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F., ab 2014: § 9 Abs. 4a Satz 12 i. Satz 6 EStG n. F. ). Blick in die alte Rechtslage Für Zeiträume bis einschließlich 2013 ergab sich aus den Lohnsteuer-Richtlinien, dass eine mindestens 4-wöchige Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung zu einem Neubeginn der 3-Monatsfrist führt (R 9. 11 Abs. 7 Satz 3 i. R 9. 6 Abs. 4 Satz 4 LStR a. Die Finanzverwaltung vertrat allerdings den Standpunkt, dass urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechungen hierbei nicht eingerechnet werden durften (R 9. Unterbrechung e überlegung synonym. 4 Satz 3 LStR a. Längere Urlaube oder Krankheitszeiten konnten somit nicht zum erneuten Abzug der Verpflegungspauschalen führen. Ein Neubeginn der 3-Monatsfrist war zudem an die Voraussetzung geknüpft, dass die bisherige Zweitwohnung am Beschäftigungsort während des Unterbrechungszeitraums aufgegeben wurde (R 9. 7 Satz. 3 LStR a. Hinweis: Für Arbeitnehmer war es nach alter Rechtslage also nur schwer möglich, die 3-Monatsfrist bei derselben doppelten Haushaltsführung erneut in Gang zu setzen. Blick in die neue Rechtslage Ab 2014 ist direkt im Einkommensteuergesetz geregelt, dass eine mindestens 4-wöchige Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung zu einem Neubeginn der 3-Monatsfrist führt (§ 9 Abs. Satz 7 EStG n.
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