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Dein Preis ist in der Tat sehr gut, für 6", da komme ich nicht dran, allerdings macht das nichts, dafür konnte ich einen neuwertigen 6" Berty 9mm Luger mit Gewinde in Zahlung geben, den ich überzählig hatte. Insofern bin ich mit dem Deal sehr zufrieden. #9 Hallo, mal eine allgemeine Frage dazu Wie läuft das mit einem neuen Lauf - würde mir gern einen Matchlauf für meine Shadow 2 zulegen - kann man den einfach so bestellen muss die Waffe dann zum Beschussamt? - muss man den in der WBK eintragen lassen? - kann man den alten Lauf behalten oder muss der vernichtet werden? - muss das über einen Händler / Büchsenmacher erfolgen? Vielen Dank für die Antworten. Grüße Marco #10 marco Klarer Fall von kommt drauf an. Wechsellauf eintragen??? | Wild und Hund. Ich rede jetzt nur von meinen Erfahrungen. Als ich den Berty gekauft habe wurde der Lauf vom Büchser in die Waffe gelegt (eingepasst denke ich, war der schon bei den Toleranzen die die SIG P210 hat) und dann die komplette Waffe zum Beschussamt gegeben. Die haben mir dann die Waffe nochmal mit allem (Beschussamt, Datum, CIP, DE) vollgestempelt, obwohl sie bereits gültige Beschusszeichen hatte und der Lauf bekam noch extra einen CIP-Stempel.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz 10. 4. Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3. 3 und 3. 6 eingetragen Werden. 10. 14. Ein Munitionserwerbsschein kommt in Betracht z. B. bei Munitionssammlern, Munitionssachverständigen und Besitzern von Einstecksystemen, die nicht in der WBK eingetragen sind. Kurz: Da wurde bewußt unterschieden. Klar, sobald keine Grundwaffe für das Einstecksystem mehr existiert, muß dieses weg. Wechsellauf in wbk eintragen 2019. Einsteck- oder Wechselsystem........ Nach dem Erwerb musst du es wie eine Waffe in deiner WBK eintragen lassen. Wechsel: ja Einsteck: nein #14 Dann Frage ich mich, warum das in diesem Thread auftaucht und warum der Herr von Uhl mir sagt, ich muß es eintragen. Es ist echt zum verzweifeln. Unser SB betrachtet nämlich alles was eingetragen wird als Waffe und dann darf ich wieder 6 Monate warten, nur wegen dem Einsteckdingens!!! #15 Das würde ich mit Deinem SB aber noch ausdiskutieren. Eintragen ja, aber nicht Anrechnung auf das Erwerbsstreckungsgebot, wenn es nur Einsteck- oder Wechselsysteme sind.
Wechselläufe gibt es für Kipplaufwaffen, Repetierbüchsen, die dafür eingerichtet sind, und Kurzwaffen. Damit lässt sich die Jagdwaffe schnell an unterschiedliche Bedingungen anpassen. Bei dieser Flinte lassen sich beliebig viele Wechselläufe für jeden Anwendungsbereich dazukaufen. Werksfoto Norbert Klups Durch einen Wechsellauf lässt sich der Anwendungsbereich einer Jagdwaffe erweitern. Daneben sind sie preiswerter als eine komplette zweite Waffe. Ein Gewehr mit Wechsellauf ist bei einer Jagdreise leichter als zwei komplette Waffen, und ein Wechsellauf kann waffenrechtlich Vorteile haben. Das ist zum Beispiel bei Kurzwaffen der Fall. Ein Wechsellauf in gleich großem oder kleinerem Kaliber kann ohne vorherige waffenrechtliche Genehmigung erworben werden. Wechselläufe müssen aber als wesentlicher Teil einer Schusswaffe, wie jede komplette Waffe, in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Wechsellauf in wbk eintragen in usa. Ein großer Vorteil ist jedoch, dass der Schütze sich bei der Waffenhandhabung nicht umgewöhnen muss und stets mit dem gleichen Schaft und dem gleichen Abzug schießt.
Könnte ich auch eine andere Pistole auf depot legen und auf den freien Platz den lauf eintragen lassen und parallel dazu mit einem Schreiben vom Händler den Wechsellauf als Zubehör auf meine Karte eintragen lassen, so dass sozusagen der Platz wieder für meine andere Pistole frei wird? Hat Jemand Erfahrung damit? Grüße panhandle. 50 BMG Beiträge: 1232 Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53 Wohnort: Graz Re: Zubehörlauf eintragen.... Beitrag von panhandle » Sa 30. Mär 2019, 13:08 wetabi hat geschrieben: ↑ Sa 30. Mär 2019, 11:26 Servus.... Mir erscheint diese Vorgangsweise etwas umständlich..!?!? Natürlich kannst Du eine Waffe auf Depot legen und diesen nun frei gewordenen Platz mit dem Wechsellauf belegen. Was wolltest Du Dir damit ersparen? LRA trägt Wechsellauf nicht in die WBK !! | Wild und Hund. Für den Eintrag Zubehör wirst sowieso eine "Wartezeit" - eben bis die "neue" WBK ausgestellt ist - in Kauf nehmen müssen..... und solange wird ja der Wechsellauf beim Händler ned verschütt gehen... Also Zeitersparnis sehe ich da übersehe ich da was..? g willi Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Viele Grüße Die Behörden sehen es, wie es dort steht, den Eintrag. Wenn man nicht einverstanden damit ist, bleibt der Weg zu klagen. Vorausgesetzt, man hat eine entsprechende Rechtsschutzversicherung für Verwaltungsrecht. Alle jammern im Falle des Falles aber das Geld für einen Verband mir entsprechender Rechtsschutzversicherung will keiner aufbringen. #11 Bei uns wird ein Wechselsystem (also Lauf usw. in die WBK Das "große" Kaliber wird als Hauptsache gesehen und die kleineren Kaliber werden mit anerkannt aber nicht als gesonderter Erwerb zwecks Bedürfnis. IGB Wechsellauf .30 Luger 6" mit Gewinde für Kornträger der SIG P210 - Kaufberatung - Wiederladeforum.de. Hat mit diesem Thema nur am Rande zu tun. Das WS wird auch hier Bedürfnis eingetragen. Hier geht es um 2 Einträge/Kaliber über alle Berechtigungen in einen halben Jahr. Nochmals: Dies gibt es im Verwaltungsrecht schon länger. Nur in den letzten Monaten wird es konsequent angewandt und dies obwohl es im WaffG selber nicht steht. Die Verwaltungsvorschrift war als Ergänzung und hauptsächlich als Klarstellung zum WaffG eingeführt worden.
Hallo Gunner, da versteckt sich der passende Paragraph im Gesetz! Gilt oben genanntes auch für Schrotläufe? Hallo Michael, ich lese das so: Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1 - Schusswaffen 1. 3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Wechsellauf in wbk eintragen. Wesentliche Teile sind 1. 3. 1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; (... ) 1.
Die Eintragung eines Wechselsystems in die WBK oder in den Waffenpaß gilt eben nur solange, solange man die Basiswaffe besitzt. An die IWÖ Nachrichten sind nun einige Fragen herangetragen worden, die ich im Rahmen dieses Artikels beantworten möchte: Frage: Ist es ohne Basiswaffe erlaubt ein Wechselsystem zu erwerben und damit einen freien WBK-Platz zu besetzten? Antwort: Ja, es ist erlaubt ohne Basiswaffe ein Wechselsystem zu erwerben. Voraussetzung ist dafür aber das Vorhandensein eines freien Platzes. Auch das Wechselsystem beansprucht einen freien Platz. Frage: Ist es erlaubt ein für dieses Wechselsystem geeignetes, waffentechnisch "freies" Griffstück oder ähnliches zu montieren, welches das Wechselsystem zu einer funktionstüchtigen Waffe ergänzen würde? (Sofern wie oben das Wechselsystem auf einem eigenen WBK-Platz liegt und nicht als Zubehör eingetragen ist. ) Antwort: Die Antwort auf diese Frage ist besonders schwierig. Meiner Meinung nach ist die Antwort auf diese Frage weder im Gesetz geregelt, noch existiert Judikatur zu dieser Frage.