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Auch klar: wer den Hund mitbringt, muss früher oder später mal zur Gassirunde raus – und bleibt somit natürlich fitter als der Kollege, der seinen Arbeitsplatz nur verlässt, um sich den nächsten Kaffee am Automaten zu ziehen. Ein Bürohund sorgt automatisch für eine bessere Stimmung im Büro. Da fällt die ein oder andere Überstunde nicht mehr so schwer. Und die Vierbeiner reduzieren nachweislich den Stress. Denn eine kleine Streicheleinheit beruhigt die Nerven und ein spielender Hund zaubert jedem ein Lächeln aufs Gesicht. Für die Mitarbeiterbindung ist das Thema Bürohund natürlich auch förderlich. Das Betriebsklima wird gestärkt und auch die Außendarstellung eines Unternehmens kann mit einem Bürohund positiver gestaltet werden. Denn Fotos mit Hund bekommen immer Likes. Hund im Büro: Das muss geklärt werden Doch bevor Sie jetzt morgen einfach Bello mit ins Büro nehmen, müssen einige Dinge geklärt sein. Grundvoraussetzung für den Bürohund ist das Einverständnis der Vorgesetzen und der Firma.
Das Wichtigste haben wir hier für Sie noch einmal zusammengefasst: Per Gesetz muss der Arbeitgeber einem Hund im Büro ausdrücklich zustimmen, bevor Sie Ihn auf die Arbeit mitnehmen können. Beziehen Sie bei der Frage, ob Sie Ihren Hund mit auf die Arbeit nehmen, nicht nur Ihre Vorgesetzten mit ein, sondern befragen Sie auch Ihre Kolleg:innen im Hinblick auf Einwände. Achten Sie darauf, dass Ihr Hund im Büro einen eigenen Bereich hat, das Tier gepflegt ist und darüber hinaus genug Auslauf bekommt. [1] BVBH: Bürohund-Index Deutschland (2019).
Und ganz besonders toll: Nicht nur der Besitzer, auch andere Kollegen können in der Pause zum Spaziergang mit dem Hund schreiten und so besser ihren Arbeits-Akku aufladen! Ach ja: Schlummern bereits die zwei Dackel Ihrer Kollegin unter dem Schreibtisch und stromert der Bernhardiner aus der IT-Abteilung durch Flure, sind Sie mit Ihrem Vierbeiner im Büro ebenfalls auf der sicheren Seite – theoretisch sogar ohne zusätzliche Genehmigung durch den Chef. Denn dann können Sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und die Erlaubnis für Ihren Hund einfach aktiv einfordern. Stimmt Ihr Vorgesetzter Ihrer Bitte schließlich zu, sollten mit der Anwesenheit Ihres Hundes einhergehe Rechte, Pflichten und Bedingungen in einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Hundehalter festgehalten werden. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden: Wo darf sich der Hund im Büro aufhalten? In welchen Räumen darf sich der Hund aufhalten? Gibt es gegebenenfalls hundefreie Bereiche wie beispielsweise Küche oder Konferenzsaal?
Fahrlehrer Backoffice Geschäftsführung Frank Rzepka-Neumann Geschäftsführender Gesellschafter und Fahrlehrer der Klassen A, B, BE, C, CE Frank ist hier unser Chef. Er hat immer ein offenes Ohr für andere und ist dabei stets korrekt und höflich. Er ist Seminarleiter für ASF und FES Kurse. Zudem ist er im Prüfungsausschuss Berufskraftfahrer, Ausbildungsfahrlehrer und Qualitätsmanagement-Beauftragter. Frank ist aktiv in der Gemeindepolitik. Sein Hobby ist das Tauchen mit seiner Familie. Robert Wisser Geschäftsführender Gesellschafter Robert ist unser Mann wenn es um die großen Fahrzeuge geht! Er kennt sich bestens aus und beantwortet alle Fragen. Egal, ob es um den Bus, den LKW, den Trecker o. ä. geht. Auch sonst ist er für jeden Spaß zu haben und nimmt sich für jedes Anliegen Zeit, ganz egal, worum es geht. Seit 2020 ist Robert außerdem, neben Frank, Geschäftsführer. Alisha Awe Kauffrau für Büromangement, Ausbilderin, staatlich anerkannte Sehtesterin Alisha ist hauptsächlich im Trucker Point für euch tätig, aber natürlich auch in der Fahrschule ist sie zu finden.