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Bei großen Teilen der Bevölkerung gilt die private Krankenversicherung (PKV) als Versicherung die nahezu jede Leistung übernimmt. Immer mehr privat versicherte Patienten machen aber die Erfahrung, dass die PKV-Unternehmen zunehmend Kosten für Leistungen verweigern. Zurecht, wie der Ombudsmann der PKV, ein neutraler und überparteilicher Schlichter, meint. Bei Streit um die Arztrechnung – Streitverkündung hilft | wissen-PKV.de. PKV: Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Behandlung Gerade im Bereich der gesetzlich versicherten Patienten gibt es indes die Vorurteile, dass Privatpatienten alle Leistungen erstattet bekommen, während die gesetzlich Versicherten nur das Notwendigste erhalten würden. Dass diese Ansicht ein Trugschluss ist, müssen nun immer mehr privat Versicherte erkennen. Die privaten Krankenversicherungen lehnen zunehmend die Erstattung von Kosten für Leistungen ab, die den Versicherern nicht medizinisch notwendig erscheinen oder nicht als medizinisch wirksam anerkannt sind. Vielfach wählen PKV-Kunden Kuren mit Yoga-Programmen oder mit anderen Life-Style Gesundheitspraktiken, die sich jeglicher medizinischen Notwendigkeit entziehen.
Dieses Argument vermag ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht ohne Weiteres zu entkräften. Im Zweifel muss ein Gericht entscheiden. Diese Entscheidung ist für mich nicht vorhersehbar. PKV verweigert Kostenübernahme einer Vollnarkose - frag-einen-anwalt.de. In diesem Zusammenhang mag es für Sie von Interesse sein, dass im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen erst im Oktober 2006 die ärztlichen Narkosen in Zahnarztpraxen aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen hat. Wenngleich diese Maßnahme im Bereich der privaten Krankenversicherung keine unmittelbare Wirkung entfaltet, wird der Wunsch der Krankenkassen deutlich, die bislang geübte Praxis der Wunschnarkosen einzudämmen. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
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Die Streitverkündung - rechtliche Bindungswirkung für Dritte Manchmal lässt sich aber ein Rechtsstreit nicht vermeiden. PKV-Versicherte haben dabei die Wahl. Entweder wird die Arztrechnung nicht gezahlt, in diesem Fall wird der Arzt seinen Patienten verklagen, um seine Forderung durchzusetzen. Oder der Patient zahlt die Rechnung bzw. bittet seinen Arzt, die Forderung zurückzustellen und verklagt seine Krankenversicherung auf Kostenerstattung. In beiden Konstellationen kann dem Versicherten eine sogenannte Streitverkündung im Verfahren weiterhelfen. Die Streitverkündung - auch latinisiert Litisdenunziation genannt - ist ein Instrument des deutschen Zivilprozessrechts. Rechtsgrundlage bilden die §§ 72 bis 74 Zivilprozessordnung. Die Streitverkündung bindet in einem Rechtsstreit einen nicht direkt beteiligten Dritten an die gerichtliche Entscheidung. Kostenübernahme abgelehnt - die nächsten Schritte. Dadurch lassen sich oft weitere Auseinandersetzungen und Folgeverfahren vermeiden. Bei den beiden zuvor genannten Prozess-Konstellationen im Zusammenhang mit strittigen Arztrechnungen hat eine Streitverkündung folgende Wirkungen: Verklagt der Arzt seinen Patienten und wird sein Anspruch vom Gericht bestätigt, dann muss die Krankenversicherung den Urteilsspruch gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht selbst am Prozess beteiligt ist.