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Erstattungsfähig sind grundsätzlich alle Kosten, die durch die Terminswahrnehmung entstanden sind, also insbesondere Reisekosten, sonstige Aufwendungen anlässlich der Reise und auch Verdienstausfall oder Entschädigung für Zeitversäumnis. 2. Reisekosten Eine Reise der Partei liegt immer vor, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz verlassen muss. Ein Verlassen der politischen Grenzen des Wohnorts oder des Sitzes der Partei ist - im Gegensatz zu einer Geschäftsreise des Anwalts - nicht erforderlich. Die Reisekosten einer Partei sind daher auch erstattungsfähig, wenn die Reise innerhalb des Orts stattfindet (AG Limburg AGS 10, 568). Reisekosten sind der Partei wie folgt zu erstatten: Bei öffentlichen Verkehrsmitteln der tatsächliche Aufwand (§ 5 Abs. 1 JVEG). Reist die Partei mit dem Zug, ist eine Fahrt erster Klasse zuzüglich Reservierung zu erstatten (§ 5 Abs. Eigene Angelegenheiten | Wann außergerichtliche Rechtsanwaltskosten bei einer Selbstvertretung erstattet werden. JVEG). Flugreisen werden immer bis zur Höhe der Kosten einer Bahnfahrt ersetzt, darüber hinaus nur bei Notwendigkeit des Flugs (z. B. wegen erheblicher Zeitersparnis).
Bei jährlich sinkenden Schülerzahlen, aber annähernd gleichem Sachaufwand registrierten die Prüfer Handlungsbedarf. Der VG-Vorsitzende und Leutenbacher Bürgermeister Otto Siebenhaar wird dazu in der nächsten Sitzung ein neues Berechnungsmodell vorstellen. Teuere Fachliteratur Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2009 war die Haushaltsüberschreitung bei der Fachliteratur aufgefallen. Teuer werde es immer bei vertraglich vereinbarten Nachlieferungen, wusste der Leutenbacher Vertreter Reinhold Kraft, seine Empfehlung daher, Nachlieferungen nur noch bei tatsächlichem Bedarf zu ordern. 2010 sei der Haushaltsansatz erhöht worden, "Wir schauen schon immer, dass wir einsparen können", betonte Klemens Denzler. § 13 Rechtsschutzversicherung / V. Gebührenanspruch des Rechtsanwalts für die Einholung der Deckungszusage | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Den Feststellungen und Entlastungen der Jahresrechnungen 2008 und 2009 wurde abschließend mit jeweils 11:0 zugestimmt.
Viel Lob für Organisation und Umsetzung des Rennens gab es von allen Seiten. Also eigentlich eine absolute Erfolgsgeschichte – wäre da nicht der finanzielle Aspekt. Während der Verein in der Vergangenheit aus dem Rennen Einnahmen für die Jugendarbeit generieren konnte, fraßen im vergangenen Jahr die Vorgaben und Auflagen vom Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und dem badischen Radsportverband die Einnahmen bis auf ein paar Euro komplett auf. Erstmals waren die Kosten für die Erstattung der Reisekosten der Kommissäre und Punktrichter, Sprecher und anderen Offiziellen extrem gestiegen und belasteten den Verein finanziell enorm. Deshalb stellt sich dem kleinen Verein nun die Frage: "Ist uns das Rennen diesen Aufwand wert? " Die Diskussion am Ende der Jahreshauptversammlung zeigte deutlich: Zum einen ist das Radrennen ein Schaufenster für den Verein, andererseits sollte jedoch auch am Ende etwas hängen bleiben. Mönchweiler: Radrennen so teuer wie nie - Villingen-Schwenningen & Umgebung - Schwarzwälder Bote. Für die Zukunft muss eine vernünftige Lösung gefunden werden. Dass das Rennen überhaupt möglich ist, verdankt der RSV den vielen zuverlässigen Sponsoren und Spendern.
Die Einigungsgebühr, die eine Überschreitung der 10%-Grenze nach sich ziehe, wäre bei einer Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten nur ein Mal entstanden. Dennoch seien die Kosten des Unterbevollmächtigten in voller Höhe erstattungsfähig. Es komme nicht auf den Vergleich der tatsächlichen Kosten des Unterbevollmächtigten mit den fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten an, sondern darauf, ob die Partei bei Veranlassung der Maßnahme ihrer Obliegenheit, die Kosten gering zu halten, nachgekommen sei. Diese Obliegenheit könne sich nur auf Kosten beziehen, die sich dem Grunde nach vorhersehen ließen. Hinsichtlich einer doppelten Einigungsgebühr sei dies anzunehmen, wenn die Klägerin bei verständiger Würdigung die Möglichkeit eines Widerrufsvergleichs in ihre Betrachtungen habe einbeziehen müssen. Das sei hier nicht der Fall gewesen, da die Klägerin es vor dem Termin ausdrücklich abgelehnt habe, einen Vergleich abzuschließen, den der zuständige Richter ihrem Hauptbevollmächtigten telefonisch vorgeschlagen habe.
Wer selbstbestimmt für Situationen vorsorgen will, in denen er nicht mehr allein entscheiden oder einwilligen kann, wird sich früher oder später mit Fragen zu entsprechenden Verfügungen auseinander setzen. Gerade die Regelung des eigenen Nachlasses durch ein Testament oder einen Erbvertrag liegt dabei für viele Menschen im Fokus, auch wenn daneben weitere Verfügungen, wie insbesondere Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung existieren, die ebenso angegangen werden sollten. Letztere ist hierbei seit dem 01. 09. 2009 auch im Gesetz geregelt. Nach verschiedenen Gesetzesentwürfen sieht § 1901 a BGB aber gerade nicht vor, dass eine Beratung durch einen Arzt oder Rechtsanwalt für die Erstellung einer Patientenverfügung erforderlich ist, auch wenn in der Praxis und in der Wissenschaft eine solche Kontaktierung dringend empfohlen wird. Gerade weil jedoch eine Beratung nicht gesetzlich verankert ist, traten auch die gesetzlichen Krankenkassen oder Rechtschutzversicherungen nicht unbedingt für diese Kosten beim Arzt und Anwalt ein, so dass viele Menschen, welche gerade in Hinblick auf eine zunehmende "Apparatemedizin" und ein "künstliches am Leben erhalten" sich für eine Patientenverfügung entschieden hatten, die Kosten alleine tragen mussten.
Vom Sinn und Unsinn der Restkreditversicherung Eine Restschuldversicherung (auch RSV, Ratenschutzversicherung, Restkreditversicherung, Kredit-Lebensversicherung) ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Sie soll sicherstellen, dass ein laufender Kredit weitergezahlt werden kann, wenn der Kreditnehmer erkrankt, arbeitslos wird oder stirbt. Viele unserer Mandanten sind überrascht, wenn Sie bemerken, dass sie eine derartige Versicherung haben. Diese Policen hängen als "Blinddarm" an Bankdarlehen und Kreditverträgen und haben oft ähnlich schmerzhafte Auswirkungen wie ein entzündeter Blinddarm. Denn wenn der Ratenschutz greifen soll, dann blockt die Versicherung ab. Dem Patienten geht es zunehmend schlechter, es muss notoperiert werden. Die Leistung soll im Todesfall für die Erben und bei Wegfall des Erwerbseinkommens für den Kreditnehmer als versicherte Person erbracht werden. Zahlungsempfänger der oft fünf- bis sechsstelligen Versicherungssummen ist in erster Linie die kreditgebende Bank.