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Seine Taten erinnern an die Mordserie des ebenfalls verurteilten Krankenpflegers Niels Högel: Im Saarland ist eine ehemalige Pflegekraft wegen versuchter Morde an fünf Patienten und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Saarbrücken verhängte zudem ein lebenslanges Berufsverbot als Krankenpfleger oder für den Rettungsdienst gegen den Mann. Die Richter folgten allerdings nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. In anderem Krankenhaus als Arzt ausgegeben Daniel B. hatte nach den Feststellungen des Gerichts in den Jahren 2015 und 2016 mehreren Patienten in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uniklinikum Homburg nicht verordnete Herz- und Beruhigungsmittel verabreicht. Nach Ansicht der Richter wollte er sich aus Geltungsdrang bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren – und so Anerkennung von den Kollegen erhalten. Urteil Landgericht Zweibrücken: Haft und Alkohol-Entzug für Betrüger. Dass die Menschen durch die Medikamente sterben könnten, habe er billigend in Kauf genommen.
Auf der einen Seite gaben die Richter den Forderungen des Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Rückzahlung des Verkaufspreises und dessen Anfechtbarkeit statt. Auf der anderen Seite betonten sie jedoch, dass sich die berechtigte Forderung nicht auf die geflossenen Mieten beziehen würde. Dass die Klage im Hinblick auf die geleisteten Mieten durch die Landesrichter in Stuttgart abgewiesen wurde, begründeten sie damit, dass diese der rechtlichen Auffassung des Insolvenzverwalters nur in Teilen folgen konnten. Dies bezieht sich auf die Annahme des Klägers, dass er im Hinblick auf den Rückkaufpreis von einem nicht entgeltlichen Geschäft ausgehen musste. LG Saarbrücken | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org. Das wiederum konnten die Richter nicht nachvollziehen, weil die Anleger augenscheinlich ein Eigentum an den Containern erworben hatten. Landgericht München I (Urteil vom 7. Dezember 2020, Az. 6 O 1575/20) Durch das Urteil am Landgericht München aus Dezember 2020 stellten sich die Richter zu einem sehr großen Teil auf die Seite des Beklagten.
4. 2021 - 12 O 320/19, juris, und vom 13. 3. 2020 - 12 O 23/19, juris). Denn die Schlussfolgerungen, die dieser daraus in Bezug auf die Einordnung als Prüfstandserkennung zieht, widersprechen nicht nur den eindeutigen Feststellungen des KBA im Rahmen bereits erteilter Auskünfte, dass die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung keine Prüfstandserkennung darstellt (vgl. die Auskunft des KBA zu einem baugleichen Fahrzeug mit dem gleichen Motor, vollständig wiedergegeben im Kammerurteil vom 9. 2021 - 12 O 320/19, juris, sowie die von der Beklagten als Anlage B 11 zum Schriftsatz vom 26. 2021 vorgelegte Auskunft des KBA im Verfahren 1 O 342/19 des Landgerichts Koblenz). (6) Anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. 9. 2020 ( 8 U 8/20, juris) und der Kammer vom 9. 2021 ( 12 O 320/19, juris), die jeweils eine Haftung der Beklagten in Bezug auf die streitgegenständliche Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bejaht haben. OLG Köln, 27. 01.
2) Das Amtsgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass der Zweck des in § 1066 Abs. 2 BGB geregelten Mitwirkungserfordernisses des Nießbrauchers bei der Aufhebung der Gemeinschaft der Miteigentümer darin besteht, den Nießbraucher vor einem unfreiwilligen Verlust seiner Rechtsposition zu bewahren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 07. 03. 2002 – Az. : V ZB 24/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 19, NJW 2002, 1647 – 1651; Steiner/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Auflage, § 180 ZVG, Rdnr. 112). Dieser Schutz des Nießbrauchers wird durch dessen in § 1066 Abs. 2 BGB angeordnete dingliche Mitberechtigung (vgl. dazu Staudinger/Frank, BGB, 2009, § 1066, Rdnr. 8) verwirklicht, die den in § 749 BGB geregelten Aufhebungsanspruch der Teilhaber der Grundstückseigentümergemeinschaft modifiziert (vgl. dazu Münchener Kommentar/Pohlmann, 4. Auflage 2004, § 1066 BGB, Rdnr. 25). 3) Auch für die Aufhebung der Gemeinschaft der Grundstückseigentümer durch Teilungsversteigerung müssen Miteigentümer und Nießbraucher gemeinsam den Antrag auf Durchführung der Teilungsversteigerung stellen.