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So überrascht man Freunde und Familie kulinarisch am Abendbrottisch!
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 20. 10. 2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte: Einen Anspruch auf Umtausch von außerhalb des Fernabsatzes (z. B. Internetshop) gekauften Waren gibt es nicht – egal, ob die Schuhe getragen oder ungetragen sind. Vielfach sind die Einzelhändler aber aus Kulanz bereit, derartige Umtauschaktionen vorzunehmen, doch kann der Kunde hierauf nicht pochen. Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher. Dennoch ist eine Nachfrage beim Verkäufer zum Vorhandensein einer Bereitschaft zum Umtausch zu empfehlen. Dieses Ergebnis folgt aus dem Grundsatz "pacta sunt servanda", wonach einmal geschlossene Verträge zu erfüllen sind. Da hier offenbar kein Sachmangel vorliegt, kommt auch kein Rückgriff auf das Gewährleistungsrecht in Betracht. Ich bedaure, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.
Das basiert jedoch rein auf Kulanz und sie sind nicht dazu verpflichtet. Jedes Geschäft kann die Konditionen dafür selbst festlegen. Oftmals sind bestimmte Produkte vom Umtausch ausgeschlossen, wie zum Beispiel Unterwäsche oder Bikiniunterteile. Darüber hinaus bekommen Sie den Kaufbetrag nicht zwangsläufig in Form von Bargeld oder als Überweisung auf Ihr Konto. Einige Ladenketten ermöglichen einen Umtausch nur gegen einen Wertgutschein, den Sie dann für ein anderes Produkt verwenden können. Oder es wird nur originalverpackte Ware zurückgenommen. Diese Bestimmungen gelten aber lediglich für den Umtausch bei Nichtgefallen. Liegen Mängel vor, haben Sie andere Rechte. Umtausch von Schuhen (Kauf im Geschäft) - frag-einen-anwalt.de. Umtausch defekter Artikel (Reklamation) Stellen Sie Mängel an einem Produkt fest, das Sie gerade gekauft haben, können Sie dieses reklamieren. Wichtig ist, dass Sie die Ware zeitnah nach dem Kauf prüfen, da es sonst schwierig ist dem Geschäft gegenüber glaubhaft zu machen, dass der Mangel auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist und nicht auf Sie selbst.
Ist ein solches Formular nicht vorhanden, schreiben Sie selbst einen kurzen Bericht, indem Sie erklären, inwiefern das Schuhwerk beschädigt ist und wie Sie weiter vorgehen möchten. So können Sie schnell und einfach kaputtes Schuhwerk reklamieren. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Mit freundlichen Grüßen Michael Böhler Rechtsanwalt
Da die Läden oft Billigware anbietet, sind die meist kulant. Ich würde die Schuhe zurückbringen. Auch auf Schuhe hat mein Gewährleistungsansprüche. Meine habe ich immer problemlos umgetauscht bekommen. 6 monate lang ist man nicht selber in der beweis pflicht schuhe zurück geben hab ich schon oft gemacht:P