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Rehafaehig Moderator: Czauderna Gast Ich muss demnaechst einen Antrag auf eine med. Reha nach Par. 51 stellen. Derzeit bin ich nach Meinung meines Facharztes und meiner eigenen- nicht rehafaehig. Nun dauert ja eine Entscheidung der Rentenvers. doch einige Zeit. Ist es also sinnvoll, auf Grund der aktuellen gesundheitlichen Situation, diese jetzt der KK mitzuteilen - evtl. den Antrag gar nicht stellen? Das Schlaganfall Forum » Forum » Das Schlaganfall Forum - Allgemein » Nicht Rehafähig. - oder warten auf einen Bescheid der Rentenvers., und dann nach der dann bestehenden gesundheitlichen Situation zu handeln? Kann ich durch eine attestierte aktuelle "Rehaunfaehigkeit" den Zeitpunkt der Antragstellung ueber diese 10 Wochen hinausschieben? RHW Beiträge: 693 Registriert: 21. 02. 2010, 12:42 Beitrag von RHW » 06. 06. 2010, 08:04 Hallo, ich persönlich würde den Antrag stellen. Die Entscheidung der RV dauert ja auch eine gewisse Zeit. Falls die Rehafähigkeit nicht eintritt, kann man ggf. nach einiger Zeit mal bei einer Beratungsstelle der RV nachfragen (am besten mit Kopien des gesamten Antrages und der Bescheinigung über Nicht-Rehafähigkeit, ggf.
Neben der überraschend hohen Reha-Quote konnten sie zeigen, dass Rehabilitation offenbar die Wahrscheinlichkeit erhöht, pflegebedürftig zu werden. Nicht eindeutig nachweisbar ist jedoch, wie erfolgreich Rehabilitation ist. "Hier stößt Versorgungsforschung mit Abrechnungsdaten an Grenzen. Es bleiben Fragezeichen hinter der Reha, so plausibel sie auch erscheint", so Professor Rothgang. Reha-Leistungen Rehabilitation soll helfen, Gesundheitsschäden zu beseitigen oder zu mildern, durch die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder Erwerbstätigkeit verhindert würde. Begründung Reha Unfähigkeit -. Sie wird sowohl ambulant als auch in Kliniken erbracht und umfasst die unterschiedlichsten Behandlungen durch Ärzte und andere Gesundheitsberufe, aber auch Hilfsmittel. In der geriatrischen Rehabilitation geht es vorrangig um die Wiederherstellung der individuellen Selbstständigkeit sowie die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit nach schwerer Erkrankung. Besonders sinnvoll sind hierbei Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Schlaganfall oder einem Sturzgeschehen.
Könnt ihr mir bitte sagen welche Indikationen gegen eine Reha sprechen?
Am Sonntag bin ich wieder im Krankenhaus und ich mach mir dann einen Termin mit dem Oberarzt aus, ich hoffe er nimmt ihn wahr! Termin mit dem Sozialdienst hab ich schon, danke! Ich werd mich auch noch an andere Einrichtungen wenden, wie Lebensberatung und an meinen Hausarzt. Ich bleib auf jedenfall hart und geb nicht nach, denn "verkümmern" lass ich meinen Papa sicher nicht! Gründe für nicht rehafähig – Kaufen Sie gründe für nicht rehafähig mit kostenlosem Versand auf AliExpress version. Thanks nochmal!! hallo, unsere mutte( 75 J. ) i in wachkoma, mit trachenalkanüle in die reha gekommen, für 4 monate. der arzt spinnt. alles gute für deinen vater, Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von » Kirchner « (19. 05. 2007, 18:59)
Rechtswidrige Aufforderung zum Reha-Antrag durch die TK: Widerspruch eingelegt! Gegen das Schreiben der TK, vom 21. 07. 2020, welches unserer Mandantin am 24. 2020 erhalten hat, haben wir am gleichen Tage Widerspruch eingelegt. Hauptsächlich, weil die Voraussetzungen für die Aufforderung nach § 51 SGB V nicht vorliegen. Wie oben erwähnt, gibt es kein ärztliches Gutachten auf welches sich die TK stützen kann. Eine Sache kam noch dazu, die gegen die Aufforderung der Krankenkasse spricht. Unsere Mandantin beauftragte uns, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Kurioserweise haben wir dies auch am 22. 2020 bei der DRV gemacht. Und zwar als formlosen Antrag mit Fax und entsprechenden Sendebericht. Und genau dies haben wir als weiteren Grund der TK mitgeteilt. Somit geht die Aufforderung zum Reha-Antrag ins Leere. Denn unsere Mandantin hat schon einen EM-Rentenantrag gestellt. Unser Mandantin kann eine Reha-Maßnahme (medizinisch) zur Zeit gesundheitlich nicht durchstehen. Schon allein die Ankündigung der TK hat sie in helle Panik versetzt.
Wesentliche, vor Beantragung einer Rehabilitation zu klärende Fragen sind: Besteht ein Reha -Bedarf im Sinne der Rentenversicherung? Allein durch einen erhöhten Bedarf an Physiotherapie ergibt sich kein Reha -Bedarf im Sinne der Rentenversicherung! Sind Ihre Patienten ausreichend belastbar ( Reha -fähig)? Sie müssen in der Lage sein, mehrstündige Programme mit viel Gruppenarbeit absolvieren zu können. Begleitpersonen für die Unterstützung des Patienten vor Ort in der Reha -Einrichtung dürfen nicht erforderlich sein. In besonders gelagerten Ausnahmefällen muss dieses ggf. detailliert medizinisch begründet werden. Handelt es sich um ein besonderes Verwaltungsverfahren (sog. Aufforderung zur Antragstellung durch Krankenkasse oder Agentur für Arbeit/Jobcenter oder Reha vor Rente)? Bei Aufforderung zur Antragstellung durch Krankenkasse oder Jobcenter müssen Ihre Patienten der Aufforderung folgen, da sonst Krankengeld oder Arbeitslosengeld eingestellt werden können. Ist ein Reha -Antrag aus Ihrer Sicht medizinisch sinnlos ( z.