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Bundesgesetz: Änderung des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitsruhegesetzes und des Kraftfahrgesetzes Mehr
Oder was soll man ankreuzen wenn der Fahrer mal nicht gefahren ist weil er Arbeiten in der Firma erledigt hat? Auerdem steht hier alles in deutsch. Wie ist das wenn man in Frankreich oder Belgien oder England unterwegs ist? 20. 2007, 11:02 #3 Die rechtliche Grundlage zur Verwendung der EU-Bescheinigung ber die "lenkfreien Tage" findet sich im Artikel 11, (3), der RL 2006/22/EG des Europischen Parlaments und des Rates vom 15. EU-FORMBLATT BESTÄTIGUNG LENKFREIE TAGE MANUELLER NACHTRAG AUF SCHAUBLATT UND IM KONTROLLGERÄT - PDF Kostenfreier Download. Mrz 2006 ber Mindestbedingungen fr die Durchfhrung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 (jetzt VO 561/2006) und (EWG) Nr. 3821/85. Darin heit es: Die Kommission erstellt nach dem in Artikel 12 Absatz 2 genannten Verfahren ein elektronisches und druckfhiges Formblatt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer innerhalb des in Artikel 15 Absatz 7 Unterabsatz 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 genannten Zeitraums im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder wenn der Fahrer innerhalb dieses Zeitraums ein anderes aus dem Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 3820/85 (bzw. 561/2006) ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat.
Ist es die gleiche oder immer noch die alte 20FeV 18. 2007, 17:14 Im nationalen Verkehr ist die Bescheinigung nach 20 FeV ausreichend, ber die Grenzen hinaus solltest Du tunlich diese neue EU-Bescheinigung dabei haben. Das wird zwar nicht in allen Lndern kontrolliert, in einigen aber mit Sicherheit wieder sehr genau und mit heftigen Bugeldern belegt. Nach meinem Rechtsempfinden msste diese EU-Bescheinigung aber auch im nationalen Verkehr anerkannt werden, vielleicht knnen unsere dazu etwas beitragen! 18. 2007, 17:32 Zitat Nach meinem Rechtsempfinden msste diese EU-Bescheinigung aber auch im nationalen Verkehr anerkannt werden, vielleicht knnen unsere dazu etwas beitragen! Anlass meiner frage ist ja der Heutige Tag(als Vater braucht man den auch), da ist es schon wichtig am Montag die richtige zu bekommen. Magebend fr mich ist nur National. Eu formblatt bestätigung über lenkfreie tage pdf document. 18. 2007, 20:41 Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 18. 2007 Mitglieds-Nr. : 31848 Was ist denn mit FeV gemeint? Ich vermute mal FPersV.
Die Mitgliedsstaaten dürfen von den Fahrern nicht die Vorlage von Formularen verlangen, mit denen die Tätigkeit der Fahrer, während sie sich nicht im Fahrzeug aufhalten, bescheinigt wird. " Hier wird nun klargestellt, dass derartige Tätigkeiten wie andere Arbeiten, Bereitschaftszeiten, Arbeitsunterbrechungen oder Ruhezeiten direkt am Schaublatt oder auf der Fahrerkarte manuell nachzutragen sind. Nicht gemeint ist, dass damit das "EU-Formblatt – Bestätigung lenkfreie Tage" hinfällig wird und von den Behörden daher nicht mehr verlangt werden darf. Das EU-Formblatt ist auch weiterhin in den von der Formblattentscheidung der Kommission genannten Fällen auszustellen, sofern ein manueller Nachtrag der jeweiligen Tätigkeit direkt am Schaublatt oder auf der Fahrerkarte unmöglich ist. Art. EU-Formblatt – Bestätigung lenkfreie Tage - WKO.at. 45 VO (EU) Nr. 165/2014 Art. 45 VO ändert die bestehende Regelung dahingehend, dass Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen von nicht mehr als 7, 5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse zur Beförderung von Material, Werkzeug und Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, nun in einem Umkreis von 100 Kilometern vom Unternehmensstandort ohne Aufzeichnungspflicht betrieben werden können.
08. 2004 Mitglieds-Nr. : 4923 Zitat (ISSO @ 20. 2007, 12:02) Die Erfahrung lehrt aber, dass es sinnvoll sein knnte, das Formblatt auch in der Sprache des Ziellandes mitzufhren. Im Internet soll unter eine elektronische und druckfhige Fassung zum Download vorhanden sein - nur wo???? Hat ein wenig gedauert, HIER findest Du das Formblatt in mehreren Sprachen als Word-Dokument. -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker! 17. 2007, 18:23 #6 Beiträge: 12 Beigetreten: 25. 10. : 24503 Hallo, mu bei der Benutzung eines neuen EG-Kontrollgertes mit Fahrerkarte ebenfalls eine Bescheinigung nach lenkfreien Tagen (Urlaub) augefllt werden? Gru aus Berlin heini201 17. 2007, 19:20 #7 Ja, nach FeV fr alle Tage der lfd. Woche. Du solltest aber auch fr vorangegangene Urlaubstage eine Bescheinigung dabei haben. EU-Formblatt "Bescheinigung über lenkfreie Tage" in verschiedenen Sprachen - WKO.at. Die ist zwar vom Gesetz her nicht gefordert, erleichtert eine Kontrolle aber ungemein! 18. 2007, 09:27 #8 Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24. : 23488 Zitat (Miroli @ 20.