actionbrowser.com
19. 06. 2014 Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Die Besteuerung der Zinserträge darf dabei allerdings nicht unter den Tisch fallen, sonst ist der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Die Besteuerung der Zinserträge darf dabei allerdings nicht unter den Tisch fallen, sonst ist der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Die Abgeltungssteuer für Zinsen aus Privatdarlehen von fremden Dritten In steuerlicher Hinsicht fallen Zinsen aus Privatdarlehen unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wer seine Steuererklärung ausfüllt, findet dazu in der Anlage KAP die entsprechenden Zeilen. Hier sind die Zinseinnahmen aus den privat gewährten Krediten aufzuführen. Die Ausnahme von der Regel bei Darlehen an nahestehende Personen Wird ein privates Darlehen an nahestehende Personen vergeben, z. B. an Familienmitglieder oder Familienangehörige, so sieht die Besteuerung der Zinserträge etwas anders aus. Anstelle der Abgeltungssteuer wird der persönliche (individuelle - oft höhere) Steuersatz herangezogen, wenn -zweite Kriterium- der Kreditnehmer die Zinsen steuerlich, z. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, absetzen kann.
Grundsätzlich würden Zinserträge in Österreich der 25%igen Endbesteuerung unterliegen, Zinserträge aus Privatdarlehen jedoch, obwohl ebenfalls Zinserträge, dem vollen Einkommensteuersatz. Die Ausgrenzung von Privatdarlehen aus der Endbesteuerung sei aber sachlich nicht gerechtfertigt, und es bestünden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die derzeitige Fassung des § 93 EStG 1988. Im Übrigen würden in Deutschland auch Einkünfte aus partiarischen Darlehen der Endbesteuerung unterliegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 sind Einkünfte aus Kapitalvermögen ua. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen. § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird ua. bei inländischen Kapitalerträgen (Abs. 2) die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). - Zinsen aus Privatdarlehen fallen nicht unter die inländischen Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 2 EStG 1988. § 95 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Kapitalertragsteuer 25%.
In diesem Fall liegt ebenfalls eine Ausnahme vor: Die Zinsen sind vom Gesellschafter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Werbungskosten (z. Refinanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Darlehen) können dann in voller Höhe berücksichtigt werden. *** * Siehe § 32d Abs. 3 EStG; zur generellen Möglichkeit der Günstigerprüfung siehe § 32d Abs. 6 EStG. ** Siehe BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 – IV C 1 – S 2252/08/10004 (BStBl 2010 I S. 94), Rz. 134; im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 ist diese Regelung in das Gesetz aufgenommen worden (siehe § 32d Abs. 2 Nr. 1 a EStG n. F. ). *** § 32d Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 9 EStG.
Was aber die in der Berufung behauptete Verfassungswidrigkeit des § 93 EStG 1988 anlangt, so wird darauf hingewiesen, dass der Unabhängige Finanzsenat gemäß Art. 18 Abs. 1 B-VG an bestehende und ordnungsgemäß kundgemachte Gesetze gebunden ist, solange diese nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung steht nur dem Verfassungsgerichtshof zu. Es erübrigen sich daher weitergehende Auseinandersetzungen mit den vom Bw. geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken. Somit war wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 22. April 2010
Der BFH konnte dies im Streitfall offen lassen, da nur das Erstattungsjahr 2013 betroffen war. BFH, Urteil v. 10. 2017, X R 3/17; veröffentlicht am 21. 2. 2018 Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
Shop Akademie Service & Support News 26. 02. 2018 BFH Kommentierung Bild: Corbis Erstattung von Pflichtbeiträge durch Versorgungswerk steuerfrei Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gem. § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BMF-Schreiben vom 19. 8. Kann ich die Beiträge zum Versorgungswerk steuerlich absetzen? | Continentale Berufshaftpflicht & Praxisabsicherung Gesundheitsberufe. 2013, BStBl I 2013, 1087). Hintergrund: Beitragsrückerstattung aus dem Rechtsanwalts-Versorgungswerk R erzielte von Juni 2010 bis Juni 2012 als angestellter Rechtsanwalt nichtselbständige Einkünfte. Ab Juli 2012 wurde er in ein Beamtenverhältnis übernommen und damit versicherungsfrei. Während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er Mitglied der Rechtsanwaltskammer und entrichtete monatlich Pflichtbeiträge zu dem Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern. Anlässlich seines Ausscheidens aus der Anwaltschaft – und damit aus dem Versorgungswerk - beantragte R, ihm gemäß der Satzung des Versorgungswerks 90% der entrichteten Pflichtbeiträge zu erstatten.
408 Euro (2020). Der lebenslange Rentenfreibetrag für Hans Müller beträgt 5. 040 Euro. Einnahmen über diesem Freibetrag müsste er jedoch erst versteuern, wenn sie auch über dem Grundfreibetrag liegen. Allerdings: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge müssen dem Einkommen zugerechnet werden. Würde Hans Müller dagegen erst 2020 in den Ruhestand gehen, dann müsste er 9. 600 Euro (80 Prozent) von seiner Rente versteuern und demzufolge auch eine Steuererklärung abgeben. Achtung: Bis zu seinem Lebensende bleibt der Rentenfreibetrag für Müller gleich. Auch wenn nach Rentenanpassungen seine Einnahmen durch die Rente steigen, blieben im ersten Beispiel jedes Jahr nur 5. (2020) Wie wird meine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk besteuert?. 040 Euro steuerfrei. Der Freibetrag bezieht sich auf einen konkreten Geldbetrag nicht auf einen Anteil der jeweiligen Rente. So muss Herr Müller künftige Rentenanpassungen also voll versteuern. Rechner Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Erster offizieller Beitrag #1 Hallo Zusammen, ich bin angestellter Architekt, von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und zahle in das Versorgungswerk ein. Durch die elektronische Datenübernahme werden die eingezahlten Rentenbeiträge vom AG und mir in Zeile 22b und 23b eingetragen. Was mir nicht ganz klar ist (auch nach Recherche hier im Forum leider nicht): Wo kann ich und wieviel der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen? Kann ich die gleiche Summe, die als Arbeitnehmer schon in Zeile 23b eingetragen wurde auch nochmal in ->Allgemeine Ausgaben / Versicherung und Altersvorsorge / weitere Rentenversicherungen / Berufsständische Versorgungseinrichtungen Nichtarbeitnehmer eintragen? Versorgungswerk Beiträge geltend machen - wo und wieviel? - WISO Steuer-Sparbuch - Buhl Software Forum. Das ist für mich noch nicht ganz logisch. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen? Vielen Dank schonmal! #2 Durch die elektronische Datenübernahme werden die eingezahlten Rentenbeiträge vom AG und mir in Zeile 22b und 23b eingetragen. Was mir nicht ganz klar ist (auch nach Recherche hier im Forum leider nicht): Wo kann ich und wieviel der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen?
Bitte beachte hierbei, dass die Jahresbescheinigung in diesen Fällen in der Regel den Gesamtbeitrag enthält und der Anteil des Arbeitgebers von dir herausgerechnet werden muss. Der Arbeitgeber-Anteil ist in deiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 22b notiert und wird in der Taxfix-App bei der Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung erfasst.
Beiträge zu Versorgungseinrichtungen steuerlich absetzen A Geschrieben von Anja Smith Gestern aktualisiert Wer durch seinen Tätigkeit Mitglied in einer Berufskammer ist, ist zur Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk verpflichtet und darüber pflichtversichert. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. So trägst du deine Beiträge in der Taxfix-App ein Wenn deine Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung auf deiner Lohnsteuerbescheinigung notiert sind, erfasst du sie in der Kategorie " Einkommen " bei Angabe der Daten deiner Lohnsteuerbescheinigung. Stehen deine Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, trägst du sie in der Kategorie " Finanzen " als Beiträge zur "Gesetzlichen Rente (außerhalb Lohnsteuerbescheinigung)" ein. Falls dein Arbeitgeber seinen Anteil an dich auszahlt und du dann den Gesamtbeitrag an die berufsständische Versorgungseinrichtung überweist, ist in "Finanzen" ausschließlich dein Beitragsanteil anzugeben und nicht der gesamte Überweisungsbetrag.
Die Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gehören wie die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur so genannten Basisversorgung. Das bedeutet: Das Finanzamt zieht automatisch ohne weiteren Nachweis einen Pauschbetrag für Werbungskosten von 102 Euro ab. Wenn Sie höhere Aufwendungen haben, sollten Sie diese in der Steuererklärung angeben, um Ihr zu versteuerndes Einkommen nach unten zu drücken. Angeben können Sie beispielsweise Steuerberatungskosten (für die Anlage R), eine Rentenberatung oder einen Anwalt, wenn er Sie in Rentenfragen unterstützt. Diese höheren Ausgaben müssen Sie allerdings nachweisen. Hans Müller ging zum 1. Januar 2009 in Rente und bekam im letzten Jahr eine Rente von insgesamt 12. 000 Euro. Für Hans Müller sind 58 Prozent seiner Rente steuerpflichtig, der Rentenfreibetrag liegt bei 42 Prozent. So müsste Müller für das Jahr 6. 960 Euro beim Finanzamt als Einnahmen angeben. Hat er aber keine weiteren Einnahmen, dann muss er auch keine Steuererklärung abgeben, denn die Summe liegt unter dem Grundfreibetrag von 9.