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Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 20. 01. 2021 zum Aktenzeichen 5 Ns 112/20 einen Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem einer seiner Schäferhunde eine Frau zu Fall gebracht hatte. Aus der Pressemitteilung des LG Osnabrück Nr. 5/2021 vom 21. 2021 ergibt sich: Hintergrund der Verurteilung des 24-jährigen Mannes aus Quakenbrück war ein Vorfall aus dem Oktober 2019. Dieser ereignete sich nach den Feststellungen der 5. Kleinen Strafkammer so, dass eine heute 40 Jahre alte Quakenbrückerin mit ihren Einkäufen nach Hause ging. Dabei kam die Frau an dem Grundstück des Angeklagten in einem Quakenbrücker Wohngebiet vorbei. In diesem Moment verließ der Angeklagte mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden sein Haus, um mit Ihnen spazieren zu gehen. Kann beim Angriff eines unangeleinten Hundes eine Körperverletzung vorliegen? - Kanzlei Cäsar-Preller. Die Hunde sahen die Frau und liefen auf sie zu. Der Angeklagte rief die Hunde umgehend zurück. Doch nur einer von ihnen gehorchte und kehrte zu ihm zurück, bevor er die Frau erreicht hatte. Der andere Hund lief weiter in Richtung der Frau und reagierte nicht auf die Anweisungen des Angeklagten.
Die Richter gingen davon aus, dass es bei äußerst gefährlichem Tun nahe liegt, dass der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und dennoch fortsetzt. Dem Angeklagten sei durchaus bewusst gewesen, dass seine Hunde sowohl in der Lage dazu waren große Sprünge zu absolvieren, als auch durch ihre erhebliche Beißkraft große Schäden anzurichten. In der konkreten Situation im Innenhof, hat er jedoch nicht damit gerechnet, dass die Hunde über den Zaun springen würden und hat darauf vertraut, dass die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ausreichen würden. Vorsatz ist demnach zu verneinen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung ist aber zu bejahen. Wer so gefährliche Hunde, mit der Vorgeschichte hält, muss zu jedem Zeitpunkt die volle Kontrolle über die Tiere haben und dies war in der Zeit im Innenhof gerade nicht der Fall. [1], in: Kampfhunde- wirklich eine Gefahr für den Menschen?, abgerufen am 25. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hund hunde polizei. 01. 21. [2] LTO-Redaktion, in: Angriff eines nicht angeleinten Hundes kann Körperverletzung sein,, abgerufen am 25.
Er bestritt, dass die Hunde überhaupt auf die Straße gelaufen seien. Sie hätten stattdessen nur in seinem Wohnzimmer gebellt. Dabei müsse sich wohl die verletzte Frau erschrocken haben und gestürzt sein. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hund kartze schermaschine tier. Doch auch vor dem Landgericht Osnabrück, das über die Berufung zu entscheiden hatte, hatte der Angeklagte keinen Erfolg. Die Kammer glaubte der Schilderung der Nebenklägerin, wonach die Hunde auf sie zugelaufen waren und der eine Hund jedenfalls in ihre Richtung gesprungen war. Ebenso wie das Amtsgericht war das Landgericht der Auffassung, dass der Angeklagte sich dabei der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Aus Sicht der Kammer hatte der Angeklagte in der Situation seine Sorgfaltspflichten als Hundehalter verletzt. Er hätte, so die Kammer, nicht mit einem größeren Hund, konkret einem Schäferhund, in einem Wohngebiet spazieren gehen dürfen, obwohl dieser nicht aufs Wort hörte. Zumindest hätte der Angeklagte aus Sicht der Kammer den ungehorsamen Hund vorsorglich anleinen müssen, was er nicht getan hatte.
Er hätte den Hund wenigstens anleinen müssen. Dieses dadurch geschaffene Risiko, dass der Hund sich unkontrolliert Personen nähert und dadurch Verletzungen entstehen können, war vorhersehbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sehen Sie sich in einer derartigen Situation? Haben Sie vielleicht bereits eine Vorladung erhalten? Körperverletzung durch einen nicht angeleinten Hund.. Dann melden Sie sich gerne bei der Strafrechtskanzlei H/T Dr. Hennig & Thum. Wir beraten und unterstützen Sie gerne an unseren verschiedenen Standorten: Hamburg, Dortmund, Kiel, Lüneburg, Bremen, Hannover, Lübeck und Osnabrück.
Falls Sie sich also unsicher sind, ob Ihr Hund zu den sogenannten Listenhunden gehört, sollten Sie dies zur Sicherheit einmal nachschauen (siehe unser Link Hinweis). In den meisten Großstädten besteht zudem eine Leinenpflicht, sodass abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls ein Bußgeld fällig wird, wenn Sie als Hundebesitzer ihren Hund nicht anleinen. Genauere Details zum Thema Leinenpflicht finden Sie unter Welche Pflichten haben Hundehalter in Deutschland? Eins steht aber nach diesem Urteil fest: wenn Ihr Hund noch nicht vollständig erzogen und trainiert ist, sollten Sie ihn in Wohngebieten oder Orten, welche gut besucht sind, anleinen. Das nicht anleinen stellt unter diesen Voraussetzungen eine sogenannte Sorgfaltsverletzung dar. Scheinangriff durch nicht angeleinten Hund – mögliche Körperverletzungsanzeige gegen Hundeführer? - Rechtsanwalt Sven Skana. Fazit: Als Hundehalter verletzt man seine Sorgfaltspflicht dann, wenn man grob fahrlässig die Sicherheit von anderen Menschen und Tieren gefährdet. Wenn man seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt und der Hund einen Menschen verletzt, kann man als Hunde Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Eigentumsverletzung (wenn ein anderer Hund angegriffen wird) angeklagt werden.
OLG Hamm Az. : 2 Ss 1035/95 Beschluss vom 05. 01. 1995 Vorinstanz: LG Dortmund, Az. : Ns 23 Js 2280/98; 14 (XV) G 11/94 In der Strafsache wegen fahrlässiger Körperverletzung hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der XV. kleinen Strafkammer des Landgerichts Dortmund vom 25. Oktober 1994 am 5. Januar 1995 nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 349 Abs. Fahrlässige koerperverletzung durch angeleinten hund . 4 StPO einstimmig beschlossen: Das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 25. Oktober 1994 wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen. Gründe: I. Das Amtsgericht … hatte den Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60, 00 DM verurteilt. Seine hiergegen gerichtete Berufung hat die XV. kleine Strafkammer des Landgerichts … durch Urteil vom 25. Oktober 1994 verworfen, ebenso die Berufung des früheren Mitangeklagten …, der ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden war und gegenüber dem das Berufungsurteil seit dem 3. November 1994 rechtskräftig ist.