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1. Grundsatzentscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht) Das Bundesarbeitsgericht hat erst im Frühjahr dieses Jahres in einer Grundsatzentscheidung dargelegt, wie weit die Informationspflichten von Beratern und Arbeitgebern gehen, wenn hinsichtlich Entgeltumwandlung beraten wird. Arbeitgberfinanzierte bAV löst derartige Informationspflichten und potentielle Haftungsrisiken nicht aus, da der Arbeitnehmer hier lediglich einen Vorteil bekommt und selbst keine Entscheidung zu treffen hat. Bei der Entgeltumwandlung sieht das allerdings anders aus. Sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Berater, der die Mitarbeiter z. B. in einer Betriebsversammlung oder Mitarbeiterversammlung informiert, stellt sich die Frage, wie weit muss oder soll die Beratung überhaupt gehen. 2. Tendenz in der Praxis In der Praxis ist festzustellen, dass immer häufiger Situationen eintreten, die dazu führen, dass ein Mitarbeiter unzufrieden ist und sich aufgrund vermeintlicher Haftungsansprüche schadlos halten möchte. Informationspflicht betriebliche altersvorsorge muster pdf. Ob bei versicherungsförmigen Konzepten die Entwicklung schlecht verläuft oder sich Gesetze ändern, seien es Steuergesetze oder sozialversicherungsrechtliche Regelungen, oder auch auf Ebene des Mitarbeiters Situationen eintreten, die ihn die Entscheidung zur Entgeltumwandlung in einem anderen Licht erscheinen lassen, der Weg, eine Informationspflichtverletzung zu behaupten und auf Schadenersatz zu pochen, ist nicht weit.
bAV Recht Thema des Tages 04. 03. 2020 04:00 Uhr © Elnur – Mit einem aktuellen Urteil folgt das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 18. Februar 2020 – 3 AZR 206/18) seiner bisherigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung. Demnach hat der Arbeitgeber zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Arbeitgeber trifft keine Auskunftspflicht über die Betriebsrente | Recht | Haufe. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. Markus Kirner, Rentenberater / Spezialist für die betriebliche Altersversorgung, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Im konkreten Fall hatte ein Betriebsrentner seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt. Im Jahr 2003 hatte er an einer Betriebsversammlung seines Arbeitgebers teilgenommen, auf der ein externer Berater die Arbeitnehmer über Chancen und Möglichkeiten der Entgeltumwandlung als Vorsorge über eine Pensionskasse informierte.
Diese beinhaltet auch alle hinweis- und informationsbedürftigen Sachverhalte. Zudem sollten Arbeitgeber auch bei konkreten Anlässen (zum Beispiel Ausscheiden, Elternzeit, Altersteilzeit etc. ) die Arbeitnehmer informieren (lassen) und dies auch entsprechend dokumentieren. BAG begrenzt bAV-Informationspflichten des Arbeitgebers - WTW. Entsprechend hilfreich sind dabei standardisierte Formulare. Bilder: (1) © Elnur – (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft