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Dringend notwendige Maßnahmen Nach § 744 Abs. 2 BGB ist jeder Teilhaber berechtigt, die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen. Notwendig ist eine Maßnahme dann, wenn sie notwendig erscheint und die Substanz oder den Wert der Sache erhält. Erbengemeinschaft: Was müssen Geschwister unter sich ausgleichen? | Erbrecht im Deutschen AnwaltVerein. Hier war das Dach des Hauses dringend reparaturbedürftig, das Unterlassen der Reparatur hätte dazu geführt, dass das Haus auf lange Sicht an Wert verliert. Das Dach war tatsächlich undicht und es kam bei Regen immer wieder zu Wassereintritten, außerdem bildete sich bereits Schimmel am Giebel. Am Terrassendach zeigten sich ebenfalls deutliche Nässeschäden durch Salzverkrustungen, Verfärbungen und morsches Holz. Dachreparatur durchgeführt Die Richter stellten fest, dass der Kläger zu den Reparaturen befugt und der Umfang der Maßnahmen aus objektiver Sicht geboten war. Das Dach war bereits 25 Jahre alt und konnte nicht mehr repariert werden. Stattdessen wurde das Dach komplett erneuert, einschließlich einer moderneren Dachisolierung.
Mit freundlichen Grüßen Kristin Pietrzyk Rechtsanwältin
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Bis zur Erbauseinandersetzung bilden Sie zusammen mit Ihrem Bruder eine sog. Gesamthandsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass Sie den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten können. Zur Verwaltung gehört auch die Instandsetzung bzw. Renovierung der Immobilie. Erbengemeinschaft bei Haus - Kann Miterbe Renovierung verweigern?. Gemäß § 2038 BGB sind alle Erben der Erbengemeinschaft zu jeder ordnungsgemäßen Verwaltungsmaßnahme zur Zustimmung und Mitwirkung verpflichtet. Hierzu zählt explizit die Auftragsvergabe zur Reparatur bzw. Instandsetzung einer Immobilie des Nachlasses. Ist eine Reparatur bzw. Instandsetzung objektiv zwingend erforderlich, so kann der Miterbe, der die Maßnahme unbegründet verweigert hierauf verklagt werden und macht sich darüber hinaus unter Umständen schadensersatzpflichtig. Sollte es sich um eine Notreparatur handeln, so kann ein einzelner Miterbe im Rahmen der Notverwaltung auch die Maßnahme alleine in Auftrag geben, wobei aber alle Erben dann die Kosten entsprechend dem Erbteil tragen müssen.