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Oft wird allerdings bloss Rechtsvorschlag erhoben, um die Betreibung zu verzögern oder den Gläubiger zu verärgern. So wird von allen zugestellten Zahlungsbefehlen ungefähr jeder zehnte durch einen Rechtsvorschlag bestritten; wobei davon auszugehen ist, dass die Anzahl von ungerechtfertigten Betreibungen bei diesen im unteren einstelligen Prozentbereich liegt. Im Jahr 2015 wurden im Kanton Zürich 398'472 Zahlungsbefehle ausgestellt, davon wurde bei 37'291 Betreibungen die Forderung bestritten bzw. Rechtsvorschlag erhoben. Teilweiser Rechtsvorschlag Manchmal ist der Schuldner bereit, einen Teil des geforderten Betrags zu zahlen. Bestreiten will er also nur den Betrag, der in seinen Augen die Schuld übersteigt. In diesem Fall muss er Teilrechtsvorschlag erheben, und er muss den bestrittenen Teil der Forderung frankenmässig genau angeben. Rechtsvorschlag und dann 2020. Bei teilweisem Rechtsvorschlag kann die Betreibung für den nicht bestrittenen Betrag fortgesetzt werden. ( Quellenangabe)
Eine solche Funktion dürfen sich die Betreibungsämter nicht anmassen. » Nur wenn eine Betreibung ganz offensichtlich schikanös und haltlos sei, könne das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl verweigern. Böswillige und damit nichtige Betreibungen seien aber die absolute Ausnahme, sagt Crestani. Drei Methoden: Rechtsvorschlag, Aufsichtsbeschwerde und Löschungsbegehren Gegen Schikanen kann man sich wehren – in erster Linie mit einem Rechtsvorschlag. Rechtsvorschlag und dann mit. Mit einer ebenfalls kostenlosen Beschwerde an die kantonale Aufsichtsbehörde kann man zusätzlich die Nichtigkeit der Betreibung geltend machen. Solange dieses Verfahren läuft, wird die Betreibung Dritten gegenüber nicht bekanntgegeben. Eine Anwältin braucht man nicht. Die Aufsichtsbehörde prüft, ob die Betreibung Treu und Glauben verletzt. Das trifft grundsätzlich immer zu, wenn der angebliche Gläubiger mit der Betreibung sachfremde Ziele verfolgt; wenn es ihm nicht um Geld geht, sondern darum, etwa die Kreditwürdigkeit Bonitätsauskunft Warum bin ich nicht kreditwürdig?
Die angebliche Gläubigerin betreibt mehrfach, lässt den Rechtsvorschlag dann aber nicht vor Gericht beseitigen. Die Betreibung erscheint als Racheakt, folgt auf eine Auseinandersetzung oder eine andere Betreibung. So können Sie Beschwerde erheben Zuständig ist die kantonale Aufsichtsbehörde. Wer das ist, regelt das kantonale Recht. Fragen Sie beim Betreibungsamt oder beim Gericht nach. Möglicherweise existiert ein besonderes Beschwerdeformular. Schildern Sie aus Ihrer Sicht, warum die Betreibung schikanös ist. Legen Sie allfällige Belege in Kopie bei. Die Aufsichtsbehörde holt vom Betreibungsamt eine Stellungnahme ein und stellt danach den Sachverhalt von Amts wegen fest. Das Verfahren ist kostenlos. Eine Anwältin ist in der Regel nicht nötig. So haben Gerichte bei umstrittenen Betreibungen entschieden Fall 1: Besonderheit des Schweizer Rechts Ein Schuldner wurde von der Gemeinde betrieben. Er versäumte es, Rechtsvorschlag zu erheben. Wie reagiere ich auf einen Rechtsvorschlag?. Vor der Aufsichtsbehörde machte er geltend, die Gemeinde nutze seinen irrtümlich unterlassenen Rechtsvorschlag aus – sie wisse schliesslich genau, dass er nichts schulde.