktuellem Stand der Wissenschaft zur Verfügung.
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